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Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - Druckversion

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RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - Zahlmeister - 02-12-2012

Am Besten nochmal Termin mit Jugendamt machen. Im Vorfeld klarstellen daß nur ein befristeter Titel (entsprechend geltendem Recht) unterzeichnet wird. Die Exe soll sich auch zum Termin einfinden dann können vor Ort alle Details geklärt werden.
Falls es nicht funktioniert alles entsprechend protokollieren lassen (am Besten einen Zeugen mitnehmen). Falls es dann zur Gerichtsverhandlung kommt kann Dir keiner ans Bein pissen. Schließlich hast Du alles Mögliche in Bewegung gesetzt um einen rechtsgültigen Titel zu unterzeichnen.


RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - gleichgesinnter - 02-12-2012

Braucht er nicht zu machen, er hat ja bereits einen rechtsgültigen Titel beim Notar erstellen lassen.

Wenn sie den nicht wollen müssen sie klagen und das wird dank der Geringfügikeit des Streitwerts mehr als fraglich das es überhaupt angenommen wird bei Gericht!

gleichgesinnter