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OLG Hamm, Ehedauer 11 Jahre, sechs Jahre Unterhalt - Druckversion

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OLG Hamm, Ehedauer 11 Jahre, sechs Jahre Unterhalt - blue - 28-05-2011

OLG Hamm II-8 UF 131/10 vom 02.03.2011

Keine Kinder, zwei Eigentumswohnungen die beiden gehören, wobei er alleine die Kredite zahlt.

Sie war schon vor der Ehe psychisch krank, ist jetzt 41, und verlangt 1.310 Euro EU.
Durch den Versorgungsausgleich hat sie sogar ehebedingte Vorteile. Zwei Wochen vor der Trennung wurden die Wohnungen gekauft. Dieses sieht sie als ehebedingten Nachteil, weil sie das ja niemals gemacht hätte, wenn sie nicht verheiratet gewesen wäre.

Ein sehr ausführliches Urteil. Weiterhin interessant, weil die wahnwitzige Gehirnakrobatik ihrer Rechtsvertretung jede Slapstiknummer überbietet.
Ein Paradebeispiel unserer auf das Familienrecht spezialisierten Gattung!
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/II_8_UF_131_10urteil20110302.html