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Umgangsrecht einklagen - Druckversion

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Umgangsrecht einklagen - marecello - 08-02-2011

Ich meine, es ist an der Zeit, dass das Umgangsrecht fün den Umgangsberechtigten (in den meisten Fällen betrifft es Väter) paritätisch geregelt werden muss.
Dazu sind die deutschen Gericht nicht in der Lage.

Durch alle Instanzen klagen, ist das möglich mit Verfahrenskostenhilfe?



RE: Umgangsrecht einklagen - p__ - 08-02-2011

Was hast du vor? Das Wechselmodell für dein Kind bis zum BVerfG einklagen?


RE: Umgangsrecht einklagen - bio - 08-02-2011

Warum eigentlich nicht? Ich stehe vor diesem Dilemma.
Aber wir sollten eventuell die Formulierung Betreuung statt Umgang einführen. Denn schließlich will niemand nur schlichten Umgang, sondern sich um sein(e) Kind(er) kümmern. Schon mal darüber nachdacht? Wenn die FeministInnen und Neu-KaptitalistInnen Begriffe umformulieren können, können wir das auch.


RE: Umgangsrecht einklagen - p__ - 08-02-2011

Man kann viel umbenennen, aber wenn man damit vor Gericht gehen will, muss man die neuen Worte auf die alten Formulierungen in den Gesetzen abbilden. Betreuung würde das Aufenthaltsbestimmungsrecht tangieren, Umgang das Umgangsrecht.


RE: Umgangsrecht einklagen - bio - 09-02-2011

Das ist mir schon klar. Nur in der öffentlichen Debatte kann man doch statt Umgang, Betreuung sagen. Einfach um mitzuteilen, dass Vater Verantwortung übernehmen will.


RE: Umgangsrecht einklagen - -PAPA_ - 09-02-2011

Nenn es doch einfach nur Pflege und Erziehung statt Umgang. So steht es auch im GG Art 6 Abs.2
Und es steht was von Eltern da und das sind bekanntlich zwei.
Und alle anderen Gesetze sind sowieso Verfassungswiedrig wenn sie die die Grundsätze des
GG verletzen, da können die sie nennen wie sie wollen.
Nach §235 und §171 StGB ist es sogar Strafbar ein Kind zu entziehen.
Eine Entziehung hinnehmen zu müssen ist eine Nötigung und tangiert das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung.
Diese Regelungen die diese Krimminellen Gesetze nennen taugen nur was für Personen die versagen.
Wenn ich Richter wäre würde es mich ankotzen, den Leuten Entscheidungen abnehmen zu müssen.
Ich würd Mediation anordnen, und wenn die Parteien sich geeinigt haben dieses im Namen des Volkes verkünden.
An die Richter muss man appelieren, weil wer arbeitet denn schon wirklich gerne???
Es geht doch mehr darum Geld zu verdienen mit kleinst möglichem Aufwand.


RE: Umgangsrecht einklagen - Dzombo - 09-02-2011

Dazu fällt mir gleich wieder ein Slogan ein.

GG Art. 6 Abs. 2 - Natürliches Recht der Eltern.

Und Abs. 4 gehört abgeändert. Es muss nicht heißen die Mutter hat Anspruch auf Schutz der Gemeinschaft, sondern die Eltern.



RE: Umgangsrecht einklagen - -PAPA_ - 09-02-2011

Der Abs. 4 Ändern? Warum? Es reicht doch die Erkenntniss von Gleichheit und das Wissen wer diese den zu Müttern macht.
Keine Männer = Keine Mütter


Umgangsrecht einklagen - marecello - 09-02-2011

Was kann ich mit dem Sorgerecht anfangen, wenn ich keinen oder kaum Umgang, Pflege, Betreuung, Fürsorge, Begleitung usw. zu meinem/n
Kind/ Kinder habe.

Wenn die Mutter den Umgang behindert und boykottiert, kann ich auch nicht viel machen.
Da gibt es wenig rechtliche Möglichkeiten ( Zwangsgeld?, Freiheitssrafe?).

Daher ist der Umgang mit seinem Kind höher zu bewerten, als das Sorgerecht.
Was nützt mir, dass ich das Sorgerecht habe, aber ich sehe das Kind garnicht oder nur unter erschwerten Bedingungen.

Ich halte ein paritätisches Umgangsrecht für beide Elternteile dem Kindeswille und dem Kindeswohl entsprechend für das beste Lösungsmodell.

Nochmals meine Eingangsfrage, ist es möglich, mit Verfahrenskostenhilfe früher PKH alle Instanzen zu durchlaufen und bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu kommen?




RE: Umgangsrecht einklagen - p__ - 09-02-2011

(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Nochmals meine Eingangsfrage, ist es möglich, mit Verfahrenskostenhilfe früher PKH alle Instanzen zu durchlaufen und bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu kommen?

Jetzt wird deine Frage konkreter. Die Antwort lautet: Ja. Am EGMR werden dir aber erst am Ende des Verfahrens Auslagen erstattet. Für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe gelten die üblichen Voraussetzungen, z.B. hinreichende Erfolgsaussichten.


RE: Umgangsrecht einklagen - blue - 09-02-2011

(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Ich halte ein paritätisches Umgangsrecht für beide Elternteile dem Kindeswille und dem Kindeswohl entsprechend für das beste Lösungsmodell.
Bin ich bei Dir! Doch bevor Du dieses bis zum EGMR durchgezogen hast, sind Deine Kinder so alt, dass dieses, was verloren gegangen ist, unwichtig geworden.

Um wirklich was ändern zu können, mußt Du Dich bis zum Bundesfamilienminister durcharbeiten.

Aber wer will schon einen Familienminister? Wink



RE: Umgangsrecht einklagen - sorglos - 10-02-2011

(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Daher ist der Umgang mit seinem Kind höher zu bewerten, als das Sorgerecht.
Das ist eine dumme Logigk. Mit dieser Logik könnte man auch sagen: Ein Kind, das nix zum essen hat, kann auch keinen Umgang wahrnehmen. Also ist Unterhalt höher zu bewerten, als Umgang und Sorgerecht....

(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Ich halte ein paritätisches Umgangsrecht für beide Elternteile dem Kindeswille und dem Kindeswohl entsprechend für das beste Lösungsmodell.
In der Tendenz würde ich dir zustimmen. Lieber noch würde ich das "Umgangsrecht" abschaffen, denn es grenzt Eltern aus. Besser wäre ein Rechtsanspruch auf die gelebte Familiengemeinschaft mit beiden Elternund eine dem Kind entsprechende Betreuungsquote der beiden Eltern im Trennungsfall. Dann könnte auch die Ausgangseinstellung so sein, dass diese grundsätzlich paritätisch ist, solange weder Eltern noch Gericht eine andere, dem Kind besser förderliche Regelung treffen.


RE: Umgangsrecht einklagen - marecello - 10-02-2011

(10-02-2011, 04:00)sorglos schrieb:
(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Daher ist der Umgang mit seinem Kind höher zu bewerten, als das Sorgerecht.
Das ist eine dumme Logigk. Mit dieser Logik könnte man auch sagen: Ein Kind, das nix zum essen hat, kann auch keinen Umgang wahrnehmen. Also ist Unterhalt höher zu bewerten, als Umgang und Sorgerecht....

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Ich meinte, was nützt dir das Sorgerecht, wenn die Mutter den Umgang mit deinem Kind boykottiert.

@blue
ich weiß das es lange dauert bis dieses beim EGMR durchgezogen wird.
Aber, es betrifft viele Kinder, nicht nur mein (unser) Kind.