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Antrag Kindergeld - Post von der Ex - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Antrag Kindergeld - Post von der Ex (/showthread.php?tid=14139) |
Antrag Kindergeld - Post von der Ex - DrNewton - 16-08-2026 Hallo und guten Abend, ich bräuchte mal Schwarmwissen bei nachfolgendem Sachverhalt: Gerade kam eine Nachricht von der Ex rein, mit folgendem Inhalt: " Anrede, füllst du das aus? Es ist der Antrag für das Kindergeld, dass [Sohn] ab Studiumsbeginn im Herbst bekommen soll. Meinen Teil habe ich fertig. Deine Steuer ID müsste ich noch mit eintragen. Danke und viele Grüße" Folgende Fragen möchte ich dann im beigefügtem PDF ausfüllen (den Fragebogen kennt ihr sicherlich; der Vollständigkeit halber führe ich das hier mal mit auf); sich soll diese 2 Seiten ausfüllen mit den Fragen: 5.1: Ist Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner oder eine andere Person, zu der die in der „Anlage Kind" aufgeführten Kinder in einem Kindschaftsverhältnis stehen, derzeit oder war er/sie in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung a) nichtselbstständige erwerbstätig? Wenn ja - wer? Name und Anschrift des Arbeitgebers: bei ...... seit ...... bis ....... regelm. wöchentliche Arbeitszeit ........ Beschäftigungsort: ............... 5.2 Ist/Sind oder waren die genannte(n) Person(en) wegen dieser Erwerbstätigkeit in Deutschland sozialversichert? Wenn nein, teilen Sie bitte Gründe hierfür mit: 5.3. Hat Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner oder eine andere Person, zu der die in der „Anlage Kind" aufgeführten Kinder in einem Kindschaftsverhältnis stehen, derzeit oder in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung seine Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrochen wegen ..... 5.4. Erhält Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner oder eine andere Person, zu der die in der „Anlage Kind" aufgeführten Kinder in einem Kindschaftsverhältnis stehen, derzeit oder erhielt er/sie in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung Rente(n) oder Versorgungsbezüge bzw. wurde dies beantragt? ganz unten: Datum / Unterschrift Warum ich frage: in den letzten Jahren gab es KEINEN Kontakt zur Kindesmutter und zu den Kindern. Bis auf die von mir regelmässig abgesendeten Glückwünsche zu Geb-Tagen, Feiertagen, etc.. Es erfolgte nie eine Reaktion. Von Keinem. Ich residiere im Ausland. Adresse der EX-Madame und dem JA bekannt. Jedoch kam auch in den letzten 4-5 Jahren kein Neujahresgruss vom JA mehr. Bin auch im Ausland angestellt - so organisiert, dass der Lohn auf dem Papier unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Unterhalt zahle ich seit über 12 Jahren? nicht mehr. Es kam mal einen Versuch mich nach §170 ranzubekommen. Es gab eine Vorladung örtlichen Polizei. Ich habe nur die notwendigen personenbezogene Angaben gemacht. Ansonsten habe ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Nach circa einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft in D das Verfahren eingestellt. Jetzt frage ich mich, wenn ich meinen Arbeitgeber wie im Formular vorgesehen nenne, ob der wieder der ganze Zauber von vorne losgeht und mein Arbeitgeber angeschrieben wird? Und dann die Ex für Kind Nummer eins und die Beistandschaft für Kinder zwei wieder Ärger macht und mich hier nicht in Ruhe leben lässt. Ich bin ja nicht ohne Grund raus aus Deutschland. Wie sollte ich mich am besten verhalten? Einfach die Daten ausfüllen und es gut sein lassen oder mich tot stellen? Was wären Eure Vorschläge? Auf der einen Seite könnte ich es ausfüllen; zu holen gibt es bei mir nichts. Keine offiziellen Vermögenswerte. Offizieller Lohn um die hier lokale Pfänungsfreigrenze. Vielleicht meldet sie das neue Wissen nicht der Beistandschaft für Kind Nr 2 und für Kind Nr. 1 werden keinen weiteren Aktivitäten entfaltet. Oder aber der Stress geht erst wieder richtig los, weil man vermutet, dass ich etwas haben könnte ... ? RE: Antrag Kindergeld - Post von der Ex - Alimen T - 17-08-2026 Hallo , also meine Eckse hat nichts von mir benötigt fürs Kindergeld, jedoch haben wir auch nicht das geteilte Sorgerecht und Kind ist u 18 RE: Antrag Kindergeld - Post von der Ex - DrNewton - 17-08-2026 In diesem Fall geht es um Kind 1, welches nun Ü18 ist und wohl studieren wird, so wie es mir zugetragen wurde über Dritte. Offiziell / direkt wurde mir bisher nichts mitgeteilt. RE: Antrag Kindergeld - Post von der Ex - p__ - 17-08-2026 Der Antrag ist hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-antrag-kindergeld_ba036550.pdf und kann auch online ausgefüllt werden, https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder/formulare-kindergeld-ab-18 Die Mitwirkung oder Unterschrift des anderen Elternteils ist nicht erforderlich, wenn nur ein Elternteil das Kindergeld beantragt und bezieht. Die Angaben zum anderen Elternteil werden trotzdem verlangt (auch die steuerliche Identifikationsnummer), weil geprüft werden muss, wer kindergeldberechtigt ist und ob bereits Kindergeld gezahlt wird. Ist dieser Elternteil nicht erreichbar oder verweigert die Mitwirkung, kann die Kindergeldkasse trotzdem zahlen wenn ihnen alles plausibel vorkommt oder sich selbst um die Angaben kümmern. Was auch geht, ist dass du die Angaben nur direkt bei der Kindergasse machst, an der Ex und dem Kind vorbei. So läuft das auch bei BAFÖG-Anträgen, da kommuniziert der abwesende Vater nur direkt mit dem Studentenwerk, Bafög-Kasse. Schliesslich ist es in unserer durch den Staat restlos familienzerhäckselten (jedenfalls bei den Nicht-Neubürgern) Gegeneinander-Gesellschaft wichtig, immer auf Maximalabstand zu bleiben, sonst nutzt der eigene Nachwuchs und die Ex jede Information zu neuen Angriffen und Abzocken. Wir leben im Dauerkrieg mit dem, was man früher engste Familie nannte, manchmal leise, manchmal laut. |