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Zu früh gefreut..Unterhalt zahlt nach 4 Jahren Ausbildungsunterbrechung: Papi - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Zu früh gefreut..Unterhalt zahlt nach 4 Jahren Ausbildungsunterbrechung: Papi (/showthread.php?tid=5003) |
Zu früh gefreut..Unterhalt zahlt nach 4 Jahren Ausbildungsunterbrechung: Papi - Telepapi - 31-08-2011 Zitat:Eine überaus interessante Entscheidung hat das Oberlandesgericht Koblenz getroffen: unterbricht ein Jugendlicher für vier Jahre seine Ausbildung, muss das nicht in jedem Fall zum Ende der Unterhaltsansprüche gegen die Eltern führen. http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/familienrecht-koeln-bonn-eltern-muessen-u-u-unterhalt-trotz-mehrjaehriger-pause-zahlen-olg-koblenz-13-uf-88-11 Das "Kind" dürfte bereits seit Jahren volljährig sein, allerdings ist von einer barunterhaltspflichtigen Mutter keine Spur. Hier das Urteil: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={7DFB1602-3B75-40AF-8D28-114D9FD2A423} Hm..etwas olle Kamelle - bitte löschen ![]() RE: Zu früh gefreut..Unterhalt zahlt nach 4 Jahren Ausbildungsunterbrechung: Papi - blue - 31-08-2011 Siehe auch http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=4907 |