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OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Druckversion

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OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Sixteen Tons - 11-03-2014

Vater erkennt Vaterschaft für nicht leibliches Kind an und zieht es mit
auf wie sein eigenes. Mutter lässt sich scheiden. Als die Mutter den biologischen Vater heiratet, will der Ziehvater die Unterhaltszahlungen einstellen. Das Kind will von Ziehvater nichts mehr wissen und aktzeptiert nur noch den biol. Vater. Der Ziehvater klagt und verliert in 2. Instanz. Er hätte in der 2-Jahres-Frist von der Vaterschaftsanfechtungsklage Gebrauch machen müssen.

http://www.focus.de/regional/hamm/prozesse-gericht-vater-muss-fuer-nicht-leibliches-kind-zahlen_id_3676561.html


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Clint Eastwood - 11-03-2014

Tja, schön blöd.
Wenn er von dem Kuckuckskind nicht gewusst hätte, dann wäre es noch verständlich gewesen.

Aber so..

Wenigstens ist er die Alte los, weil die ja wieder geheiratet hat.. Soviel Glück hat nicht jeder..


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Antragsgegner - 11-03-2014

Man sollte sich schon klar sein was Vaterschaftsanerkennung heißt und da kann ich auch der Justiz kein Vorwurf machen.

Er ist der gesetzliche Vater mit allen Pflichten...


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Dzombo - 16-03-2014

Besagter Ziehvater rannte da aber ganz schön rosa bebrillt durchs Eheleben.

Diese 2-Jahresfrist nicht genutzt zu haben, kommt ihn heuer "teuer" zu stehen. Sowohl finanziell, als auch menschlich. Denn er zahlt nach Trennung/Scheidung den Kindsunterhalt für dasjenige Kind weiter, zu dem er keine biologische Vaterschaft besitzt und darüber hinaus will besagtes Kind von ihm nichts mehr wissen. Fiasko total.

Der betroffene Vater tut mir trotzdem leid.


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Antragsgegner - 16-03-2014

Er tut mir auch leid. Aber auch innerhalb der 2 Jahre wäre es schwer gewesen die Vaterschaft wieder anzufechten. Mit welchem Grund?

Nach Gesetz muss die Grundlage ja etwas sein, was er vorher nicht wusste.


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - blue - 16-03-2014

(11-03-2014, 15:47)Sixteen Tons schrieb: Das Kind will von Ziehvater nichts mehr wissen und aktzeptiert nur noch den biol. Vater. Der Ziehvater klagt und verliert in 2. Instanz. Er hätte in der 2-Jahres-Frist von der Vaterschaftsanfechtungsklage Gebrauch machen müssen.
Falls die Menschen, hier insbesondere der leibliche Vater, noch ein klein wenig Moral hätte, müßte er doch eigentlich das Kind adoptieren.
Hmmm,... stellt sich mir gerade die Frage, ob man sein eigenes Kind eigentlich adoptieren kann. Huh Smile

Die Frage, ob es dann doch hier nur um den Zufluss von Geld geht, stelle ich dann mal nicht. Wink


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Antragsgegner - 16-03-2014

Ja kann man. Solange es kein Vater hat kann irgendwer die Vaterschaft anerkennen. Danach kann sie nur noch per Adoption weiter gegeben werden. Das geht beliebig oft.


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Clint Eastwood - 17-03-2014

(16-03-2014, 17:56)blue schrieb:
(11-03-2014, 15:47)Sixteen Tons schrieb: Das Kind will von Ziehvater nichts mehr wissen und aktzeptiert nur noch den biol. Vater. Der Ziehvater klagt und verliert in 2. Instanz. Er hätte in der 2-Jahres-Frist von der Vaterschaftsanfechtungsklage Gebrauch machen müssen.
Falls die Menschen, hier insbesondere der leibliche Vater, noch ein klein wenig Moral hätte, müßte er doch eigentlich das Kind adoptieren.

Der ist wahrscheinlich nicht so blauäugig wie der rechtliche Vater..

Ich war ja auch wirklich blöd damals, so mit Heirat und so, aber ein Kuckuckskind adoptieren?!?


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Antragsgegner - 17-03-2014

Vor allem hat er in der Konstellation auch beste Chancen das SR zu verlieren und ist dann vollends der Esel...


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Hatty1988 - 14-08-2014

Das ist eine Frechheit und so vom deutschen Staat nicht zu tolerieren. Die Vaterschaft inkl. Zahlungsverpflichtung sollte sofort erlischen, wenn bekannt wird, dass er und die Frau sich offiziell endgültig getrennt haben.

Aber der Staat kennt eh kein Recht und Gerechtigkeit ...

#mademyday Angry


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Antragsgegner - 14-08-2014

Das kannst nicht so pauschal machen. Es gibt auch genug Idiotenväter da draußen, die so ein Persilschein bekommen und abhauen...


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - Zuschauer - 18-08-2014

(14-08-2014, 15:13)Hatty1988 schrieb: Das ist eine Frechheit und so vom deutschen Staat nicht zu tolerieren. Die Vaterschaft inkl. Zahlungsverpflichtung sollte sofort erlischen, wenn bekannt wird, dass er und die Frau sich offiziell endgültig getrennt haben.

Aber der Staat kennt eh kein Recht und Gerechtigkeit ...

#mademyday Angry

Das ist großer Quatsch.
Der Mann wusste von Anfang an, das er nicht leiblicher Vater von dem Jungen ist.
Er hat sozusagen einem anderen Mann, die Vaterschaft streitig gemacht bzw. weggenommen.
Das es nun so gekommen ist, wie es ist - da hat der gute Mann ganz einfach nur Pech gehabt.
Er hätte auch gleich die Vaterschaft anfechten können, aber das wollte er nicht. Zwei Jahre lang hatte er Zeit, darüber nachzudenken.
Normale juristische Verhältnisse kann in dieser genannten Konstellation nur noch die Mutter herstellen.
Sie müsste im Namen und Interesse des Kindes die Vaterschaft anfechten (das kann eine Mutter nämlich jederzeit bis zum 18. Lebensjahr des Kindes), und der leibliche Vater müsste auch juristischer Vater werden.
Nur das würde den ''Scheinvater'' von der Unterhaltspflicht befreien.
Das sie jedoch noch nicht mal das tut, sondern lieber den Unterhalt kassiert, das sagt natürlich 'ne Menge über den Charakter dieser Frau aus.

Noch am Rande...
In ihrer Rolle als Mutter des Kindes darf sie übrigens auch nur zwei Jahre lang ab Geburt anfechten.


RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - wackelpudding - 19-08-2014

Man darf schon fragen, denke ich, wem es dient, wenn Recht sich soweit der Realität verschließt.