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TU rückwirkend erhöhen durch Gerichtsverfahren? - Druckversion

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TU rückwirkend erhöhen durch Gerichtsverfahren? - L3NNOX - 25-04-2012

Guten Abend zusammen!
Angenommen die Streitigkeiten über die Höhe des TU kann nicht zwischen den beiden Anwälten geklärt werden nach Monaten und es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
Könnte dann, falls das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ich zb. 100€ mehr zahlen müsste, dies rückwirkend geschehen bis zum Tag der Trennung?
Sprich: läuft man Gefahr nicht nur mehr, sonder auch noch "Schulden" auferlegt zu bekommen?

MfG

L3NNOX


RE: TU rückwirkend erhöhen durch Gerichtsverfahren? - Theo - 25-04-2012

(25-04-2012, 19:27)L3NNOX schrieb: Guten Abend zusammen!
Angenommen die Streitigkeiten über die Höhe des TU kann nicht zwischen den beiden Anwälten geklärt werden nach Monaten und es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
Könnte dann, falls das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ich zb. 100€ mehr zahlen müsste, dies rückwirkend geschehen bis zum Tag der Trennung?
Sprich: läuft man Gefahr nicht nur mehr, sonder auch noch "Schulden" auferlegt zu bekommen?

MfG

L3NNOX

Rückwirkend bis zum Tag der Aufforderung. Siehe §1613 BGB

Also, herauszögern ist keine empfehlenswerte Methode.