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OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen - Druckversion

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OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen - Sixteen Tons - 09-01-2014

Das OLG Frankfurt hatte sich im Verfahren 2 UF 130/13 mit der Frage zu befassen, ob der betreuende Elternteil die Zustimmung zu einer Klage vor dem Sozialgericht im Namen des Kindes verweigern darf. Der sorgeberechtigte Vater wollte Anprüche des Kindes aus temporärer Bedarfsgemeinschaft auf dem Klageweg geltend machen, die Mutter verweigerte die Zustimmung.

Quelle: http://www.ra-baertschi.de/index.php?seite=3.Fachliches&action=1


RE: OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen - sorglos - 09-01-2014

Allein ihre Sprachwahl verrät schon diese Anwältin für "Familienrecht, ...Gedöns... und rund ums Tier".

Warum wohl muss der "betreuende Elternteil" zustimmen?

Ganz einfach: Weil die schlichte Verweigerung eine Boshaftigkeit wäre und es dem Kindeswohl widerspricht, dem Kind den Zugang zu für die Existenzsicherung notwendigen Sozialleistungen zu verweigern. Es entspricht nicht mal dem Kindeswohl, die dazu erforderliche gerichtliche Überprüfung eines auch nur evtl. Leistungsanspruches durch ein Sozialgericht zu verhindern. Die Verweigerung ist vielmehr ein starker Beleg für ein sorgerechtsmißbräuchliches Verhalten, meistens von Müttern.

Da macht man das:
[Bild: Umgangskosten-Vertretung-AGPankow-12-11-09a.jpg]
Quelle: www.umgangskosten.de
Habe schon mehrfach mitbekommen, wie eigene RAin und RicherIN die Mutter beknien, dass sie die Zustimmung erteilen, damit solche Beschlüsse nicht aktenkundig gefaßt werden müssen.
Als Nachtrag zu o.g. Urteil das AZ 25 F 5863/09 und ein kleines Zitat aus den Gründen:

Es ".... ist davon auszugehen, dass es grundsätzlich dem Wohl eines Kindes entspricht, wenn sich der in engen finanziellen Verhältnissen lebende Umgangsberechtigte darum bemüht, während der Umgangszeiträume zusätzliche Mittel für das Kind zu erhalten, um besser für das Kind sorgen zu können."


RE: OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen - wackelpudding - 11-01-2014

Zitat:Es ".... ist davon auszugehen, dass es grundsätzlich dem Wohl eines Kindes entspricht, wenn sich der in engen finanziellen Verhältnissen lebende Umgangsberechtigte darum bemüht, während der Umgangszeiträume zusätzliche Mittel für das Kind zu erhalten, um besser für das Kind sorgen zu können."

Das hätte meine Oma nicht besser sagen können. Cool