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Unterhaltspflichtige vor dem Richter - Druckversion

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Unterhaltspflichtige vor dem Richter - lordsofmidnight - 30-04-2011

Unter dem Titel "Sondershäuser Richter lässt Tricks säumiger Väter scheitern" berichtet eine Zeitung aus Thüringen über Unterhaltspflichtige vor dem Richter.

Einige Schmankerl:

Ganz schlau wollte auch ein Vater sein, der im Sommer 2010 den Unterhalt für seine im Kyffhäuserkreis lebende Tochter um 131 Euro kürzte, weil diese im betreffenden Ferienmonat schließlich nicht bei der Mutter gewesen sei. Vor dem Familienrichter landete der Fall, weil die Mutter sich wehrte und den Lohn des Vaters pfänden ließ. Doch diese Zwangsmaßnahme schmeckte dem Vater nicht. Auf Anraten eines Jugendamtes außerhalb Thüringens klagte er - allerdings vergeblich.
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Dass ein Familienrichter einen Unterhaltspflichtigen dazu verdonnert, zur Verbesserung der Zahlungskraft ein zweites Arbeitsverhältnis aufzunehmen, ist hierzulande wohl eher die Ausnahme...
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"Wenn man trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt, ist das ab erstem Monat eine Straftat", erklärt Dirk Germerodt, Sprecher der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft




Mit Kommentarmöglichkeit.

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Sondershaeuser-Richter-laesst-Tricks-saeumiger-Vaeter-scheitern-1748550918


RE: Unterhaltspflichtige vor dem Richter - Petrus - 30-04-2011

Es handelte sich um Kindesunterhalt, über deren Verwendung die Mutter zu bestimmen hat. Und die Sache wurde vor dem Familienrichter ausgehandelt.



RE: Unterhaltspflichtige vor dem Richter - Dzombo - 30-04-2011

@Petrus...

Was willst Du mit deiner Feststellung sagen bzw. rüberbringen?


RE: Unterhaltspflichtige vor dem Richter - Dzombo - 30-04-2011

@Mephistopheles...

Das magst Du recht haben. Als ich von der KM vor das Strafgericht gezerrt wurde, da hat die Vorsitzende Richterin der Staatsanwältin einen richtig fetten Maulkorb verpasst und zwar, weil die KM dort log, dass sich die Balken bogen und die Richterin war fast genötigt, die KM unter Eid zu nehmen. Warum nicht? Naja. Die KM wäre so schon am A... und als Bedürftige sie noch zusätzlich zu bestrafen. Ich hätte das in der ihrem Fall begrüßt, denn dann wäre die Sache mit der Wegnahme des gemeinsamen Sorgerechts in Bezug auf meinen Sohn anders gelaufen und die These der KM, sie sei in der Lage, für unseren Sohn allein zu sorgen, wäre wie die berühmte Seifenblase geplatzt. Die Richterin meinte hinterher zu mir, es täte ihr leid, es nicht getan zu haben, aber sie könne es sich nicht leisten. Da müsse ich durch und sie wünschte mir noch alles Gute. Und einen Freispruch gäbe es so oft nicht.

Und mit der Mütterhörigkeit muss schluss gemacht werden. Dafür lohnt sich Kampf mit Fakten und Tatsachen.


RE: Unterhaltspflichtige vor dem Richter - PapaParis - 01-05-2011

Nun, Strafrecht oder Privatrecht, wenn es bei uns schon nicht läuft, dann läuft es im Strafrecht erst recht nicht (siehe Kachelmann).