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AG Düsseldorf: Stiefkindadoption durch homosexuelles Paar - Druckversion

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AG Düsseldorf: Stiefkindadoption durch homosexuelles Paar - p__ - 29-01-2011

Auch bei Homosexuellen macht es rechtlich nicht selten einen grossen Unterschied aus, ob es sich um ein lesbisches oder ein schwules Paar handelt.

Lesbisches Paar: Stiefkindadoption kein Problem. Eine Frau lässt sich in einer Samenbank befruchten, manchmal im Ausland, manchmal in Deutschland. Andere Frau adoptiert das Kind. Beide Frauen sind dann Eltern.

Schwules Paar: Siehe Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf, November 2010 Az. 96 XVI 21/09 und 96 XVI 23/09. Mann zeugt mit Leihmutter ein Kind, sein Lebenspartner ebenfalls (gibt sogar Zwillinge), sie wollen die Kinder jeweils adoptieren. Antrag vom Gericht 3x Abgelehnt:

"Nach Auffassung des Gerichts sind die Anträge unbegründet, weil die Voraussetzungen für eine Annahme als Kind nach § 1741 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB nicht vorliegen.

Der zwischen den Beteiligten und der Leihmutter geschlossene Leihmuttervertrag ist nach Auffassung des Gerichts gesetz- und sittenwidrig.

Gemäß den Art. 22, 23 EBGB sind den vorliegenden Annahmeanträgen die Deutschen Sachvorschriften zugrunde zu legen und demnach die Wertbegriffe des deutschen Rechts."