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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Druckversion

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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - Vater - 12-01-2010

http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/Vater-ledig-fordert-Sorgerecht-id2372356.html

Zitat:Seine aktuelle Sorgerechts-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde zumindest zur Kenntnis genommen. Drei Tage nach dem Urteil von Straßburg wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass sein Schriftstück auch an das Land NRW weitergeleitet worden sei

Es wird nun zur Kenntnis genommen und weiterleitet. Das "Schriftstück" wurde auch an das Land NRW weiterleitet - wohl ohne ihn zu fragen (!). Warum an das Land NRW ?

Es ist wieder einmal bewiesen: Gewaltenteilung gibts in Deutschland nicht. Da korrumpiert die Justiz mit der Politik - mit der Legislativen ? Oder wie soll ich das verstehen ?

Kenntnisnahme, bei jemanden , der das Kind quasi hälftig betreut und das lückenlos nachweisen kann. Und selbst da entscheidet das BVG nichts. Prima.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 17-01-2010

Willi Brase von der SPD hat nur die ersten Fragen beantwortet, und verweist jetzt auf ein gemeinsames Gespräch in seinem Wahlkreisbüro.

http://www.abgeordnetenwatch.de/willi_brase-575-37503--f242464.html


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 17-01-2010

Das ist ja ne lustige Kiste, mit dem Willi Brase!
Der hat sich bestimmt nicht erträumt jetzt den Ersatzprügelknaben für die Ex-BMJ Zypries und nun Schnarre spielen zu müssen.
Seine lila Blödheit springt einem ja schon mit nacktem Ars.. ins Gesicht.
Und immer wieder kommt der dumme Spruch, dass der willige Aufriss aus der Dorfdisco allein deshalb den besseren Elternteil stellt, weil ...äh, ...äh ..., ... !
Tongue

Ganz und richtig lustig aber finde ich, dass wohl wirklich niemand mehr Bock auf die sich glücklicherweise frühzeitig geoutete Männerhasserin Schnarre hat.
Einfach geil! Big Grin
Sie meint den Vätern die (k)alte Schulter zu zeigen wäre ein probates Mittel um sich Respekt(?) zu verschaffen und die lassen jetzt ihre (k)alte Schulter Schulter sein.
Wie eine echte Exe: Ich hab´ dich nicht lieb, also hasse ich dich - zwanghaft!


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - borni - 22-01-2010

Es gibt jetzt eine offizielle Übersetzung des BMJ:
http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20091203-Z-22028-04.asp#TopOfPage


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 22-01-2010

Richter Schmitts Einwendungen enttäuschen mich. Das sind Leerformeln, in sehr viele Worte verpackt. So lustlos wie sie daherkommen bezweifle ich, dass er die aus eigenem Antrieb geschrieben hat. Er wirkt eher traurig.

Gleich in Punkt 2 widerspricht er sich selbst, was seine ganzen Ausführungen in sich zusammenfallen lässt. Im ersten Satz muss er zugeben, dass das deutsche Recht keine Möglichkeit für die gemeinsame Sorge hergibt, danach fordert er einen "Beurteilungsspielraum" für Sorgerechtssachen, dieses Wort bringt er sage und schreibe neunmal, mit verschiedenen Begründungen! Weiterhin fordert er, dass man keine erzwungene Gemeinsamkeit einführend dürfe. Das geht aber völlig an der Sache vorbei, denn daran hindert ja den Gesetzgeber keiner. Geklagt wird schliesslich werden der grundsätzlichen Unmöglichkeit, weil kein Trauschein existiert. Der Gesetzgeber ist nicht daran gehindert, das Prinzip der gemeinsamen Sorge abzulehnen. Aber dann für alle und nicht aufgrund des Status "nichtehelich".

Entweder, Schmitt wurde hier etwas in die Feder diktiert oder er ist wirklich so dumm, die Definition von "Diskriminierung" nicht zu wissen. Das mutet seltsam an bei einem Gerichtshof, dessen Verfahren sich sehr oft um diesen Begriff drehen.

Für mich klären sich damit auch einige Bemerkungen aus Regierungskreisen in den Monaten vor dem Urteil. Die wussten schon lange vorher, was auf sie zukommt, man hat nur noch versucht, das Gericht nicht ganz zu verlieren. Schmitt hat wohl "gesungen", man hat versucht noch etwas zu retten.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 27-01-2010

Willkommen!
Die Meinungen schwanken. Hier eine der qualifizierteren: http://www.schultefrohlinde.de/node/32


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 27-01-2010

(27-01-2010, 14:54)Ralf G. schrieb: Eigentlich verstehen die die ganze Aufregung nicht, hat doch gerade die SPD vieles für Väter getan...

Haben sie auch. Über diese Taten werde ich mich noch lange, lange aufregen.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 27-01-2010

(27-01-2010, 17:46)Stups schrieb: Mich treibt auch die Frage, wie auf den Gesetzgeber Einfluß genommen werden kann und wie Änderungen beschleunigt werden könnten.

Meiner Ansicht nach funktioniert das am Besten, wenn man eine möglichst breit angelegte Aktion mit Anträgen zur gemeinsamen Sorge macht, die nicht auf juristischen, sondern auf einen PR-Erfolg hin geschneidert ist. Plakativ Antragsstapel abgeben, versuchen bei den Medien Aufmerksamkeit zu erzeugen, eine begleitende www-Seite mit Pressematerialien statt langatmiger Darstellung juristischer Möglichkeiten oder Nicht-Möglichkeiten.

Hindernisse:
  • Die traditionell äusserst schlechte Mobilisierungsfähigkeit von Vätern, ausserdem brechen sofort mehrere Vernichtungskriege von Grüppchen gegeneinander aus wenn solche Aktionen gestartet werden. Carrieres Kreuz-Aktion wird z.B. heute noch von vielen verhöhnt. Vielleicht lässt sich auch eine Aktion in verschiedene Wege aufteilen, um damit mehr Leute unter einen Hut zu bekommen. Zum Beispiel verschiedene Antrags-Mustertexte anbieten, von brav bis sehr druckvoll.
  • Wer trägt der Aufwand, das sauber und professionell wirkend hinzubekommen? Den bleibenden Maßstab für so eine Aktion setzt immer noch das "ich habe abgetrieben", das vom Slogan über die Ausführung bis zur Wirkung unerreicht an der Spitze steht. Welches Niveau brauchen wir, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu triggern?
  • Der innere Schweinehund. "Bringt doch eh nichts" (im Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht sogar richtig), "ich hab grad ein besseres Verhältnis zur Ex, das will ich nicht gefährden", "keine Zeit", ....



RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 27-01-2010

Ich habe mal wieder ne Ausrede! Wink

Meine (Problem-)Kinder sind ehelich und meine Voreheliche ist fast 18.
Da habe ich zwar kein Sorgerecht (und keine Probleme) aber ich glaube, bei ihr hätte ich sogar ein Klagerecht, weil Altfall.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 27-01-2010

(27-01-2010, 17:46)Stups schrieb: Zum EGMR-Urteil gehen die Überlegungen im Väterbereich aber doch schon etwas weiter.
In welchem "Väterbereich"? Kommt mir eher wie ein Not-Gerücht vor...

(27-01-2010, 17:46)Stups schrieb: Interessant aber sind Überlegungen, was geschehe, wenn man als 1626a-Geschädigter einen Antrag auf geS stellte. Schon die Prüfung, ob der Antragsteller überhaupt antragsberechtigt ist, müßte den armen Kerl von Amtsrichter in Bedrängnis bringen.

Mir liegt sowas konkret vor. Bringt ihn gar nicht in Bedrängnis, sondern der Richter fordert im konkreten Fall den Vater auf, den Antrag zurückzuziehen, mangels Rechtsgrundlage, da er ihn sonst kostenpflichtig abweisen müsse. Vierzehn Tage Bedenkfrist. Fertig.

Was würdest du dem Vater raten? Würde er Unterstützung aus einem "Väterbereich" kriegen können? Welche?

Oder würden sich wieder bestimmte "Väterbereiche" in den Ergebnissen sonnen, wie bei Zaunegger, wo diese "Väterbereiche" in der Sache nix beigetragen haben?


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 27-01-2010

(27-01-2010, 20:55)sorglos schrieb: Mir liegt sowas konkret vor. Bringt ihn gar nicht in Bedrängnis, sondern der Richter fordert im konkreten Fall den Vater auf, den Antrag zurückzuziehen, mangels Rechtsgrundlage, da er ihn sonst kostenpflichtig abweisen müsse. Vierzehn Tage Bedenkfrist. Fertig.

Deswegen meine ich, dass man den juristischen Aspekt unterordnen sollte. Es entspricht ja auch gar nicht unserem Ziel, in die gemeinsame Sorge per Gerichtsantrag zu kommen. Wir wollen sie so wie die Mutter, weil wir Elternteil sind.

Die Aufforderung zur Beurkundung der gemeinsamen Sorge sollten wir vielmehr an die Jugendämter schicken. Das ist die Behörde, die den gesetzlichen Auftrag hat, Beurkundungen zum Sorgerecht durchzuführen. "Jugendamt" ist ausserdem ein medienkompatibleres Stichwort. Natürlich wird das in der Sache auch nichts bringen, aber als PR-Aktion, um mehr öffentlichen Druck aufzubauen.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 27-01-2010

Warum nicht beides?

Ja und Gericht!

Macht noch mehr Lärm.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 27-01-2010

Könnte man machen. Aber man muss darauf hinweisen, dass ein Kostenrisiko besteht, wenn der Richter nicht so höflich ist, darum zu bitten den Antrag zurückzuziehen sondern er ihn sofort kostenpflichtig abweist. Man könnte auch den Antrag in Form eines Antrages auf Prozesskostenhilfe stellen. Es kostet nichts, wenn sie verweigert wird.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 27-01-2010

Wie hoch mag das sein?


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - henning - 28-01-2010

sorry guys...bin nicht so ganz auf dem laufenden...hatten wir diesen link hier schon?

BGH trotz EGMR weiter gegen gemeinsame elterliche Sorge, wenn die Mutter das nicht will

2009-12-03 Heute Journal

Dr. Meo-Micaela HAHNE, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (BGH), plädiert dafür Vätern auch in Zukunft kein Sorgerecht zu geben, wenn die Mutter das nicht will. ...

Anonym zu www.youtube.com/watch?v=3LrW3qFmUZI

(@bluter
wenn`s schon irgendwo steht...einfach löschen)

lg
henning


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 31-01-2010

Hast du denn eine Idee oder einen Vorschlag, was man tun sollte?


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Vater - 31-01-2010

Die Regierung hat doch erst mal 3 Monate Zeit. Bis jetzt hat sie gar nichts getan.
Auch die Gerichte werden erstmal munter so weiterentscheiden.
Deutschland würde lieber eine Strafzahlung des EUGH in Kauf nehmen, als freiwillig von dieser Praxis abzuweichen.

Das schlimme an dem EuGH Urteil ist doch, daß Deutschland dieses nach Belieben umsetzen darf. Mit anderen Worten: Deutschland kann weiter machen , was es will.

Das ist so, als wenn ich verurteilt werde, daß ich 1000 Euro zu zahlen habe. Und ich setze, daß so um daß der Begünstige das Geld auf dem Mond abholen kann. Aber nur unter der Bedingung, das er den Flug zum Mond selbst bezahlt.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 31-01-2010

(31-01-2010, 12:29)Stups schrieb: Ich greife überall dort an, wo ich wegen fehlender Mitsorge weggeschickt werde, keine Auskünfte erhalte usw.. Schema. Antrag-Bescheid-Widerspruch mit Akteneinsicht-Klage vor dem VG

Sehr gut. Du solltest deine Klagen dokumentieren und anonymisiert veröffentlichen, um anderen Vätern zu zeigen was machbar ist. Wer aktiv ist, sollte auch das auch "vermarkten".


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 04-02-2010

Wie der Rechtsanwalt Schulte-Frohlinde in seinem Blog veröffentlicht hat, befindet sich der vafk im Beirat des Bundesministeriums für Justiz, die an der Studie zum Sorgerecht mitarbeitet, http://www.schultefrohlinde.de/node/47

"Mit Schreiben vom 05.08.2009, das meinem Blogeintrag vom 05.08.2009 als PDF-Datei beigefügt ist, hat mir das Bundesamt für Justiz Auskunft über die Mitglieder des Beirates zu dem Forschungsvorhaben des BMJ mitgeteilt, das am 13. März 2009 an das DJI Deutsche Jugendinstitut e. V. vergeben worden ist, und Ende des Jahres 2010 fertig gestellt werden soll.
Der Väteraufbruch für Kinder e. V. ist Mitglied in dem Beirat dieses Vorhabens des BMJ.
Mit dem dabei erstellten "Gutachten" soll im Jahr 2011 das Konzept einer Minimallösung in der Öffentlichkeit und den Medien durchgesetzt werden.
Der Vorstand des Väteraufbruchs für Kinder e. V. ist zu diesem Zweck zwischenzeitlich noch einmal an den Verfasser herangetreten. Die Vertreter des BMJ in dem Beirat hätten gefragt, ob die lästige Klage auf Akteneinsicht nicht beendet, oder wenigstens die Akteneinsicht bis zu einem Zeitpunkt nach dem Ende des Jahres 2010 verzögert werden könne."


Mehr zu Anwalt Schulte-Frohlinde in diesem Thread: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=2619&pid=31124


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 04-02-2010

Was für einen Grund könnte der VAfK dafür haben?

Ist das der allgemeine Hegemonie und Alleinvertretungsanspruch?


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 04-02-2010

(04-02-2010, 11:43)beppo schrieb: Was für einen Grund könnte der VAfK dafür haben?

Das BMJ wird es wohl nicht gut finden, den vafk im Beirat und gleichzeitig das Vorgehen des vafk Mitglieds Schulze-Frohlinde zu haben, wie SF selbst schreibt. Also wird indirekt seitens des BMJ etwas gefordert, das den vafk zu zerreissen droht: Wohlverhalten und Mitarbeit oder keine Mitarbeit.

Ich halte das für eine absichtliche Zuspitzung des BMJ, das "teile und herrsche" Prinzip wird angewendet. Schliesslich klagt SF nicht im Namen des vafk, sondern privat. Mehr als die Hälfte der vafk - Mitglieder war schon in Gerichtsklagen verwickelt, im deutschen Familienrecht der Normalfall. Die Verbindung zwischen Beiratsmitarbeit und den SF-Klagen ist in Wirklichkeit überhaupt nicht vorhanden. Also setzt das BMJ einen Hebel im Machiavelli-Stil an und verlangt etwas, das viele Vereinsmitglieder nicht mittragen können. Im vafk wird das gewaltig Unfrieden stiften. Und es wird zur Explosion führen, wenn nachher doch wieder nur eine Antragslösung rauskommt (was sehr wahrscheinlich ist). Dann heisst es, man habe sich über den Tisch ziehen lassen und der vafk wäre mitverantwortlich für die Minimalste und Schlechteste aller Reformen, er hätte besser daran getan die Strategie von Schulze-Frohlinde zu unterstützen. Man wird sich wieder mal heftig streiten und sich voneinander abspalten. Dasselbe wie die letzten 30 Jahre. Das ist das einzige, was Väter kontinuierlich hinbekommen haben.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 04-02-2010

Da absolut klar zu erkennen ist, dass das BMJ nichts anderes als die Minimallösung zulassen wird, kann dem VAFK gar nichts besseres passieren, als da raus zu fliegen, bevor sie sich da zum Buhmann machen lassen.
Ein Rausschmiss des VAFK wäre für das BMJ sicher das größere Problem.

Wenn sie die einzige Vätervertretung raus werfen würden und sich nur noch im Kaffeekränzchen unterhalten würde das Deckmäntelchen noch ein wenig löchriger, und so schnell werden sie keinen anderen Alibi-Sündenbock finden.

Wenn ich der VAFK wäre, würde ich also SF den Rücken stärken sonst machen sie sich vollends zu Kollaborateuren.

Und ein Rauswurf ist allemal besser als ein "freiwilliger" Rückzug.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 04-02-2010

(04-02-2010, 12:25)beppo schrieb: Wenn sie die einzige Vätervertretung raus werfen würden und sich nur noch im Kaffeekränzchen unterhalten würde das Deckmäntelchen noch ein wenig löchriger, und so schnell werden sie keinen anderen Alibi-Sündenbock finden.

Die brauchen kein Deckmäntelchen. Das Deutsche Jugendinstitut ist ein Fortsatz des Ministeriums und beherbergte auch solche geehrten Mitarbeiterinnen wie Anita Heiliger und andere ihrer Kategorie. Dieses Institut war und ist einer der Rammbock-Köpfe, mit denen das Familienrecht (und Angrenzendes wie der Gewaltschutzkram) so "gestaltet" wurde, wie es jetzt ist. Deckmäntelchen waren dafür nicht einmal nötig. Wir sind wir und wir haben die Macht, das reicht.

Vielmehr glaube ich, dass die nur die günstige Gelegenheit genutzt haben, nebenbei dem vafk einen Schlag zu verpassen, indem man ihn mit etwas ködert, das zwangsläufig zu schwerem Ärger im Verein führen wird.

Der ISUV wurde und wird ebenso an der Leine gehalten. Mit dem Ergebnis, dass der ISUV zwar in 30 Jahren nie etwas erreicht hat, aber nach innen hin alles streng konform und unter der Decke hält. Selbst die blosse Nennung des Wortes "trennungsfaq" läuft bei denen in eine Wortsperre im Forum. Widerspruch verboten.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 04-02-2010

Naja eine Pressemeldung in der man verkünden kann, "man habe mit allen Interessengruppen gesprochen und auch der größte Interessenverband der Väter habe an diesem ausgewogenen Ergebnis mitgewirkt" geben die natürlich noch viel lieber raus, als "Wir haben uns mit allen Müttern und Frauen auf diese Lösung verständigt!"

Diese Freude sollte man ihnen aber nicht machen!


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - borni - 07-02-2010

Im ARD-Ratgeber Recht wurde gestern gemeldet, dass nach dem EGMR-Urteil mit einer neuen Regelung etwa Ende diesen Jahres zu rechnen sei:

"Infolge dieses Urteils muss der deutsche Gesetzgeber jetzt ein neues Sorgerecht schaffen, das ledige Väter nicht diskriminiert. Eine Übergangsregelung, die das Bundesverfassungsgericht in einem laufenden Verfassungsklageverfahren schaffen könnte, ist laut Experten etwa gegen Ende des Jahres in Sicht."

Der Fernsehbeitrag hierzu:
http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=200&b=033&ex=3

Alle Väter könnten sich, auch wenn sie bisher abgewiesen wurden, auf die neue EU-Regelung berufen.