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Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? - Druckversion

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RE: Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? - ArJa - 31-01-2014

(31-01-2014, 07:35)Dzombo schrieb: Dazu wäre es nicht unklug, mal allein die entsprechende Lektüre dazu von "PAPA-YA" zu lesen. Und da vor allen die Ausgaben 05/2013 (Kindeswille, Kinderrechte, Gutachten) und 11/2013 (Doppelresidenz). Das Gros des VB hat von diesen Tendenzen nicht ansatzweise Kenntnis. Jedenfalls berichten das die Spezialisten.

Danke für den Tipp. Werde ich machen.

Gruß
ArJa


RE: Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? - p__ - 31-01-2014

<Achtung, beissende Ironie>
"Ach je, schon wieder einer dieser nervenden Väterrechtler, der mir mit seinem angelesenen Kram meinen Job erklären will" ist die Standardreaktion, wenn die Helferindustrieperson mit solchen "indiskutabel" Ideen beschwatzt wird.
</ironie>

Dich informieren ist immer gut. Rede aber bloss nicht zu viel und halte keine Vorträge. Was besser kommt, ist in der Frageform zu bleiben.


RE: Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? - blue - 31-01-2014

(31-01-2014, 10:27)p schrieb: Dich informieren ist immer gut. Rede aber bloss nicht zu viel und halte keine Vorträge.
Niemand mag einen Aussenstehenden, der es besser weiss.

Von daher hat sich die Frage des TO von vornherein erübrigt.
Insbesondere bei diesen unsäglichen VerfahrensbeiständInnen, deren Meinung dann doch denen der äusserst erfahrenen JA-Damen eher im Hintergrund steht. Big Grin

Im Grunde hat die besonders allwissende Richterin die Hand über ihre Mätressen. Ansonsten würde sie diee nicht einsetzen!
Tongue