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PKH bei ausländischem Vater - Druckversion

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PKH bei ausländischem Vater - Simon ii - 26-11-2012

Folgende Frage:

Vater ist aus dem europäischen Ausland, lebt im Ausland, kommt regelmäßig in die BRD, um sein Kind zu sehen, und wurde von KM übelst über den Tisch gezogen.

Scheidung steht nun an und er braucht dringend einen Anwalt.

Viel Geld ist bei ihm nicht vorhanden und das wenige, das er hat, geht für seine Fahrten drauf.

Kann er PKH beantragen?

Simon II

(ja, ich weiß, daß "PKH" heute anders heißt - aber ich kann mir den neuen Namen nicht merken.)


RE: PKH bei ausländischem Vater - beppo - 26-11-2012

VKH


RE: PKH bei ausländischem Vater - Petrus - 26-11-2012

Beantragen kann er das. Selbst meine gierige Ex hat als Drittländerin mit vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz (ebenfalls Drittland) VKH bekommen.

Er muss seine Situation dem Gericht darlegen und um Stellung eines Rechtsanwalts bitten - der macht dann den Rest (wenns funktioniert).


RE: PKH bei ausländischem Vater - Simon ii - 26-11-2012

(26-11-2012, 18:24)Petrus schrieb: Beantragen kann er das. Selbst meine gierige Ex hat als Drittländerin mit vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz (ebenfalls Drittland) VKH bekommen.

Er muss seine Situation dem Gericht darlegen und um Stellung eines Rechtsanwalts bitten - der macht dann den Rest (wenns funktioniert).

Ok, danke, das werde ich so weitergeben.

Simon II