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LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe - Druckversion

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LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe - Sixteen Tons - 26-01-2015

Auf Sozialhilfe geklagt hatte eine 83jährige Rentnerin, die früher selbstständig war, deren Ehe in eine Trennung mündete,
wobei sie keinen Trennungsunterhalt verlangte und bis 2009 von ihren ersparten 100.000 Euro zehrte. Dabei gab sie monatlich
bis zu 2.200 Euro aus. Die Frau hat ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt, konstatiert das LSG Stuttgart. Daher gibt es Sozialhilfe nun nur noch unter Maßgabe, das diese zurückzuzahlen ist, sofern die alte Dame wieder zu Geld kommt. Darüber hinaus geht die Rückzahlung der bis dahin aufgelaufenen Beiträge für die Unterstützung der Frau, auf die eventuellen Erben über.

Zitat:Wer das eigene Vermögen verjubelt, kann von den Leistungen der Grundsicherung im Alter ausgeschlossen werden. Erhält er statt dessen vom Sozialamt Unterstützung, muss diese möglicherweise zurückgezahlt werden und die Forderung kann im Todesfall des Hilfebedürftigen auf die Erben übergehen.

http://www.hartziv.org/news/20150121-hartz-iv-sozialgericht-verweigert-83-jaehriger-rentnerin-grundsicherung.html

Fragt sich nur, welche Kosten der Frau die Richter den konkret sozialverträglich gefunden hätten...

Wenn ich so etwas lese, sehe ich keinen Grund, für das Alter zu sparen. Hier und jetzt das Leben leben...
So gesehen hat die Frau ja vielleicht alles richtig gemacht.


RE: LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe - Antragsgegner - 26-01-2015

Naja wenn sie schon alles verjubelt hat gibt es auch nichts mehr zu erben...


RE: LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe - Das Nerdliche Orakel - 27-01-2015

Die hundert Kiloeuro hat man bar zu Hause und lässt sie sich klauen. Dann hat XY wieder einen Fall.


RE: LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe - Gualterius - 27-01-2015

Der Staat zwingt die Frauen zur Unterhaltsmaximierung. Die wehren sich aber auch nicht.


RE: LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe - Camper1955 - 28-01-2015

Ich warte jetzt auf das erste Urteil gegen einen Mann, der seine Grundsicherung mutwillig herbei geführt hat, weil er sich nicht gegen die Unterhaltsforderungen gewehrt und fleißig gezahlt hat, obwohl er sozialrechtlich gesehen dazu gar nicht in der Lage war.