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Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde - Druckversion

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Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde - i-wahn - 02-12-2014

Habe einen neuen Titel erstellt. Das Original des alten Titels habe ich zurückbekommen. Die seinerzeit zusätzlich übergebene beglaubigte Kopie ist angeblich verlorengegangen. Ist das ein Problem? Kann man mit der beglaubigten Kopie irgendwas gegen mich anfangen?


RE: Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde - p__ - 02-12-2014

Man könnte, aber das wäre ein sattes Eigentor. Bewahre das Original gut auf.


RE: Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde - Dzombo - 02-12-2014

Falsch. Nicht Man koennte, sondern FRAU wuerde, wenn sie dem Man eins auswischen will. Ihr wisst ja, dass das Gericht nicht prueft, sondern glaubt. Und da zumeist der Mutter. Die ja immer arm dran ist, wenn sie mit ihrem Kind vom Man sitzen gelassen wurde. 


RE: Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde - p__ - 02-12-2014

Na und? Mit dem Original in der Hand wird eine Pfändung am Vollstreckungsgericht zerfetzt. Darauf kann man noch eine Betrugsanzeige setzen und die Kosten für ihre Aktion verlangen.


RE: Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde - blue - 02-12-2014

(02-12-2014, 14:10)i-wahn schrieb: Die seinerzeit zusätzlich übergebene beglaubigte Kopie ist angeblich verlorengegangen. Ist das ein Problem? Kann man mit der beglaubigten Kopie irgendwas gegen mich anfangen?
Sicherlich wird Dein neuer Titel, wie üblich, irgendeinen Passus enthalten, womit der/die alte/n ersetzt wurden.