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OLG Nürnberg 3.11.2010: Vertreibung eines Vaters; Immobilienzwangsverkauf - Druckversion

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OLG Nürnberg 3.11.2010: Vertreibung eines Vaters; Immobilienzwangsverkauf - p__ - 18-02-2011

Beschluss des OLG Nürnberg vom 3.11.2010 Az.: 11 UF 806/10
Volltext: Nicht vorhanden, beim OLG Nürnberg hat man es nicht nötig, seine Urteile zu veröffentlichen. Kurze Zusammenfassung hier.

Sachverhalt: Vater ist unterhaltspflichtig. Er übernimmt das gemeinsame Haus samt Schulen bei der Scheidung. Wert 140 000 EUR (Vater macht das Angebot, ein Sachverständigengutachten machen zu lassen), Schulden: 135 000 EUR. Weitere Schulden: 25 000 EUR an die Eltern, wenn er das Haus wieder verkauft und 11 000 EUR an die Tante, die sich an der Finanzierung beteiligt haben. Monatliche Raten: 682 EUR. Amtsrichter verpflichtet ihn zu einem Nebenjob, obwohl er sogar am Wochenende noch Bereitschaftsdienste machen muss.

Das OLG sieht zwar keine Pflicht zu einem Nebenjob, aber zum Verhängnis wird ihm, das er ganz zu Anfang die Immobilie auf 200 000 EUR geschätzt hat, später dann auf 140 000 korrigiert und wollte dies auch mit dem erwähnten Sachverständigengutachten belegen.

Das OLG kriegt einen Orgasmus wegen dieser ausgegrabenen alten Zahl, "Er hat Jehova gesagt!" Urteil: Verkaufen! Das Beweisangebot komme zu spät, Fakten spielen schliesslich keine Rolle, wichtig ist nur Unterhalt. Dafür gibts sogar einen super geeigneten Paragrafen:

"Danach können in Familienstreitsachen, hierzu gehören gemäß § 112 Nr. 1 FamFG auch Verfahren zum Kindesunterhalt gemäß § 231 Abs. 1 FamFG, Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nicht rechtzeitig vorgebracht werden, zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichtes die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht."

Was grobe Nachlässigkeit ist, bestimmen natürlich die Richter. Er muss also die 140 000 EUR - Immobilie für 200 000 EUR verkaufen. Mal sehen, ob ein Käufer 200 000 deswegen hinlegt, weil ein Richter das so meint. Übrig haben laut Richter zu bleiben (auf dem Papier) 13%, nämlich 24144,35 EUR. Schwupps - genug fiktives Geld für vollen Unterhalt. Ob die neue Familie damit auf der Strasse steht, was solls. Wenn der Verkaufspreis nicht zu erziehlen ist: Was solls.



Fazit: Das alte Mantra hat sich wieder bewahrheitet, Immobilienbesitz ist für einen Unterhaltspflichtigen immer ein tödliches Gift. Immobilien machen unflexibel, sind ein gefundenes Fressen für Parasiten aller Art, sie wecken Neid, ganz egal wie belastet sie sind. Es läuft auf Vertreibung und Enteignung hinaus oder man macht sich dabei kaputt, das Ding irgendwie zu halten.

Der Vater sollte die Bankraten nicht mehr zahlen, noch ein Jahr drin wohnen bis das Ding zwangsversteigert wird. Der übrigbleibende Schuldenberg wird irgendwann über eine Insolvenz verdampft. Das Ergebnis ist dasselbe, aber er spart sich jede Menge Stress und hat sogar noch massenhaft Anzündpapier, weil die Ex und die hinter ihr stehende gesamte Rechtspflege das alles mit endloser schriftlicher Krakeelerei begleiten werden.


RE: OLG Nürnberg 3.11.2010: Vertreibung eines Vaters; Immobilienzwangsverkauf - lordsofmidnight - 19-02-2011

Per Zwang in die totale Pleite, das ist der Wahnsinn. Dem Mann sei geraten die Brocken hinzuwerfen und sich eine Angel zu kaufen.


Es wäre mal eine eingehende Untersuchung wert, wie hoch der Anteil der Immobilienfinanzierungen ist, die wirklich problemlos und sorgenfrei über die Bühne gehen.