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TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind? - Druckversion

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TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind? - L3NNOX - 12-11-2013

Kurze Frage...
ich war zwei Jahre verheiratet und muss laut Ehevertrag bis zum fünften Geburtstag des Kindes TU zahlen. Angenommen Kind wird am 16. des Monats Fünf Jahre. .würdet ihr den Trennunsunterhalt für diesen letzten Monat anteilig zahlen? Macht etwa 200 Euro aus..
bei KU ist meines Wissens immer in vollen Monaten zu zahlen, bei TU eher nicht wenn das Ende klar definiert ist. .oder?


RE: TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind? - L3NNOX - 12-11-2013

Man muss dazu sagen dass sich Mama bewusst ist dass sie durch diesen Ehevertrag bevorteilt wurde da ich über zwei Jahre zahlen muss obwohl wir nur knapp zwei jahre verheiratet waren.
Und ich habe natürlich wenig Lust ihr mehr zu zahlen als ich muss.


RE: TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind? - p__ - 12-11-2013

Ich würde anteilig zahlen sofern der Ehevertrag im Detail nichts anderes nahelegt.


RE: TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind? - Antragsgegner - 12-11-2013

Aufgrund des geringen Streitwerts würde ich auch nur anteilig zahlen.