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KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - Druckversion

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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - p__ - 13-07-2014

Stell den Beschluss doch mal (anonymisiert) ein. Nichtzulassungsbeschwerde hat nur Chancen, wenn es um ein wichtiges Detail geht, das bisher noch nicht vor dem BGH war.


RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - Lullaby - 13-07-2014

Hallo,

es geht um eine Stufe mehr monatlich, über die Jahre sind es Stand heute ca. 5.000 Euro, zudem noch Anwalts- und Gerichtskosten die ich allein zu tragen habe (ca. 2.000 Euro).

Die Sachen (Nettoeinkommen, fiktive Steuerberechnung, BU-Versicherung) waren alle schon beim BGH, das OLG hat aber diese ständige Rechtsprechung zu meinem Nachteil nicht berücksichtigt und kommt deswegen im "Namen des Volkes" zum Urteil, ich muss zahlen.

Grüße

Lullaby


RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - p__ - 13-07-2014

Probier das mit der Nichtzulassungsbeschwerde. Ansonsten wissen die OLGs ganz genau, dass sie mit diesem Instrument dem BGH eine lange Nase drehen können, wenn ihnen etwas nicht in ihre Unterhaltsmaximierungsstrategie passt.


RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - Lullaby - 14-07-2014

Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Nach Auskunft von meinem RA ist eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Familiensachen grundsätzlich nicht möglich.

Grüße

Lullaby