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OLG Düsseldorf II-3 UF 63/08: Ehegattenunterhalt trotz Vollzeittätigkeit - Druckversion

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OLG Düsseldorf II-3 UF 63/08: Ehegattenunterhalt trotz Vollzeittätigkeit - p__ - 08-10-2008

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2008, Az. II-3 UF 63/08

Verheiratet, kinderlos, beide arbeiten voll, Trennung, Mann zahlt zwei Jahre Unterhalt, dann Scheidung. Mann will nicht mehr zahlen. Man verknackt ihn trotzdem zu vier Jahren. Geht vors OLG, wo ihm bereits in der Vorprüfung Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht versagt wird.

Eine Entscheidung, die einreiht in die abenteuerlich vielfältigen Begründungen, vom Grundsatz, für sich selbst zu sorgen abzuweichen und doch noch jahrelang Unterhalt herauszuschinden. Es gibt nicht einmal ehebedingte Nachteile, das müssen sogar die Richter zugeben. Der Mann hat aber am Anfang der Ehe noch fünf Jahre Altschulden abgezahlt und quasi "zum Ausgleich" soll er jetzt insgesamt sechs Jahre lang zahlen, weil der Lebensstandard der Ex während der Schuldenzeit gelitten habe, deswegen wäre es ein "ausgewogener solidarischer Akt", jetzt lange Jahre Unterhalt an sie zu blechen. Kann man solche Aussagen ernst nehmen, solange man bei Verstand ist?

Das OLG ignoriert auch neue Unterhaltsrecht vollständig. Eine Lebensstandardgarantie gibt es nicht mehr. Die Vollzeittätigkeit der Ex reicht für sie aus, kann sie nach neuem Recht nicht bekommen. Interessiert das OLG nicht. Die Schulden waren sogar eheprägend, müssten also unterhaltsmindernd sein, interessiert das OLG nicht.

Alle pessimistischen Aussagen über das neue Unterhaltsrecht waren falsch. In Wirklichkeit kommt es noch schlimmer wie die Skeptiker voraussagten.

Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2008/II_3_UF_63_08beschluss20080902.html