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Beistandschaft und Kindesunterhalt - Druckversion

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Beistandschaft und Kindesunterhalt - Cptn_Chaos - 02-07-2026

Hallo in die Runde, 

ich habe (eigentlich) keine großen rechtlichen Fragen, aber gerade etwas Spaß mit der Beistandschaft, die meine Ex-Frau bzgl. der Unterhaltsfragen für unsere Kinder eingerichtet hat. Und vielleicht hat der ein oder andere eine Idee, wie ich damit besser umgehen kann, insb. auch emotional. 

Kurz die Fakten: 
- Scheidung ist rechtskräftig
- Kein Ehegattenunterhalt
- drei Kinder, 2 in Altersstufe 3, 1 in Altersstufe 2
- Residenzmodell bei der Mutter (nicht verhandelbar)
- bisher keine Titulierung
- mein Nettoeinkommen: ca. 5.300 EUR fix (angestellt) + variables Einkommen (um das geht es im Prinzip)
- bis Dezember habe ich nach Stufe 8 gezahlt; nach einer Diskussion mit meiner Ex habe ich mich freiwillig auf Stufe 9 hochgestuft und zahle momentan monatlich ca. 2.450 EUR
- Ex-Frau arbeitet Teilzeit und bezieht eigenes Einkommen
Diskussionen mit meiner Ex-Frau sind schwierig bis unmöglich. Wir haben (zu unterschiedlichen Fragestellungen mit Klärungsbedarf) so ziemlich alles durch: Mediationen, JA, Gespräche über Anwälte, Gerichtsverfahren - es bleibt kompliziert. Als das Thema variable Vergütung aufkam, habe ich ihr angeboten: wir berechnen den Kindesunterhalt nach DDT ohne meine variable Vergütung, und ich zahle ihr im Gegenzug jeweils 50% meiner Sondervergütung (auf die ich keinerlei Einfluss habe). Natürlich gab es auch hierauf keine Reaktion. 

Nunmehr hat sie die Beistandschaft beim JA beantragt, und die Damen und Herren verlangen jetzt gesondert Auskunft nach § 1605 Abs. 2 BGB (ich hatte im Dezember ja proaktiv Auskunft erteilt). Die Begründung ist natürlich dünn - "die KM sagt, sie haben bestimmt einen neuen Bonus erhalten". 

Nach meiner Überschlagsrechnung lande ich, da ich dieses Jahr tatsächlich mal einen üppigen Bonus erhalten habe, nunmehr in Stufe 11 und ca. 2.750 EUR. Soweit, so klar. 

Wenn ich Pech habe, könnte das JA natürlich auch argumentieren, dass ich für die halbe Eigentumswohnung, die meine Ex bewohnt, mir auch noch eine fiktive Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Dann wäre es schon Stufe 12 und 2.900 EUR/Monat. 

Unabhängig davon: ich habe derzeit noch eine recht teure Wohnung (1.600 EUR/Monat) ganz in der Nähe der KM, damit meine Kinder einerseits genug Platz haben, wenn sie mich besuchen, und andrerseits damit ich sie auch außerhalb der Umgangszeiten mal sehen kann. Letztendlich werde ich diese jetzt aufgeben müssen, da es, trotz des üppigen Einkommens (und ja, ich weiß, dass ich hier immer noch sehr privilegiert bin) einfach nicht mehr passt. Es wird aber zwangsläufig den Umgang erschweren und ich werde ihn mir in der jetzigen Form (Urlaubsreisen, ab und zu Kleidung kaufen, Kino etc.) nicht mehr leisten können. Und dies frisst mich innerlich auf. 

Verfahrensstand ist übrigens: ich habe über meine Anwältin vorerst Auskunft erteilt. Bin gespannt, was da jetzt zurückkommt. Einen Titel mit Stufe 9 würde ich wahrscheinlich unterschreiben. Alles darüber sollen die bitte einklagen - klar würde/werde ich verlieren. Aber ich unterschreibe nicht freiwillig meine Selbstaufgabe.


RE: Beistandschaft und Kindesunterhalt - p__ - 02-07-2026

Nicht schlecht das Unterhaltsrecht, was? Ohne einen Finger zu rühren kriegt die Dame jetzt schon steuerfreie 3200 EUR pro Monat. Dann noch ein bisschen Teilzeit, sagen wir für 1600 EUR, da kommt was zusammen.

Emotional damit besser umzugehen: Vaterschaft knüpft sich nicht an Urlaub oder gemeinsame Einkäufe. Verbringe gemeinsame Zeit anders statt zusätzliche Rechnungen zu generieren. Umgangszeit, Erlebnisse, Traditionen liegen in deiner Kontrolle und müssen nicht noch mehr Ausgaben bedeuten. Erkenne die Verluste als Faktum an. Der ganze Staat steht da gegen dich, da die Grenzen deiner Möglichkeiten erreicht sind, verpufft jede weitere geistige und emotionale Energie im Nichts.

Wenn eine Anwältin den Unterhalt berechnet, nehme ich an das ist korrekt ausgerechnet? Bedarfskontrollbetrag berücksichtigt? Abstufungen wegen drei Berechtigten? Private Altersvorsorge, Fahrtkosten, berufsbedingte Aufwendungen?


RE: Beistandschaft und Kindesunterhalt - Alimen T - 03-07-2026

Spontan würde mir einfallen, dass du die Ex rausschmeisst wegen Eigenbedarf, aber die Kinder weiterhin dort mit Dir wohnen bleiben, wegen gewohnter Umgebung.