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Antrag auf Hilfen zur Erziehung - Druckversion

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RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - CheGuevara - 03-11-2014

Dann geht es "nur" darum, Kindesunterhalt abzugreifen?

Zahlt sie KU?


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 03-11-2014

Nö, bisher nicht. Und da sie ja wegen Mietrückständen zwangsgeräumt wurde, weiß ich auch nicht, ob das was wird. Es gibt natürlich ´nen Titel über Mindestunterhalt, denn bevor sich andere Gläubiger bedienen, sollte schon mein Sohn dran sein. Nur konnte bisher die Zahlungsaufforderung nicht zugestellt werden, da keine Anschrift von ihr bekannt ist... da habe ich aber berechtigte Hoffnung, dass sich das bald ändert.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 08-11-2014

Großes Orchester für´s Zähneziehen:

Verfahrensbeistand bestellt,
Termin festgelegt,
JA empfiehlt Übertragung der gesamten Personensorge auf mich.

Schauen wir ´mal, ob Mutti zum Termin kommt...


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - Skipper - 08-11-2014

wp,

wie sind Deine Überlegungen, die Mutter weiterhin in der Mitverantwortung zu halten, was spricht für ihre die Totalentsorgung?

S.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - p__ - 08-11-2014

(08-11-2014, 14:35)wackelpudding schrieb: JA empfiehlt Übertragung der gesamten Personensorge auf mich.

Was für eine Zirkushow. Auf wessen Kosten? § 1628 BGB vergessen die Richter immer mehr, eine Entscheidung danach wäre viel angemessener, schneller und hätte auch keine Eingriffe in die Sorgerechtsverhältnisse nötig gemacht.

Selbst wenn an den Sorgerechtsverhälttnissen gedreht werden soll: Die Gesundheitsfürsorge übertragen reicht. Das erleichtert künftige Behandlungen, der Rest ist im jetzigen Kindesalter eh wertlos. Das ABR kann faktisch nicht mehr ausgeübt werden, bleibt noch eine Kontoeröffnung und Führerschein mit 17 die sorgerechtsrelevant sind.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 08-11-2014

Die Verhältnis Sohn-Mutter bearbeitet mein Sohn mit seiner Therapeutin.

Mein Sohn (Pubi!) findet es ätzend, dass die Dinge bei ihm stets langwierig und kompliziert werden, wenn es auf seine Mutter ankommt. Ich nehme an, das wird er seiner Verfahrensbeiständin auch sagen.

Das Gericht und auch das Jugendamt sehen, dass es mir nichts ausmacht, für alles ´ne DIN-A4-Seite zu schreiben, möchten aber verständlicherweiser sich nicht ausschließlich mit mir beschäftigen.

Ich möchte im Sinne meines Kindes handlungsfähig sein. Wenn die Mutter das unterstützen will, kann sie es tun.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - Skipper - 08-11-2014

Wo konkret siehst Du Deinen Handlungsfähigkeit derzeit eingeschränkt?
Wo wird es für das Kind unangemessen 'langwierig' und 'kompliziert'.

Ich neige wie p dazu:
Teilsorgeübertragung oder auch nur Einzelfallentscheidung bei unüberwindlichen Fragen. 

Schwerwiegende Sorge-Entscheidungen, und nur um die geht es letztlich, sind grundsätzlich 'langwierig' und 'kompliziert'. Das müßte dem Kind näher zu bringen sein.

S.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 08-11-2014

Alle involvierten Fachkräfte haben alle Informationen, die sie brauchen, um zu einer Entscheidung zu kommen, die im Kindeswohl liegt. Als Betroffener habe ich die Tür für Entscheidungen aufgemacht, die so oder so (s. Antrag) ausfallen können - nehme mich jetzt aber persönlich ´raus.

Mein Sohn ist hervorragend betreut und ich werde den Teufel tun, ihm erklären zu wollen, dass die Welt anders ist, als er sie sieht - wo nötig, wird er das selbst herausfinden.

Man(n) muss auch ´mal geschehen lassen können...


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 12-11-2014

Wow! Überraschung! Nun hat die Mutter unserem Sohn doch ein Geburtstagsgeschenk geschickt - bißchen spät, aber immerhin braucht er nicht zu warten, bis er mit ihr in ihre Kur fährt, wie sie es ihm an seinem Geburtstag telefonisch sagte. Hat sie sein "Nein!" endlich realisiert?

Nun kennen wir auch ihre neue Anschrift, und ich habe die an die Beiständin weitergegeben, die sie ans Gericht geben wird: Ruhen der elterlichen Sorge kommt ja so wohl nicht mehr in Frage. Diese Woche ist noch das Gespräch mit der Beiständin: Mal schauen, wie die sich positioniert.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 15-11-2014

Mein Sohn war bei seiner Beiständin. Sie hat ihn gefragt, ob er etwas dagegen hätte, wenn ich allein für ihn zuständig wäre und sie wird wohl unterstützen "dass es bei mir endlich normal geht".

Ich bin gespannt, ob das Gericht eine Ladung der Mutter unter der neuen Anschrift vornimmt - dann müßte der Verhandlungstermin wohl verschoben werden...


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 16-11-2014

Ich denke schon, dass mein Sohn ganz gerne mehr Kontakt zu seiner Mutter hätte - nur macht es ihm eben auch zu schaffen, wenn es immer wieder zu schwierigen Situationrn kommt. Er fürchtet, dass sie sich so verhalten wird, dass es zu Konflikten kommt - dann will er weg können. Weshalb er sich jetzt nicht vorstellen will, sie an ihrem Wohnort zu besuchen, weil er dann ja bei ihr übernachten müßte. Irgendwie hängt er da zwischen Baum und Borke; wobei er schon begonnen hat, auf sich aufzupassen...


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 16-11-2014

Ich finde, ich muß die Mutter mit mir oder mich mit der Mutter nicht vergleichen. Ihr müssen die Dinge jetzt nicht schwerfallen, weil sie es mir schwer gemacht hatte. Mein Sohn fände es allemal besser, wenn es seiner Mutter gut ginge und sie stabil wäre.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - blue - 16-11-2014

(16-11-2014, 18:05)wackelpudding schrieb: Mein Sohn fände es allemal besser, wenn es seiner Mutter gut ginge und sie stabil wäre.
Du sagst Dir das. Ich bin jedoch fest der Meinung, dass ein völliger Kontaktabbruch für ein Kind auch besser sein kann.

So wie Du es schreibst, könnte es sich anhören, als dass Du Deinem Kind für die Mutter eine gewisse Verantwortung zuordnest.

Kinder wollen meist, dass es den Mitmenschen gut geht. Wie nennt sich das Ding?.... Coabhängigkeit?

Oderso...


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 16-11-2014

Ich bin in der Sohn-Mutter-Sache eher nicht drin: Das macht er mit seiner Therapeutin. Gelegentlich reden wir aber darüber, z. B. jetzt, wo sie ihm einerseits telefonisch zu seinem Geburtstag gratuliert hatte und ihm gesagt, er bekäme seine Geschenke, wenn er sie in ihre Kur begleiten würde und anderseits ihm dann (verspätet) doch noch ´was geschickt hat. Dieses ´mal so und wieder anders, kann er nicht gut ab. Wenn seine Mutter demnächst allerdings zum Verhandlungstermin kommt und ihn sehen möchte, möchte er das auch. Schwierig für ihn - immerhin hat er ja 11,5 Jahre mit ihr gelebt. Ich verzichte da auf eine eigene Position und würde das möglich machen wollen, was er sich vorstellt.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 21-11-2014

Ja, die Verhandlung war nun. Die Mutter war weder selber da noch vertreten. JA und VB hatten auch keinen Kontakt zu ihr herstellen können. Das Gericht hatte über die örtliche Polizei am neuen Wohnort versucht zuzustellen, was aber nicht gelang. Der Bitte der Polizei, sich dort zu melden, war die Mutter auch nicht nachgekommen.

Da andererseits ja Kontakte zu unserem Sohn nach ihrem Gusto schriftlich und telefonisch auch im letzten und diesen Monat stattgefunden haben, kann man auch nicht annehmen, dass sie nicht kann.

Insofern wird es wohl zu einem § 1671 BGB - Beschluß kommen.

Für unseren Sohn war es auch wieder spannend: Würde seine Mutter kommen und ihn dann sehen wollen? Wir hatten uns darauf verständigt, dass das dann möglich sein sollte.

Bei seinem letzten Telefonat mit seiner Mutter hatte mein Sohn von ihr erfahren, dass sie eine Wohnung auf dem Lande habe. Die jetzige Meldeadresse ist aber eine Stadtlage, wie er über google gesehen hat. Ein Punkt der zu erklären sein würde, bevor er ggf. zu ihr zum Umgang führe...


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - p__ - 21-11-2014

Versäumnisurteil. Oder geht das nicht, weil ihr nichts zustellbar war?


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 21-11-2014

Die Richterin schien schon ´ne Lösung zu haben. Ich schreibe das hier rein, wenn ich den Beschluß habe.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 08-12-2014

Nun war ja Nikolaus und unser Sohn hat von seiner Mutter auch was geschickt bekommen, sogar exakt zum Termin, was nicht nur ich gut fand. Mit einer 2m langen Weihnachtswichtel-Leine, die er in seinem Zimmer nicht so richtig unterbringen konnte, haben wir die Advents-Deko im Wohnzimmer ergänzt. Auf dem Küchentisch steht jetzt eine Tageskerze, die bis zum 24. Dezember jeden Morgen brennen wird.

Er hatte dann noch am gleichen Tag versucht, ihr telefonisch zu danken, sie aber nicht erreicht. Zu guter letzt hat er es mit ´ner sms getan und geschrieben, dass sie ja telefonieren könnten, wenn es ihr paßt.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - Skipper - 08-12-2014

(21-11-2014, 16:18)wackelpudding schrieb: (...)

Insofern wird es wohl zu einem § 1671 BGB - Beschluß kommen.

(...)
Mit anderen Worten:
Du hast einen Antrag auf vollständige Entsorgung der Mutter gestellt!?

Oder wie muß ich mir das vorstellen?

S.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - p__ - 08-12-2014

Das Geschenk ohne Gegenforderungen ist ein gutes Zeichen, möglicherweise kommt die Mutter mit der Zeit sogar auf den Boden der Realität zurück.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 08-12-2014

Wäre schon gut: Letztens hat mein Sohn nämlich gefragt, ob er genau so würde, wie seine Mutter. Ich habe dann mit ihm darüber gesprochen, dass seine Mutter ganz anders sein könnte, wenn sie sich helfen lassen würde, genau wie er ja Dinge mit seiner Therapeutin bespricht, wo er allein nicht weiter kommt. Besser wäre natürlich, er könnte das erleben.

Gestern war dann einer seiner erwachsenen Halbbrüder hier, mit dem wir auch auf ´nem Weihnachtsmarkt waren: Falscher Tag, brechend voll. Danach haben die Beiden noch am PC vom Kleinen ´rumgemacht, um da irgendetwas für ein Spiel zu optimieren. Jedenfalls erzählte mein erwachsener Sohn mir später, dass er die Karte gelesen habe, die der Kleine von seiner Mutter bekommen hat und da habe drin gestanden, dass der sein Sparbuch bekäme (um das er sie vor mehr als einem Jahr ja schon gebeten hatte), wenn sie sich wiedersehen. Ich lese ja die Post von seiner Mutter nicht und hatte nur erfahren, dass sie nichts über über Besuche geschrieben hat (was ja in Bezug auf Weihnachten hätte sein können) und darüber stand auch tatsächlich nichts drin.

Wie so etwas werten? Für mich stößt sie mit dem Hintern wieder um, was sie vorne aufgebaut hat. Das ist für mich nicht neu. Nur, dieses sowohl als auch ist es eben, womit der Junge fertig werden muß.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - p__ - 08-12-2014

Also doch die Fortsetzung des alten, üblen Stils. Da gibts nichts zu werten, das ist die Fortsetzung des Mists. Dem Kind dabei zu helfen, damit besser zurechtzukommen hast du ja bereits auf die richtigen Schienen gesetzt.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 11-12-2014

Das Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter gem. § 1674 Abs. 1 BGB ist gerichtlich festgestellt. Begründung ist, dass die Mutter nicht erreicht werden kann. Eine der Optionen aus meinem Antrag, wobei ich nicht sicher war, ob ein Briefkasten, in den nichts mehr ´reingeht, als Begründung ausreicht. Ich werde mich nicht beschweren und ob die Mutter es überhaupt zur Kenntnis nimmt, ist fraglich aber nicht wichtig, denn nach § 1678 Abs. 1 BGB übe ich damit jetzt die elterliche Sorge allein aus: Ich bin also handlungsfähig und darauf kam es mir ja an.

Gerichtskosten werden keine erhoben, ´nen Anwalt hatte ich nicht.

Auf die letzte sms unseres Sohnes hatte die Mutter nicht reagiert. Nun hatte er ihr erneut eine geschickt und sie gefragt, ob ein Päckchen, dass er ihr gerne zu Weihnachten schicken würde, sie auch erreicht, weil doch ihr Briefkasten voll sei. Diesmal hat sie geantwortet, dass sie sich freue, dass er ihr ´was schicken möchte. Und ob er nicht mit ihr in Mutter-Kind-Kur fahren möchte... Nun weiß er immer noch nicht, ob sie das Päckchen erreichen wird und die Frage nach der Kur nervt ihn nur noch... Leicht macht sie es ihm nicht!


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - wackelpudding - 23-12-2014

Die Mutter hatte nun kurzfristig Umgang über Weihnachten und Neujahr begehrt (ich sollte ihn in den Zug zu ihr setzen) und die Zustimmung zur Teilnahme unseres Sohnes an der Mutter-Kind-Kur Anfang nächsten Jahres. Letzteres hatte dieser ihr ja schon verschiedentlich abgeschlagen. Nun hat er das Weihnachtspäckchen für sie gepackt und verschickt mit ´nem Brief, dass es ihn sehr traurig macht, wenn sie gar nicht auf seine Vorstellungen eingeht. Und solange das so ist, möchte er sie auch nicht besuchen, weil er Streß befürchtet, den er nicht will.

Weil die Anwältin der Mutter ja nicht zu bremsen ist, wenn sie VKH wittert, hatte ich beim FG in Erfahrung bringen wollen, wie denn bei einem möglichen Antrag auf eA wg. Umgangs hier am Gericht die Usancen wären: Ja, das könne nur ein Richter sagen und Richter seien für Eltern nicht telefonisch erreichbar. Auch gut: Wer nicht reden will, darf lesen: Schutzschrift hinterlegt, dass im Falle eines Antrages wie vorstehend nicht im schriftlichen Verfahren entschieden und der Junge angehört wird.

Von mir ist auch ´ne Weihnachtskarte für die Mutter unterwegs mit dem Vorschlag, damit Umgang überhaupt in die Gänge kommt, möge sie doch ´mal einen Besuch bei ihrer Freundin in Y-Stadt in Erwägung ziehen und dabei einen Nachmittag mit unserem Sohn in X-Stadt (halbe Stunde Bahnfahrt von dort) einplanen - ich würde den Jungen dann auch dort hinbringen (halbe Stunde Autofahrt von uns aus) und ich könnte mir vorstellen, dass er sich darauf einließe.


RE: Antrag auf Hilfen zur Erziehung - Zala - 23-12-2014

Du solltest auf jeden fall versuchen das Mutter und Sohn wieder Umgang miteinander haben. Egal wie die Mutter ist aber sie hat auch ein Recht darauf ihr Kind zu sehen. Deinen Vorschlag das sie in eure Nähe kommt damit die beiden sich wieder an einander gewöhnen können ist ein Schritt in die richtige Richtung. Anders kannst Du es auch nicht machen. Ihre Anwältin kann zicken so lange sie will, wenn es hart auf hart beim Gericht kommt, würde der Richter auch nicht anders über den Kopf eures Sohnes hinweg entscheiden. Kindeswille!