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Seiten: 1 2


eigentum an neue partnerin verkaufen - stafford - 23-05-2009

mal eine frage:
wenn der unterhaltspflichtige wohnungseigentümer von 2 wohnungen ist, und die exen mal wieder stressen zwecks unterhalt (neuberechnung), könnte der unterhaltspflichtige dann die wohnungen zu einem symbolischen preis von bspw. 1,00 euro an seine aktuelle lebensgefährtin verkaufen und überschreiben?
sie erhöht die miete der wohnung, die er eigentlich selbst bezahlt hat, dadurch würde eine mehraufwendung stattfinden und ein wegfall der mieteinnahmen für die 2. wohnung.
könnte man dadurch den unterhalt für die kinder mindern?
ist das rechtlich zulässig bzw. möglich z.b. vor der neuberechnung falls die ex meint eine neuberechnung machen zu müssen?


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - vorsichtiger - 23-05-2009

vergesst es.
Fragezeichen 1 hebelt die Rechtsprechung aus mit Vermögensverschwendung. Und damit fällt das Gedankenkonstrukt der 2 weiteren Fragezeichen zusammen.
Nur - die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kann man ja anderweitig reduzieren: Renovierungsarbeiten, Mieter fällt weg, etc...

zumal der Mann eines zu bedenken hat: Wer weiß, wie die Sache mit der neuen Partnerin sich entwickelt? Nachher geht auch das auseinander und dann ?


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - stafford - 23-05-2009

ja ok, muss ja kein symbolischer preis sein, könnte auch der tatsächliche wert sein, wenn es eine barzahlung wäre... geld versoffen... in der situation wohl nicht nachweisbar... oder spielsucht... oder oder oder...

partnerin war nur ein beispiel, könnte auch sonst jemand aus seiner familie sein.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - blue - 23-05-2009

(23-05-2009, 18:43)vorsichtiger schrieb: zumal der Mann eines zu bedenken hat: Wer weiß, wie die Sache mit der neuen Partnerin sich entwickelt? Nachher geht auch das auseinander und dann ?
Exclamation


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Backfire - 23-05-2009

Was glaubste was das Finanzamt dazu sagt ?
Schonmal was von Schenkungssteuer gehört ?
Wenn er die Immo noch keine 10 Jahre hat ist das ein privates, steuerpflichtiges Veräuserungsgeschäft.
Und Schenkungen sind innerhalb von 10 Jahren rückabwickelbar wenn der schenkende dadurch seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
So einfach ist das in Germanistan nicht und die Richter sind leider nicht blöd, die können auch einfach was ansetzen was sie vermuten dass er an Einnahmen haben müßte.

Immos sind immer Scheiße, deshalb werd ich mir sowas zeitlebens nicht ans Bein hängen.
Alle Bekannte von mir die sich Immos zugelegt haben haben im Endeffekt Verluste eingefahren.
Am schlimmsten hats einen mit ner Ostimmobilie erwischt.
Der hat sogar aufgehört zu arbeiten und ist auf Hartz4 gegangen wegen der Immo.
Hat inzwischen 350.000 Euro Schulden angehäuft, hat mir letzt den Wisch vom Inkassobüro gezeigt dass er wiedermal am Hals hat.
Das Dritte inzwischen, aber Dank Hartz4 ist bei ihm nix zu holen.
Der wird garantiert den Rest seines Lebens nie wieder arbeiten gehen.......


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Jigsaw - 23-05-2009

Ich überlege auch eine Immo zu renovieren und fremd zu vermieten.

Folgende Nachteile:
Kein HIV4 mehr möglich, da nicht selbst genutztes Eigentum
Mieter zahlt nicht, und denn Räumungsklage...
Denn kommt JA und pfändet die Immo, weil Titel nicht bedient werden kann.

Denke eine Immo lohnt sich in Deutschland nicht mehr, es sei denn man ist Beamter oder was vergleichbares und hat lebenslang Einkommen. Nur wer kann das heute noch für sich selbst garantieren?


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Heinrich - 24-05-2009

Also ich bin froh in diesen Zeiten ein Haus zu besitzen. Hätte ich den Wert des Hauses auf meinem Konto, müßte ich mir Gedanken wegen der Geldentwertung machen. So lebe ich mietfrei.
Eine Immobilie lohnt sich auch nur, wenn man die in kürzester Zeit abzahlen kann, bei kamen auch noch die steuerlichen Vergünstigungen aus den früheren Jahren dazu.
Vermieten würde ich bei den bescheuerten Gesetzen bestimmt nicht, dann eher verkaufen.
Zurück zur Eingangsfrage:
Würde in Deiner Stelle keiner Frau mehr trauen, auch Deiner momentanen Lebensgefährtin nicht! Eventuell könntest Du Dein Haus belasten und renovieren, dann hättest Du wieder Miese.

Gruss
Heinrich


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Jigsaw - 24-05-2009

Hallo Heinrich,

angenommen, Du haettest einen Titel und kannst den nicht bedienen, denn pfänden Sie Dir doch auch Deine selbstgenutzte Immo, oder? Meine Überlegung war halt die Immo zu vermieten. Denke auch unter normalen Bedingungen lohnt sich immer eine selbstgenutzte Immo. Aber was ist hier in Absurdistan noch normal?
Ich traue der Regierung mitlerweile alles zu.

viele Grüsse


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - stafford - 25-05-2009

hmmm... also erstmal, ich bin eine frau und es geht hier um meinen freund.
der vorschlag kam von ihm und das würde er auch nur machen wenn besagte ex wirklich diese neuberechnung durchziehen möchte.
wir denken nicht dass sie vor gericht gehen würde. nur falls das JA zu ihr sagt sie solle neu berechnen lassen, dann wird die neue wohnung auch als einnahme gesehen.
eigentliche frage:
darf er seine wohnungen an mich verkaufen zu einem symbolischen preis (steuer für 1 euro wert kann ich mir gerade noch leisten...)?
wenn nein, welches gesetz spräche dagegen? bitte mit §§-angabe.

achso ja, falls wichtig, keiner von uns bezieht hartz 4 und wir haben es auch nicht vor.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - p__ - 25-05-2009

Entreicherung, Rückabwicklung...

Zitat:darf er seine wohnungen an mich verkaufen zu einem symbolischen preis (steuer für 1 euro wert kann ich mir gerade noch leisten...)?

Nein. So weit unter Wert, das wäre eine Schenkung. Siehe dazu §516 ff. BGB.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Ralf G. - 25-05-2009

wenn der GV kommt, fragt er danach, welche Werte in den vergangenen 2 (!) Jahren übertragen wurden

... ich musste ihm leider sagen: (in den letzten 2 Jahren) keine

manchmal loht es sich, ihn hin zu halten Wink


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Backfire - 25-05-2009

Wären bei einem Objekt im Wert von 200.000 Euro
44.804 Euro Schenkungssteuer.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Vater - 26-05-2009

Wir sollten uns vom Glauben abbringen lassen, das man in Deutschland EIGENTUM erwerben kann. Im Endeffekt hat der Staat Zugriff auf jede Wohnung - für kein Geld der Welt kann man eine Wohnung kaufen. Damit ist vieles gesagt: Recht auf Privatspfehre und ein eigenes geschaffenes Reich gibt es nicht.

Beispiel: Person A erbt eine Wohnung im Wert von 200.000 Euro. Er zahlt 44804 Euro Schenkungssteuer + jährliche Grundsteuer + fiktiven Fernseher GEZ etc. Dann verkauft er die Wohnung für 200.000 Euro weiter. Wieder kassiert der Staat ca 5% Grunderwerbssteuer, obwohl der Grund schon längst einmal versteuert wurde. Macht also weitere 10.000 Euro die der Staat stiehlt + + + extra Kosten für Grundstück . Ein Eigentümer beschließt, eine Pension daraus zu machen und die 20 Wohnräume für Pensionsgäste zu vermieten. Schupps: Umsatzsteuer, GEZ-Gebühren für Fernseher - fiktiv 20 Räume a knapp 20 Euro monatlich. Macht 400 Euro im Monat GEZ-Gebühren.
Wird das Haus insgesamt ca 10 mal verkauft, hat der Staat genug Geld eingenommen, um von den Steuergeldern in Höhe von ca 200.000 Euro sich selbst etwas zu kaufen. Getan hat er dafür nichts.

Eigentum verpflichtet - heisst es in Deutschland. Doch hat er wirklich Eigentum ? Er zahlt "Miete" in Form von Steuern, obwohl im die Wohnung das Haus gehört. Er kann mit dem Eigentum nicht arbeiten und das beste draus machen, weil die Steuern ihn erdrücken. Er darf das Eigentum nicht schützen, weil Frau und Kinder vorgehen. Er darf eine zahlungsunfähige Alleinerziehende die das Eigentum z.B. bewohnt, nicht rauswerfen, sondern muss sie jahrelang akzeptieren, obwohl sie keinen Cent Miete zahlt. Im Gegenteil. Er hat für die Nebenkosten der Frau, mit denen er nichts zu tun hat, auch noch aufzukommen. Denn wenn jemand die Miete nicht zahlt, dann interessiert das den Staat nicht -außer der Staat ist selbst betroffen. Und dann wundert sich der Staat, warum Deutschland so viele Mieter hat.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Exilierter - 26-05-2009

wohnungseigentum und unterhalt sind ganz interessante konstellationen. ich sehe nur 2 varianten: wohnung verkaufen und geld sichern oder die kreditbelastete (wenns denn so ist) gegen die wand setzen.

in meiner unterhaltsgeschichte war meine kreditbelastete eigentumswohnung ein lieblingsthema der gegenseite: fette gewinne und damit höheres einkommen und damit höhere unterhaltsansprüche. dieses leidige thema habe ich ganz einfach beendet: ausgewandert, zahlungen eingestellt ... mir egal. so einfach geht das manchmal.

jeder der den trennungsfaq.com intensiv liest, der kommt nur zu dem schluss: ALLES ABSTOSSEN ... es wird dir eh genommen. ich habs gemacht und das war richtig. sich gar nicht mit langen gerichtsprozessen aufhalten, handeln und weg damit. am besten ist es, einen batzen schulden zu haben. ich lache mich heute noch schief. an schulden gewöhnt man sich bekanntlicherweise.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Backfire - 26-05-2009

(26-05-2009, 00:40)Vater schrieb: alles
Joooooooooooo, so ne Immo ist wie ne Eier legende Wollmilchsau für den Staat.
Man kann immer schön und dauerhaft melken, hat jederzeit Zugriff und verschwinden kann die auch nicht..........


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Jigsaw - 26-05-2009

Mal eine Frage an Detlef:

Warum bist Du nicht in Absurdistan geblieben und hast Hartz 4 gemacht?

Würde mich mal so interessieren.

vielen Dank

F.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Vater - 26-05-2009

Zitat:Warum bist Du nicht in Absurdistan geblieben und hast Hartz 4 gemacht?

Recht auf HartzIV haben Unterhaltspflichtige nicht. Warum auch ? Recht auf Elternzeit etc. haben sie ja auch nicht. Viele Unterhaltspflichtige landen in Deutschland unter der Brücke!


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - stafford - 26-05-2009

äh, ich bin mir jetzt nicht sicher ob ihr das alles richtig verstanden habt. es geht nicht um den gerichtsvollzieher etc....
mein freund bezahlt ja unterhalt für beide kinder. es geht nur um folgendes: wenn die eine exe (bzw. das jugendamt) meint eine neuberechnung machen zu müssen, dann sollte diese wohnung eben nicht auftauchen. unterhalt würde er ja trotzdem weiter bezahlen von seinem gehalt. es geht darum, dass er eben nicht mehr bezahlen möchte als jetzt.
wenn das JA sieht, da ist sonst nichts, dann macht es seine berechnung anhand von dem was da ist, also seinem gehalt und dementsprechend bekommt sie unterhalt.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - vorsichtiger - 26-05-2009

nun, was soll dann die Frage nach dem Veräußern unter Wert?
Die Antwort wurde doch schon mehrfach gegeben:
Senkt die Netto-Mieteinnahmen z.B. durch Renovierungsmaßnahmen.

Wobei ich einem Jugendamt die Kompetenz und Sachkenntnis pauschal absprechen möchte, dass sie sich mit steuerlichen und rechnerischen Spielereien auskennen wie zum Beispiel ein Steuerberater. DEN wird der Wohnungseigentümer doch wohl haben, oder?


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - Exilierter - 26-05-2009

@fluechtling
ich wollte und musste erstmal aus dem dunstkreis meiner ex und ihrer frauenhausanwältin raus. die haben sich bei mir fest gebissen und permanent auf mich eingeschlagen. das hat mich ziemlich stark gebeutelt. da dachte ich mir: da ich aus meiner schönen 110 m² wohnung ausziehen muss, da die wohnung nicht bezahlbar war als unterhaltspflichtiger, war ich also gezwungen das meiste meiner sachen irgendwie weg zu schmeissen oder zu verkaufen. dann dachte ich mir: ok, dann verticke ich eben alles und dann suche ich mir eine wohnung im land meiner wahl. ganz einfach. ich habe dann alles auf 65 kg gepäck reduziert und dann habe ich mich ganz einfach in den flieger richtung bangkok gesetzt und ich habe natürlich meine ex vom flughafen aus noch angerufen. das gehört sich so, wie ich meine. und das war der 03.05.2006 und das erste was sie mir am telefon sagte, war, ob ich den unterhalt schon überwiesen hätte!!!! ich hatte tränen in meinen augen vor lachen. wer zahlt denn am tag der auswanderung noch unterhalt???

ich muss auch gestehen, dass ich nach ca. 7 monaten in thailand fast pleite war. das war messerscharf und denkbar knapp. ich habe schlechter gewohnt als ein thai, nur noch thaifood gegessen ... eine ziemlich harte zeit gewesen. da stand ich quasi kurz vor hartzIV.


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - blue - 26-05-2009

(26-05-2009, 18:34)vorsichtiger schrieb: Senkt die Netto-Mieteinnahmen z.B. durch Renovierungsmaßnahmen.
Vorsicht, @vorsichtiger. Big Grin Es gab auch schon Leute, die durch einen vorgetäuschten Rohrbruch erhebliche Wasserschäden am Gebäude haben geltend machen wollen. Vor jeglichen Ratschlägen in dieser Hinsicht würde ich dringenst abraten!


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - vorsichtiger - 26-05-2009

ooops?
Konnte man meinen Beitrag dahingehend deuten??
Das sollte nicht sein - ich stelle daher klar, dass ich mitnichten zu irgendwelchen Tricksereien raten wollte oder gar zu Handlungen aufgerufen habe, die dem Wortlaut und Sinn der deutschen Gesetze zuwider laufen. Angel

Wasserrohrbruch vortäuschen... tztztzzz, wer macht denn sowas?


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - blue - 26-05-2009

(26-05-2009, 20:21)vorsichtiger schrieb: ...dass ich mitnichten zu irgendwelchen Tricksereien raten wollte oder gar zu Handlungen aufgerufen habe, die dem Wortlaut und Sinn der deutschen Gesetze zuwider laufen. Angel
Wer die deutschen Gesetze kennt, weiß, dass es immer eine Lücke gibt. Big Grin

Quelle: Bundesjustizministerin Zypries, die sagt, dass der Normalbürger die vorhandenen Gesetze nicht zu verstehen braucht. Tongue


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - stafford - 02-06-2009

@vorsichtiger
klar gibt es einen steuerberater...

@all
...weiterhin auf der suche nach allen gesetzeslücken...


RE: eigentum an neue partnerin verkaufen - malko - 02-06-2009

also ich hab allesverkauft und bin ausgewandert - somit ist das geld nicht "festzustellen" - sollte also auch ein kurzer zeitraum ausreichen, sprich setz alles auf und fahr dann in urlaub, meld dich aber in deutschland ab, somit solltest du aus der kiste eigentlich raus sein ... kann ja keiner sagen, was du an geldmitteln im ausland verprasst hast ....

gruß
malko aka der Rastlose