Trennungsfaq-Forum
Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat (/showthread.php?tid=13584)

Seiten: 1 2


Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 19-04-2024

Liebe Forengemeinde,

meine Ehe hat eine drastische Wendung genommen. Meine Frau (ca. 4,5 Jahre vereiratet) hat mich vor ca. 2 Wochen bei der Polizei wegen Beleidigung
angezeigt und eine einstweilige Verfügung erlassen. (Heftiger Inhalt, Annäherungsverbot 100m, Kontaktverbot, alleiniges Nutzungsrecht gemeinsame Wohnung & GewschG, uvm.).

Generell: ich war nie gewalttätig gegenüber meiner Frau. Wir haben uns gestritten, ja. Gegenseitig beleidigt ja. Meine Frau ist hier jedoch
immer schon der üble Part gewesen, heftigster Tonfall, auch viele körperliche Übergriffe (Fotos von einem konnten gerettet werden).

Zurück zum Sachverhalt: zunächst wurde ich vor gut 3 Wochen am Abend von 4 Polizisten aus meiner Wohnung begleitet und musste meinen Schlüssel abgeben.
4 Tage Rückkehrverbot. Dummerweise bin ich am Folgetag bei der Polizei aufgetaucht, wurde dort absolut herabschätzend behandelt, als aggressiv eingstuft,
was laut meiner Anwältin wohl Hauptgrund für den Erlass der Verfügung war. Offen gesagt, ich denke ich bin dort so ruhig geblieben wie es aus meiner Sicht ging.
Wurde eben abgestempelt behandelt - herablassend von einer gewissen Beamtin - absolute Spezialsituation.

Zu meiner Partnerin: stammt aus Georgien, recht schnell geheiratet, war immer eine sehr komplizierte Person. Krasses Schwarzweißdenken,
extreme Stimmungsschwankungen, sehr ausfallend was Umgangston angeht, Schreianfälle, körperlich gewalttätig. Insgesamt aber eine liebenswürdige
und herzliche Person.

Ich bin gut verdienend (sechsstelling Brutto im Jahr, Geschäftsführender Gesellschafter meiner GmbH). Meine Frau seit 1,5 Jahren Finanzbuchhalterin,
deutlich tieferer Verdienst + angestellt via Minijob bei meiner Firma. Kommt wie beschrieben aus Georgien, zunächst via FSJ hier angekommen,
dann mit mir geheiratet, Sprachkurse, Weiterbildung etc., in Georgien Bachelor BWL abgeschlossen.

Aktuell befindet Sie sich im 7 Monat der Schwangerschaft (Tochter), behauptete seit langem
ich würde sie phsycholisch misshandeln, was ich absolut nicht tue. Habe ein Alkoholproblem seit ca. 1,5 Jahren entwickelt (starkes Entzugssyndrom),
3 Mal bei der Entgiftung gewesen, zuletzt im November 2023, und im März 2024.

Ist seit der Schwangerschaft extrem kompliziert geworden, habe mich extrem zurückgezogen, keine Beleidigungen oder Ähnliches, stattdessen dauerhaft Wutausbrüche meiner
Frau + körperliche Gewalt. Ich würde bei nichts unterstützen, sie alleine lassen, hat mir 3 Monate das Geschlecht unseres Kindes
verheimlicht, Komplettausschluss Schwangerschaft etc. Extremer Umgangston mir gegenüber meiner Familie (ist mit allen Verstritten, war hier echt im Spagat).
Wollte eine Vermittlungsrolle einnehmen, wurde als fehlende Unterstützung meiner Frau ausgelegt. Streitigkeiten mit Familie absolut belanglos, Kleinigkeiten.

Ich kann guten Gewissens sagen, dass ich nie der psychologisch gewalttätige, oder sonst nie gewalttätige Part in der Ehe war.
Hatte die Trennung/Scheidung innerlich bereits beschlossen, auch mit meiner Frau kommuniziert. Wollte die ersten Monate nach der Geburt abwarten
und das Ganze geordnet angehen. Meine Frau hat nun Fakten geschaffen.

Problem: Frau steht unter starker Einflussnahme der älterenSchwester (schreckliche Person, Werdegang meiner Frau 1:1 abkopiert, Heirat deutscher Mann,
Sprachkurs, Weiterbildung etc.). Ihr Mann will sich ebenfalls trennen, droht ihm mit finanzieller Ausbeutung etc.).
Üble Geschichte, denke die Schwester hat hier die Zügel in der Hand, meine Frau hat sich komplett verändert. Drohte oft mich bei der Vaterschaft
komplett auszuschließen etc.

Probleme: Wohnung sehr teuer, 2200€ etc. alles läuft auf mich.
Gut: alle Ersparnisse (Cash, Aktien etc.) alles auf meinen Konten.

Termin beim Jugendamt hatte ich, habe mich dort denke ich gut verkauft. Bin dennoch sehr ratlos, meine Frau ist wirklich wahnsinnig geworden,
schreibt mich mit sehr geehrte Damen und Herren an, ist in vielen Bereihen völlig unfähig. Aktuell wohnt sie seit 3 Wohnung in unserer teueren Wohnung, welche ich
bezahle. Alle Verträge laufen über mich (einschließlich Handy, Fahrticket etc. / via meiner Firma).

Bin kommenden Montag zur zweiten Besprechung bei der Anwältin, mal sehen...
Kennt ihr eine solche Situation, wie soll ich mich verhalten, was habe ich für Möglichkeiten?

Ich will auf jeden Fall meine Vaterrolle einnehmen, freue mich extrem auf meine Tochter.
Bin für jeden Rat dankbar, viele Grüße / Jan.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 19-04-2024

Schon beim ersten Abschnitt dachte ich: Der hat einen Zierfisch und ist reich. Typischer Verlauf dafür. Dein Zierfisch hat nun alles soweit incl. Kind und wird abkassieren, kurze Ehe ist es auch nicht mehr. Aber so richtig. Du bist ein Haupttreffer.

Sie hat jetzt alles: Kind, volle Kenntnisse über deine Verhältnisse, Daueraufenthalt, du bist draussen. Allmählich gehts dir auf, wie unglaublich naiv du gewesen bist, aber die Sache ist durch und abgeschlossen, am schlechtestmöglichen Punkt für dich.

Halte dich strikt an alle Annäherungsverbote. Da könnte auch noch ein Strafbefehl kommen. Halte dich ferner an die Hinweise deines Anwalts. Ich weiss, dass du das wie alle Väter in dieser Phase strikt ablehnst, ich sags aber trotzdem: Am besten wäre es, du würdest auch das Kind komplett vergessen und dort keinerlei Versuch machen, Kontakt zu knüpfen. Du wirst diesen Gedanken selbst noch bekommen, in wenigen Jahren.

Da du das nicht tun wirst, gehe den Standardweg ab Geburt, aber nur über die Anwältin, Umgangsvorschlag, Jugendamt, Klage. Das läuft alles in engen Bahnen.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 19-04-2024

[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Danke dir für die Tipps mit der Vaterschaft, hatte ich ebenfalls so angedacht. Fällt mir aber noch schwer mich damit abzufinden.
Zierfisch, in jedem Fall hübsch. Extrem aufopfernd in der Beziehung, nie verwöhnt gewesen, immer sparsam, fleißig. Nahezu gleich alt wie ich,
hat sich sicherlich auch durch mein sehr unengariertes Verhalten in der Ehe stark verändert. Die Wendung ist für mich absolut überraschend, hatte sich aber angedeutet.

Sehr ungünstige Situation, will es ihr so schwer machen wie möglich...


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 19-04-2024

Hinweis noch bin 33 meine Frau 31. Was denkt ihr: ich habe eine Anwältin, da erste Gespräch war recht gut, zunächst Akteneinsicht beantragt. Anwältin rät zunächst
Ruhe in die Sache zu bringen. Falls meine Anwältin am Montag auf mich einen zu "laschen" Eindruck macht, würdet ihr einen Wechsel vornehmen?


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 19-04-2024

Ja, die sind am Anfang immer erstaunlich gut zurechtgemacht und nett. So ist es immer. Wäre es nicht so, wärst du gar nicht an dem jetzigen Punkt und würdest nicht die Probleme haben, keinen Anwalt, keine Fragen.

Du musst zunächst akzeptieren, dass die Sache gelaufen ist und deine weiteren Möglichkeiten sehr eingeschränkt bleiben. Das ist schwer für die meisten Männer und Väter, die vorher von der typischen Zierfisch-Wohlfühldusche gewärmt waren. Es ist auch schwer, sich einzugestehen, dass man im Leben und im Beruf erfolgreich ist, etwas reisst, etwas kann, aber richtig heftig eingeseift und reingefallen zu sein. Ich meine das nicht arrogant oder süffisant und will dir auch keine direkten Fehler unterstellen, ich beschreibe da nur ein häufiges Muster. Und es ist wichtig, das nicht als Unglück, als "Pech" zu werten, sondern sich ehrlich und ernsthaft zu fragen, welche eigenen psychischen Anteile einen so reingerissen haben. Auch hier wieder: Nicht Fehler von dir, sondern psychische Muster, Puzzlestückmuster bei dir, an die solche Damen ankoppeln. Sonst läufst du Gefahr, trotz der schlechten Erfahrungen wieder hereinzufallen. Nicht genau so vielleicht, aber wieder unter Ausnutzung der Herzchen in deinen Augen und dem irrigen Glauben, das tolle Gefühl am Anfang wäre eine Grundlage. Da du auch Suchtprobleme hast, bist du vielleicht schon psychologisch beraten, wenn nicht solltest du da aktiv werden.

Als Zierfisch kommt sie auch in der Scheidung besonders teuer. Hinzu kommt das Kind. Du kannst es nicht mehr vermeiden. Das Kind garantiert ihr auch die Nutzung deiner Immobilie für einige Zeit, speziell dafür werden ihr weitreichende Rechte gegeben. Es ist kein Zufall, dass mit der bestätigten Schwangerschaft die letzte Phase begann, die Erntephase.

Lasche oder harte Anwältin spielt nicht die grosse Rolle jetzt. Es geht jetzt mehr um Formalien, nichts verpassen, richtig verhalten, Vertretung. Einen Anwalt brauchst du sowieso, Anwaltspflicht bei Scheidung. Selbst wenn du den Anwalt wechselst, du weisst auch nicht wen du als nächstes bekommst, mit Empfehlungen ist es so eine Sache.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 19-04-2024

[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Danke dir ganz herzlich, schön zu lesen dein Beitrag. Mit den Eckpunkten habe ich mich abgefunden. Ich hadere nur noch damit, ob ich in die mündliche Verhandlung gehen, oder es einfach komplett lassen soll. Vor dem Hintergrund des Gedankengangs: ich war nie gewaltätig, im Grunde war es immer meine Frau. Heftigste Beschimpfungen via Whatsapp (fernab jeden Niveaus), starke Verletzungen (fotografische Aufzeichnung). Auch nicht zu vernachlässigen, meine mir sehr nahe stehende Person hat alles mitbekommen und ist schockiert.

Letztendlich schwanke ich zwischen der Entscheidung Trennung/Scheidung möglichst schnell durchzuziehen, vermutlich für einige Jahre Unterhalt zu leisten und dies auf absehbare Zeit dann auf den Kindesunterhalt zu beschränken. Oder eben das gleiche wie oben + Gegenanzeige etc., meine Frau spinnt nachweislich und ist eine sowas von aufbrausende und beleidigende Person, nie erlebt...

Situation insgesamt fühlt sich herabwürdigend an - geht aber noch, aber im Grunde freue ich mich auch auf die neuen Möglichkeiten und Optionen im Leben.
Beste Grüße


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - peperoni - 19-04-2024

(19-04-2024, 12:59)Jan12345 schrieb: Probleme: Wohnung sehr teuer, 2200€ etc. alles läuft auf mich.

Würde denn die Möglichkeit bestehen, dass Jan die Wohnung kündigt? (Obwohl die Whg ihr zugewiesen wurde) Whg läuft ja auf ihn.
Nur so ein Gedanke.
Oder ist es Eigentum und die 2.200 sind die Kreditraten?

(19-04-2024, 14:33)Jan12345 schrieb: Letztendlich schwanke ich zwischen der Entscheidung Trennung/Scheidung möglichst schnell durchzuziehen, 

Trenne dich, der Zug ist abgefahren, und versuche zu retten was noch zu retten ist.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 19-04-2024

Es wird in Zukunft nicht um den Beweis oder Gegenbeweis von Gewalttätigkeit gehen und es bringt auch nichts, damit zu hantieren. Das wird später vor Gericht vor allem als Zeichen einer konflikthaften Beziehung gesehen, damit dir Zugang zum Kind blockiert oder Sorgerechtsentzug vollzogen werden kann. Nicht Schuld wird verhandelt, sondern "was ist am besten fürs Kind".

Der Tip mit den Gewaltvorwürfen kennt jede Frau, ganz besonders die importierten. Die sind voll informiert, meist schon vor ihrer Ankunft. Das Internet wurde schon erfunden, man ist mit seinesgleichen in Kontakt und nutzt die Erfahrungen. Hat ja auch erstklassig funktioniert. Du bist aus der eigenen Wohnung draussen und für spätere Streitfelder hast du einen satten Nachteil verpasst bekommen.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 19-04-2024

(19-04-2024, 14:34)peperoni schrieb:
(19-04-2024, 12:59)Jan12345 schrieb: Probleme: Wohnung sehr teuer, 2200€ etc. alles läuft auf mich.

Würde denn die Möglichkeit bestehen, dass Jan die Wohnung kündigt? (Obwohl die Whg ihr zugewiesen wurde) Whg läuft ja auf ihn.
Nur so ein Gedanke.
Oder ist es Eigentum und die 2.200 sind die Kreditraten?

Miete. Funktioniert vermutlich nicht: [font=Arial, Helvetica, sans-serif]§ GewSchG: 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung - Auszug einstweilige Anordnung: [/font]
[font=Arial, Helvetica, sans-serif](4) Ist der verletzten Person die Wohnung zur Benutzung überlassen worden, so hat der Täter alles zu unterlassen, was geeignet ist, [/font]
[font=Arial, Helvetica, sans-serif]die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln.[/font]

[font=Arial, Helvetica, sans-serif]Umfasst sicher auch die Kündigung...Mietvertrag läuft über mich. Echt heftig was Familiengerichte ohne mich einmal anzuhören[/font]
[font=Arial, Helvetica, sans-serif]für drastische Entscheidungen fällen können...[/font]

(19-04-2024, 14:40)p__ schrieb: Es wird in Zukunft nicht um den Beweis oder Gegenbeweis von Gewalttätigkeit gehen und es bringt auch nichts, damit zu hantieren. Das wird später vor Gericht vor allem als Zeichen einer konflikthaften Beziehung gesehen, damit dir Zugang zum Kind blockiert oder Sorgerechtsentzug vollzogen werden kann. Nicht Schuld wird verhandelt, sondern "was ist am besten fürs Kind".

Der Tip mit den Gewaltvorwürfen kennt jede Frau, ganz besonders die importierten. Die sind voll informiert, meist schon vor ihrer Ankunft. Das Internet wurde schon erfunden, man ist mit seinesgleichen in Kontakt und nutzt die Erfahrungen. Hat ja auch erstklassig funktioniert. Du bist aus der eigenen Wohnung draussen und für spätere Streitfelder hast du einen satten Nachteil verpasst bekommen.

Wahnsinn, Wahnsinn...so viel zum Thema Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Erkenne ich in meinen Fall nichts davon, einfach nur Wahnsinn.
Danke dir für die Tipps, mal sehen wie es sich entwickelt...


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - peperoni - 19-04-2024

hätte ja sein können die Kündigung ist bereits geschrieben worden an dem Datum 1 Tag bevor deine Frau zur Polizei ist oder das Gericht dir das Nutzungsrecht entzogen hat, wurde direkt in den Briefkasten des Vermieters geworfen (vielleicht hattest du ja auch einen Zeugen dabei) und der Vermieter hat sie bisher nur noch nicht gesehen bzw eine Kündigungsbestätigung geschickt.

Falls dem nicht so sein sollte, ein weiteres Thema für die Anwältin wie du sie aus der Whg bekommst bzw. die Whg kündigen kannst.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 19-04-2024

(19-04-2024, 15:09)peperoni schrieb: hätte ja sein können die Kündigung ist bereits geschrieben worden an dem Datum 1 Tag bevor deine Frau zur Polizei ist oder das Gericht dir das Nutzungsrecht entzogen hat, wurde direkt in den Briefkasten des Vermieters geworfen (vielleicht hattest du ja auch einen Zeugen dabei) und der Vermieter hat sie bisher nur noch nicht gesehen bzw eine Kündigungsbestätigung geschickt.

Falls dem nicht so sein sollte, ein weiteres Thema für die Anwältin wie du sie aus der Whg bekommst bzw. die Whg kündigen kannst.

Danke dir, hätte mich wohl früher hier im Forum anmelden sollen und insbesondere meinen "Auftritt" bei der Polizei vermeiden sollen...Leider zu spät.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Nappo - 19-04-2024

Eine denkbar schlechte Ausgangslage kann nur dann in eine denkbar bessere Zukunft führen, wenn man sie verinnerlicht, statt mit dem Messer zwischen den Zähnen im Namen von Recht und Gerechtigkeit zu kämpfen, um in der bedingungslosen Kapitulation einschl. Insolvenz zu enden. Wer in diesem Sumpf - und in einer solchen Situation - strampelt, geht schneller unter.

Dein Vorteil ist nur noch der, den Andere nicht haben: 1. Du hast ein ordentliches Einkommen und 2. Du hast keine 3-4 Kinder.... Am Ende des Tages wird man Dich unterhaltstechnisch der Georgierin zum Fraß vorwerfen, aber bei einer gut laufenden GmbH wirst Du das überleben. Die bleibt aber nur gut laufend, wenn Du Dich noch mehr auf Deine Arbeit - auch zur Ablenkung - konzentrierst und das Bier gegen einen Iso-Drink oder Wasser austauschst.

In Deinem Alter kann man sich auch noch in die Zukunft gerichtet auf ein Kind freuen - mit vielleicht einer anderen Frau - trotz Folgerisiko. Das wird sich zeigen und ist jetzt nicht wichtig.
Dieses Kind hier ist nicht einmal geboren. Du kannst mir (auch) glauben, dass es nun (noch) leichter ist, erst gar keine emotionale Vater-Kind-Beziehung aufzubauen, als später eine solche bei Vorhandensein des Kindes und einem "ab und zu mal sehen" canceln zu müssen.

Der Drops mit dem Unterhalt ist ohnehin gelutscht. Da gehts nun nur noch um die Höhe. Nach der Scheidung, kannst Du der auch die Wohnung um die Ohren fliegen lassen. Du musst dahingehend halt jetzt einfach diesen Zeitpunkt abwarten. In diesem Moment musst Du Dir auch nicht um ein Dir unbekanntes Kind Gedanken machen. Du hast halt ein paar Gene vererbt. Vielleicht schlagen sie zum Vorteil des Kindes mal durch und nicht nur die der Mutter. Der Staat fängt den Laden "Mutti mit Kind" schon auf. Ansonsten haben die "Unterhalt".

Cash sichern, Unterlagen sichern und keine Infos raus, die man nicht ohnehin schon hat.

In Sachen Umgang würde ich mir keine Hoffnungen machen. Wie soll das gehen? Ein Baby, evtl. gestillt, bei einer skrupellos und ambivalent agierenden Amokläuferin, die Dich jetzt schon angezeigt hat, in deren Haus besuchen. Das ist ein Stoff für "Der Feind in meinem Bett".

Die Anzeige verfolgt Dich jetzt ein bisschen. es folgt eine "eidesstattliche Versicherung" der Georgierin, was Du für ein böser, böser Mensch bist. Dann sagt die Anwältin zu Dir, dass Du eine "eidesstattliche Versicherung" formulieren sollst, dass alles anders war. Dann legt sie den Whatsapp-Verlauf und den anderen beweisbaren Schmutz Deiner EX vor. es kommt zu einem Verfahren. Nichts passiert. Akte geschlossen. Fertig. Die wollte dich schließlich sowieso nur aus der Bude haben.

Scheidung muss schnell und zügig durchgezogen werden. Jede Verzögerung hat für dich nicht einen Hauch von Vorteil. Trennungszeitpunkt kann zumindest ab Auszug festgelegt werden,. Dann läuft jetzt schon das Trennungsjahr, damit du flugs aus der Trennungsunterhaltsgeschichte raus kommst. Die ist besonders hässlich.

Sicher, dass Du der Vater bist? Ich frag ja nur....

Als Nächstes solltest Du mal flugs die Keule aus Deiner Firma schmeißen. Die richtet nur noch Schaden an. Aber wahrscheinlich arbeitet die jetzt ja sowieso nicht mehr im 7. Monat. Guck mal, dass Du das sauber arbeitsrechtlich hin bekommst.

P.S.: Ich hatte früher mal Au-Pairs. Auch aus Georgien u.a. Ländern. Lass zukünftig die Finger von diesen Geschöpfen. Die sind pures Kryptonit. Die mir bekannten Väter-Fälle mit diesen Importen, sind noch hässlicher im Verlauf, als die sowieso hässlichen Fälle.

Sie jetzt noch in Schutz zu nehmen á la "eigentlich ein wundervoller Mensch" und "ich habe mich wohl auch nicht genug gekümmert", ist nur Zeichen von "Irgendwie sind wir sicher Beide Schuld" und "Eigentlich habe ich dich noch ein bisschen lieb". Das vergeht. Und das ist gut so. Sie musste nicht hungern, keinen Esels-Karren durch Tiflis ziehen und konnte in´s Nagelstudio , weil du die GmbH geschmissen hast. Also lass die Selbstgeißelung ,-)


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 19-04-2024

[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Zunächst einmal auch dir verbindlichsten Dank für die hilfreichen Worte. Ich erwische mich wie ich oft noch in Erinnerungen schwanke,
wobei ich innerlich weiß der Bogen wurde mehr als deutlich überspannt. Vaterschaft, auf dem Ultraschallbild erkennt man zumindest meine Gesichtszüge (Tochter kommt stark nach mir).

Vermutlich scheint es wie von dir angedacht der harte, aber sicherlich für mich angenehmste Weg meine Tochter erst gar nicht kennenzulernen.
Ich merke obwohl die Tochter noch nicht geboren ist, wie mich alleine der Gedanke an Sie emotional irgendwie erpresst. Kann es schwer beschreiben. 
Gefühlschaos aktuell, die Frau vermisse ich nicht, nie wirklich geliebt. Schätzte eher ihre kümmernde Art.

Zwei Dinge brennen mir wirklich noch auf den Nägeln, ist denn das was hier passiert wirklich legal? Jemand behauptet irgendwas, stellt mich hin wie den letzten Lumpi
und vertreibt mich aus der Wohnung, ich soll zahlen? Es macht mich nicht wütend, nur unfassbar fassungslos. Man stelle sich vor ich hätte keine Option gehabt irgendwo unterzukommen, kein Geld. Katastrophe. Ohne mich einmal anzuhören? Ist es wirklich nicht sinnvoll sich dahingehend zu äußern, nicht wegen Kontaktverbotsaufhebung, das ist gegessen, aber um die Sache richtig zu stellen? Oder ist das Zeitverschwendung wie im ersten Absatz beschrieben? 

Cash sichern heißt aber nicht das Tagesgeldkonto plündern, oder wäre das nun angebracht?, Unterlagen: naja, was habe ich schon. Ehevertrag Ausschluss Zugewinnausgleich Firma, wobei ggf. unerheblich da Gründung 2016, vier Jahre vor der Ehe. 
Könnte auch noch kompliziert werden, wir haben damals in Georgien geheiratet, Ehe hier eintragen lassen. Mann was habe ich mir da eingebrockt, hätte mir nie träumen lassen mich so verschätzen zu können.

Unterhalt erstmal abhängig vom Vorjahr, schade. Gibt es legale Griffe hier wirklich eine Reduzierung aufs Minimum vorzunehmen? Könnte für einige Monate
im schönen Büro überbrücken und selbst auf absoluter Sparflamme leben. Brauche selbst nicht viel.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 19-04-2024

Ob legal oder nicht spielt keine Rolle. Du kannt es nicht ändern. Legalität ist ein Begriff für einen Vorgang und einen Zustand, aber damit ist keineswegs eine Folge oder eine mögliche Sanktionierung durch dich
verbunden.

Zitat:Ehevertrag Ausschluss Zugewinnausgleich Firma, wobei ggf. unerheblich da Gründung 2016, vier Jahre vor der Ehe.

Zugewinnausgleich teilt nicht den Wert der Firma, sondern den Wertbetrag einer Wertsteigerung zwischen Heirat und Stichtag vor Scheidung.

Wohnungszuweisung: Siehe § 1361b BGB, dein Fall ist der klassische Fall für die darin genannte unbillige Härte. Sollte dir deine Anwältin schon gesagt haben. Dafür wird sie bezahlt.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 19-04-2024

(19-04-2024, 22:42)p__ schrieb: Ob legal oder nicht spielt keine Rolle. Du kannt es nicht ändern. Legalität ist ein Begriff für einen Vorgang und einen Zustand, aber damit ist keineswegs eine Folge oder eine mögliche Sanktionierung durch dich
verbunden.

Zitat:Ehevertrag Ausschluss Zugewinnausgleich Firma, wobei ggf. unerheblich da Gründung 2016, vier Jahre vor der Ehe.

Zugewinnausgleich teilt nicht den Wert der Firma, sondern den Wertbetrag einer Wertsteigerung zwischen Heirat und Stichtag vor Scheidung.

Wohnungszuweisung: Siehe § 1361b BGB, dein Fall ist der klassische Fall für die darin genannte unbillige Härte. Sollte dir deine Anwältin schon gesagt haben. Dafür wird sie bezahlt.

Sry, hatte mich vertippt. Meine Ausschluss der Firma aus gesetzlichen Güterstand Zugewinngemeinschaft, habe auch die Wertsteigerung etc. ausstreichen lassen. Hoffe das geht durch...


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Nappo - 20-04-2024

Zitat:Man stelle sich vor ich hätte keine Option gehabt irgendwo unterzukommen, kein Geld. Katastrophe. Ohne mich einmal anzuhören?

Interessiert niemanden. Dieses berechtigte Bewusstsein herrscht beim Bürger vor i.S. Rechtsstaatlichkeit und bei denen, die dem deutschen Grüßaugust bewundernd zuhören, dass wir im besten Deutschland aller Zeiten leben. Dies so lange, bis es Dich erwischt. Das mit allgemeinem Desinteresse verfolgte Teilgebiet des Familienrechts, wirkt für die erhellend, die damit konfrontiert werden. Die merken dann, wieviel Wert Du dem Staat bist von wegen "die Würde des Menschen ist unantastbar." Muhahaha.

Ich hatte hier schon Väter, die haben auf der Parkplatz oder im LKW geschlafen, wenn sie z.B. Fernfahrer waren. Interessiert niemanden. Die haben den falschen Pass und bekommen auch keine Wohnung zugewiesen. Aber das ist natürlich alles böser Populismus. 

Außerhalb des Verfahrensablaufs, den ich beschrieben habe, hört dich niemand an. Sache erledigt.

Wenn du i.S. Firma eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft" gemacht hast, hast Du wenigstens hier schon mal einen Teilbereich geregelt. Wollen wir hoffen, dass die, die ihn formuliert haben, auch was von ihrem Job verstehen. Im "Normalfall" fällt natürlich auch hier sonst der Wertzuwachs der Firma während der Ehe in den Zugewinnausgleich. Schließlich hat Dir ja die Mutti den Rücken frei gehalten, damit Du egoistisch Dein Unternehmen aufbauen kannst - würde die Heinrich-Böll-Stiftung schreiben.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 20-04-2024

Wenn Väter bei einer Wegweisung fragen, wohin sie jetzt gehen sollen, rät die Polizei zu einem Hotel.

Gerade bei Zierfischen werden solche Eheverträge und Ausschlüsse besonders gerne gekippt. Denn die arme Dame verstand ja nicht mal richtig, was sie da unterschrieb oder wurde unter Druck gesetzt vom reichen, beherrschenden Brautkäufer. Es gibt Anwälte, die drauf spezialisiert sind. Werden gerne in den Online-Gemeinschaften der Damen herumgereicht, die es geschafft haben und einen Idioten gefunden haben, der auf den Schleusungstrick "Heirat" hereingefallen ist. Goldsucherin findet Gold.

Wenn man einen Ehevertrag aufsetzten will oder muss, dann sollte man besser gar nicht heiraten. Ein Ehevertrag ist ein Zeichen, dass man immerhin verstanden hat, dass einen das geplante Abenteuer komplett ruinieren kann, aber man nicht Traute hat, stattdessen einfach "nö" zu sagen. Der bester Ehevertrag ist "keine Ehe".


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 20-04-2024

(20-04-2024, 13:15)Nappo schrieb:
Zitat:Man stelle sich vor ich hätte keine Option gehabt irgendwo unterzukommen, kein Geld. Katastrophe. Ohne mich einmal anzuhören?

Interessiert niemanden. Dieses berechtigte Bewusstsein herrscht beim Bürger vor i.S. Rechtsstaatlichkeit und bei denen, die dem deutschen Grüßaugust bewundernd zuhören, dass wir im besten Deutschland aller Zeiten leben. Dies so lange, bis es Dich erwischt. Das mit allgemeinem Desinteresse verfolgte Teilgebiet des Familienrechts, wirkt für die erhellend, die damit konfrontiert werden. Die merken dann, wieviel Wert Du dem Staat bist von wegen "die Würde des Menschen ist unantastbar." Muhahaha.

Ich hatte hier schon Väter, die haben auf der Parkplatz oder im LKW geschlafen, wenn sie z.B. Fernfahrer waren. Interessiert niemanden. Die haben den falschen Pass und bekommen auch keine Wohnung zugewiesen. Aber das ist natürlich alles böser Populismus. 

Außerhalb des Verfahrensablaufs, den ich beschrieben habe, hört dich niemand an. Sache erledigt.

Wenn du i.S. Firma eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft" gemacht hast, hast Du wenigstens hier schon mal einen Teilbereich geregelt. Wollen wir hoffen, dass die, die ihn formuliert haben, auch was von ihrem Job verstehen. Im "Normalfall" fällt natürlich auch hier sonst der Wertzuwachs der Firma während der Ehe in den Zugewinnausgleich. Schließlich hat Dir ja die Mutti den Rücken frei gehalten, damit Du egoistisch Dein Unternehmen aufbauen kannst - würde die Heinrich-Böll-Stiftung schreiben.

Verkehrte Welt. Komme mir seit dem Vorgang sowieso vor wie K im Prozess. Zuvor schon, willkürliche Gewerbe- und Körperschaftssteuervorauszahlungen, automatisch und selbstverständlich auf Basis des Vorjahrs abgebucht, daneben Geldgeschenke an Nachbars Lumpi. Lange schon Zweifler, gesichert nach kürzlichem Vorgang. 

Unglaublich welche Macht Familiengerichte und Polizei auf Basis von GewSchG genießen, hätte mir das nie träumen lassen. Absolut verantwortungslos, ohne zu übertreiben - ich denke derart drastische Maßnahmen können so manchen in den Suizid treiben. Meine einstweilige Anordnung liest sich wie die Herabsetzung zu einem absoluten, gemeingefährlichen Schwerverbrecher, ich denke mehr und drastischer hätte das Gericht den Beschluss nicht formulieren können...

Auszug Ehevertrag nachfolgend, hoffe das Geld hat sich gelohnt. Hintergrund: meine Frau war zum Zeitpunkt unseres Kennenlernens bereits seit 6 Monaten in Deutschland (via FSJ). 
Zuvor Buchhalterin an einer öffentlichen Schule im Heimatland. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags verfügte Sie bereits über ein A1 Zertifikat, wenn nicht gar über ein A2 Sprachzertifikat (abgelegt hier an der Volkshochschule), hatte auch zuvor in der Schule Deutschunterricht. War damals in jedem Fall einigermaßen fix im Deutsch. Ehevertrag ca. 2 Monate vor Heirat in Georgien.

Rechtswahl

Vorsorglich wählen wir für die allgemeinen Wirkungen der Ehe mit Wirkung ab unserer

Eheschließung gemäß Art. 14 Abs. 1 EGBGB ausdrücklich das Recht der Bundesre-
publik Deutschland und für unser gesamtes Vermögen gemäß Art. 22 der Verordnung
(EU) 2016/1103 des Rates vom 24.06.2016 (EUGüterRVO) deutsches Güterrecht.

Für den Fall der Scheidung unserer Ehe wählen wir vorsorglich gemäß Art. 5 der Ver-
ordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung ei-
ner verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung
ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (nachfolgend Rom-III-VO) für
die Ehescheidung deutsches Recht.

III. Ehevertrag
§ 1

Güterstand
1. Hinsichtlich des ehelichen Güterrechts bleibt es grundsätzlich beim gesetzlichen
Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der durch die nachfolgenden Vereinba-
rungen lediglich modifiziert wird.

2. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf andere Weise als durch den

Tod eines Ehegatten oder den einvernehmlichen Wechsel zu einem anderen Gü-
terstand beendet, wird insbesondere unsere Ehe geschieden, so sollen folgende
Gegenstände bei Beendigung unserer Ehe in keiner Weise, also weder bei der
Berechnung des Anfangsvermögens noch des Endvermögens, berücksichtigt
werden:

die zum Stichtag der Berechnung des Zugewinnausgleichs im Vermögen des
Ehemannes vorhandenen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des
Ehemannes an der ....GmbH mit Sitz in .... und an den mit dieser Gesellschaft verbundenen Unternehmen,
einschließlich jeglicher stiller Beteiligungen und Unterbeteiligungen, außerdem
jegliche mit solchen Beteiligungen zusammenhängende oder persönlich gewähr-
te Darlehensforderungen und diesen Gesellschaften zur Nutzung überlassene
Wirtschaftsgüter; dies gilt entsprechend für etwaige Nachfolgeunternehmen;

3. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Wertsteigerungen oder Verluste dieser
Vermögensgegenstände während der Ehezeit.

4. Diese Vermögenswerte einschließlich der Surrogate sowie mit den vorbezeichne-
ten Vermögensgegenständen im Zusammenhang stehende Verbindlichkeiten
sind weder bei der Berechnung des Anfangsvermögens noch des Endvermögens
des jeweiligen Ehegatten zu berücksichtigen. Jeder Ehegatte kann verlangen,
dass über die Ersatzgegenstände ein Verzeichnis angelegt und geführt wird.

5. Erträge der aus dem Zugewinnausgleich herausgenommenen Gegenstände stel-
len ausgleichspflichtiges Vermögen dar, ganz gleich, ob sie auf diesen Gegen-
stand verwendet werden oder nicht.

6. Macht ein Ehegatte aus seinem sonstigen ausgleichungspflichtigen Vermögen
Aufwendungen auf vom Zugewinnausgleich ausgenommene Gegenstände von
ihm oder seines Ehegatten, so werden diese mit ihrem Wert zum Zeitpunkt der
Vornahme, berichtigt um dem Kaufpreisschwund, der jeweiligen Aufwendungen
dem Endvermögen des jeweiligen Ehegatten hinzugerechnet, der Eigentümer
dieser aufgewendeten Vermögensgegenstände ist. Zu Verwendungen und Auf-
wendungen in diesem Sinne gehören auch solche, die für die Tilgung und Ver-
zinsung von Verbindlichkeiten verwendet werden, die das ausgleichsfreie Ver-
mögen im obigen Sinn betreffen. Die Ehegatten sind einander verpflichtet, über
derartige Aufwendungen ein Verzeichnis anzulegen und fortzuführen.

7. Macht ein Ehegatte aus seinem ausgleichsfreien Vermögen Aufwendungen auf
die vom Zugewinnausgleich ausgenommenen Vermögensgegenstände seines
Ehegatten, so sind diese Mittel, soweit nichts anderes vereinbart wird, als Darle-
hen zur Verfügung gestellt. Das Darlehen wird zur Rückzahlung fällig, wenn die

Ehe der Vertragsteile in anderer Weise als durch ihren Tod aufgelöst wird oder
die Voraussetzungen für ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 490
BGB vorliegen oder bei Veräußerung des ausgleichsfreien Vermögens. Bis zur
Fälligkeit ist das Darlehen nicht zu tilgen und nicht zu verzinsen, jedoch um den
Kaufkraftschwund zu berichtigen.

8. Führt im Fall der Ehescheidung die Anwendung der vorstehenden Absätze dazu,
dass demjenigen Ehegatten, zu dessen Gunsten Vermögen vom Zugewinnaus-
gleich ausgenommen ist, ein Zugewinnausgleichsanspruch gegen den anderen
Ehegatten zustehen würde, entfällt sein Ausgleichsanspruch insoweit.

9. Das vom Zugewinn ausgenommene Vermögen gilt als vorhandenes Vermögen
i.S. von § 1378 Abs. 2 BGB.

10. Der Ehegatte ist berechtigt, auch ohne Einwilligung des anderen Ehegatten über
diese Vermögenswerte frei zu verfügen; §§ 1365, 1369 BGB werden insoweit
ausgeschlossen.

11. Kann bei Ehescheidung ein Zugewinnausgleich beansprucht werden, sind wir
uns darüber einig, dass eine Vollstreckung in das vom Zugewinnausgleich aus-
geschlossenen Vermögen unzulässig ist.

12. Im Übrigen bleibt es beim gesetzlichen Güterstand, insbesondere auch beim Zu-
gewinnausgleich im Todesfall. Wir schließen den Zugewinnausgleich beim Tode
eines Ehegatten für den Fall aus, dass die Voraussetzungen für die Scheidung
der Ehe gegeben waren und der verstorbene Ehegatte die Scheidung beantragt
oder ihr zugestimmt hatte.

13. Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen können bei Scheidung der Ehe
nicht zurückgefordert werden, auch nicht wegen Störung der Geschäftsgrundla-
ge, es sei denn, die Rückforderung ist aufgrund gesonderter vertraglicher Grund-
lage vorbehalten. Dies gilt unabhängig vom Verschulden am Scheitern der Ehe.

14. Wir stellen ferner klar, dass andere Ausgleichsansprüche, z.B. durch Ehegatten-
innengesellschaften, nicht bestehen sollen.

§ 2

Weitere Bestimmungen

1. Der Notar hat uns auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Versorgungsaus-
gleich und den nachehelichen Unterhalt hingewiesen. Diesbezüglich wollen wir

keine Vereinbarungen treffen, es verbleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Weitere Bestimmungen, insbesondere erbvertragliche Regelungen, wollen wir
heute nicht treffen.

IV. Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit oder die Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Urkunde hat auf die Wirksamkeit des übrigen Urkundeninhalts keinen Einfluss.
Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung
zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe-
kommt.

2. Wir bestätigen ausdrücklich, dass wir vom beurkundenden Notar über die rechtli-
chen Wirkungen der Verträge ausführlich belehrt worden sind. Ein Entwurf dieser
Urkunde hat uns rechtzeitig vorgelegen.

Der Notar hat auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskon-
trolle von Eheverträgen hingewiesen und erläutert, dass ehevertragliche Rege-
lungen bei einer besonders einseitigen Aufbürdung vertraglicher Lasten oder ei-
ner erheblich ungleichen Verhandlungsposition unwirksam oder unanwendbar
sein können.
Die Vertragsteile erklären, dass dieser Vertrag ihrem gemeinsamen Wunsch
nach Gestaltung ihrer ehelichen Verhältnisse entspricht.

3. Die Erschienenen anerkennen, dass der Notar keine steuerliche Beratung vorge-
nommen hat. Es ist ihnen bekannt, dass er für die steuerlichen Folgen dieses

Rechtsgeschäfts keine Haftung trägt.

Wäre eine Katastrophe wenn dies nicht durchginge, war harte Arbeit, Firma steht blendend da und hat sehr stark an Wert gewonnen...

(20-04-2024, 15:59)p__ schrieb: Wenn Väter bei einer Wegweisung fragen, wohin sie jetzt gehen sollen, rät die Polizei zu einem Hotel.

Gerade bei Zierfischen werden solche Eheverträge und Ausschlüsse besonders gerne gekippt. Denn die arme Dame verstand ja nicht mal richtig, was sie da unterschrieb oder wurde unter Druck gesetzt vom reichen, beherrschenden Brautkäufer. Es gibt Anwälte, die drauf spezialisiert sind. Werden gerne in den Online-Gemeinschaften der Damen herumgereicht, die es geschafft haben und einen Idioten gefunden haben, der auf den Schleusungstrick "Heirat" hereingefallen ist. Goldsucherin findet Gold.

Wenn man einen Ehevertrag aufsetzten will oder muss, dann sollte man besser gar nicht heiraten. Ein Ehevertrag ist ein Zeichen, dass man immerhin verstanden hat, dass einen das geplante Abenteuer komplett ruinieren kann, aber man nicht Traute hat, stattdessen einfach "nö" zu sagen. Der bester Ehevertrag ist "keine Ehe".

Ja Wahnsinn, aber am Ende ist das doch alles nichts mehr als ein deftiger Bumerang, genau wie die aktuell Sparmaßnahmen trotz Rezession, Schuldenbremse im Grundgesetz, alles nur Wahnsinn. Gedacht wird nur von A nach B wie in so vielen Bereichen, man kann wirklich nur verzweifeln. Absolut unweitsichtig, geradezu willkürlich den Mann - der erstmal nur mit Behauptungen verunglimpft wird - derart ins Kalte Wasser zu stellen. Hätte nie Gedacht das dies in Deutschland so einfach möglich wäre, wo doch jeder Lumpi wegen irgendwas, irgendwas einfordern oder anzweifeln kann. Einfach nur Wahnsinn.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 20-04-2024

Es kippt dann halt auch mal. Für manchen der entscheidende Schubs zum Ausstieg. Aus dem Land, aus dem Beruf, auch Verpflichtungen. Bin ebenfalls ausgestiegen. Keine Sekunde bereut.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Nappo - 20-04-2024

Dein Vertrag sollte haltbar sein. Das Risiko einer Anfechtbarkeit ist ohnehin nur je nach Vertrag minimiert, aber nie ganz weg. Siehe "Hinweise des Notars". Gut jedoch, dass Du diesen Vertrag hast. Eine gute Nachricht, bei all den Schlechten.

Ansonsten ist das Ding juristischer Standard, den die Notare für viel Geld per Vorlage aus der EDV ausspucken lassen. Zwei Punkte hätten mir darin noch gefehlt, aber das ist jetzt sowieso erledigt:

1-
Wir sind uns darüber einig, dass auch bei Mitarbeit des anderen Ehegatten keine Ehegattinnengesellschaft vorliegt, sondern eine rein arbeitsrechtliche Gestaltung. Die Scheidung der Ehe führt nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage für derartige Leistungen.

2.
Ausgenommen ist weiterhin Guthaben von Privatkonten, welches wieder auf den ausgeschlossenen Verzichtsgegenstand verwendet werden soll, soweit die Verwendung nicht in den letzten beiden Jahren vor Rechtsanhängigkeit eines Scheidungsantrages erfolgt ist. Unter Verwendung verstehen wir auch die Tilgung von Verbindlichkeiten sowie Einlagen in das Betriebsvermögen.
Die Zwangsvollstreckung in das vom Zugewinnausgleich ausgenommene Vermögen wegen Ansprüchen auf Zugewinnausgleich wird ausgeschlossen.


Bei 1. denke ich mal, dass niemand darauf stößt und bei 2. ist es eine zusätzliche Absicherung.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 20-04-2024

[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Herzlichen Dank dir Nappo und auch verbindlichsten Dank an alle anderen, welche mir Rat gegeben haben. Morgen bin ich bei der Anwältin um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Ich werde berichten und ab sofort die Welt vor unberechenbaren Frauen warnen.

Generell noch ein Thema, welches mir auf den Nägeln brennt. Ich bin einer der geschäftsführenden Gesellschafter, der andere ist mein Bruder. Ich bin via Geschäftsführer Anstellungsvertrag angestellt. Nicht spozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Soweit ich es einschätze gelte ich als Angestellter, der Trennungsunterhalt wird hoch ausfallen, jedoch zählt das bereinigte Netto bezogen auf die Einkünfte der letzten 12 Monate? Bereinigtes Netto = netto abzgl. Kosten wie freiwillig gesetzliche Krankenversicherung (zahle Maximalbeitrag) + 5% Pauschale, 20% Altersversorge vom Bruttoeinkommen?

Offen gesagt sehne ich mich auch schon lange nach einer Auszeit, zumindest nach einer Arbeitsreduzierung. Spricht etwas dagegen die Arbeitszeit zu reduzieren, entsprechend auch den Bruttoverdienst? Ggf. können wir "gute alte Freunde" während dem Wenigerverdienstes papiergeldtechnisch weiterhelfen. Hintergrund: ich brauche Zeit mich nach dieser Attacke gegen mich, auch um mein Suchtproblem final zu regeln. Kurzer Abweg: Merkwürdigerweise fiel es mir nach der Trennung außerordentlich leicht überhaupt nicht zum Glas zu greifen.

Der nacheheliche Unterhalt wird soweit ich verstehe dann auf Basis der letzten 12 Monate vor Scheidung berechnet. Es kann mir doch kein Gericht der Welt verbieten so viel zu arbeiten wie ich will und den Verdienst logischerweise nach meiner Arbeitszeit abhängig zu machen?


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - MrBean - 21-04-2024

(20-04-2024, 23:43)Jan12345 schrieb: Der nacheheliche Unterhalt wird soweit ich verstehe dann auf Basis der letzten 12 Monate vor Scheidung berechnet. Es kann mir doch kein Gericht der Welt verbieten so viel zu arbeiten wie ich will und den Verdienst logischerweise nach meiner Arbeitszeit abhängig zu machen?

Leider liegst du da falsch. Du kannst zwar weniger arbeiten, wirst aber genauso viel zahlen müssen, wie aus den letzten 12 Monaten berechnet. Auch in Zukunft werden Gehaltsminderungen gut begründet werden müssen.

Wenn ich das richtig erkenne, wurde nachehelicher Unterhalt im Ehevertrag nicht ausgeschlossen. Ob nun Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, du wirst ihr vermutlich die nächsten 4-5 Jahre fast die Hälfte deines Gehaltes (nach Abzug des Kindesunterhaltes!) zahlen müssen. Wenn du nicht über 11000 netto verdienst, denn sonst ist das gedeckelt.
Wenn das Kind erstmal drei Jahre alt ist, darf von ihr eine Teilzeitbeschäftigung erwartet werden, die in Abzug gebracht werden kann. Da sie im Vergleich zu dir nichts verdient, ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 21-04-2024

(21-04-2024, 00:47)MrBean schrieb: [quote="Jan12345" pid='217229' dateline='1713649439']
Der nacheheliche Unterhalt wird soweit ich verstehe dann auf Basis der letzten 12 Monate vor Scheidung berechnet. Es kann mir doch kein Gericht der Welt verbieten so viel zu arbeiten wie ich will und den Verdienst logischerweise nach meiner Arbeitszeit abhängig zu machen?

"Leider liegst du da falsch...."

Ok, danke dir, das ist ja eine Frechheit. Bist du dir sicher mit der Dauer? Ich laß etwas von 1/2 - 1/3 der Ehezeit, und sicher nach Abzug des Kindesunterhalts vom Netto? Rechenbeispiel dann vom bereinigten Netto 50% an die Frau + nochmal Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, wer soll das bezahlen? Habe ich hier einen Denkfehler?

Das kann doch gar nicht sein, das wäre ja dann unverschämt viel. Gehaltsminderung, das kann ich in meinem Fall begründen. Langzeittherapie, Auszeit nach langer Suchterkrankung, psychologische Probleme etc. War jedenfalls mehrmals in der Entzugsklinik. Macht es aus deiner Sicht keinen Sinn die Verdienste schnellstmöglich zu senken und dauerhaft so tief wie möglich zu belassen, irgendwie via cash von außen die Brieftasche auffrischen? Irgendwann (spätestens bei nachehelichem Unterhalt) muss doch mal eine andere Berechnungsgrundlage her als die der Basis bei Berechnung von Trennungsunterhalt?

Hintergrund ist der: ich spreche nun nicht vom Trennungsunterhalt, sondern vom nachehelichen Unterhalt...

Und was gilt eigentlich bei der Ehefrau? Gilt hier als Grundlage auch der Durchschnittswert der letzten 12 Monate, oder gilt bei ihr als Fordernde als Einkommen das aktuelle, tatsächlich erwirtschaftete Einkommen, also dann bald das Mutterschutzgeld + Minijob, danach kein Minijob mehr dafür aber Elterngeld + Kindergeld etc.?


Beste Grüße


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - MrBean - 21-04-2024

Ah sorry, ich habe übersehen, dass sie gearbeitet hat. Dann wird man das Elterngeld in Abzug bringen dürfen.
Es wird erst Kindesunterhalt abgezogen, dann dein Gehalt als Grundlage für die Berechnung verwendet. Kindesunterhalt und Kindergeld steht ja dem Kind zu - so die Theorie.

Ich kann dir davon abraten die Verdienste unüberlegt zu senken. Die Trennung ist bereits vollzogen. Wenn du was tust, dann wäge es genau ab. Da du bereits zu Zeiten der intakten Ehe in der Entzugsklinik gewesen bist, hast du evtl. eine Chance. Ich schätze diese aber als gering ein. Lass dich gut beraten. Nicht dass du am Ende den gleichen fetten Betrag bezahlen darfst und kein Geld dafür hast. Du kannst dir vorstellen, wie viele mit dem Psychologen/Psychiater argumentieren während der Scheidung. Die Scheidung ist der größte Stress überhaupt und es interessiert keinen Menschen. Das Geld muss fließen, das steht an erster Stelle.

1/3 der Ehezeit wurde mir auch vom Anwalt erst genannt. Nur war später im Prozess überhaupt keine Rede davon. In meinem Fall wurde kurz vor dem Scheidungstermin noch ein Antrag auf Ehegattenunterhalt gestellt, was den ganzen Spaß dann um weiter 1,5 Jahre verlängerte. Der Richter sah direkt eine Begründung für Ehegattenunterhalt in der Kindesbetreuung. Wegen Kindesbetreuung wird der Unterhalt zeitlich nicht begrenzt. D.h. man darf wieder klagen, wenn man meint, die Frau kann nun auch für sich selbst (mehr) sorgen. Man hat uns versucht zu einem Vergleich (Einigung) zu bewegen, wonach ich bis zum Ende der Grundschulzeit Betreuungsunterhalt nach Eheverhältnissen (3/7- bzw. 45%-Regel) zahlen hätte dürfen. Auch mein Anwalt hat mich versucht zu einem Vergleich zu bewegen. Dem habe ich, Trennungsfaq sei Dank, nicht zugestimmt. Am Ende kam der Beschluss, dass ich der Ex Betreuungsunterhalt nicht nach Eheverhältnissen zahlen muss, sondern ihr Teilzeithalt auf Vollzeit aufstocken darf (viel günstiger für mich, da sie unterbezahlt ist). Dabei bestimmt das Gericht wie viel Arbeit ihr zuzumuten ist. Dieses entscheidet das Gericht abhängig von Alter des Kindes bzw. von den Betreuungsmöglichkeiten. Bei mir hatte der Richter pauschal behauptet, dass vor Ende der Grundschulzeit keine Vollzeit zuzumuten ist. Sowas steht dann nicht im Beschluss, weil es nicht rechtens ist, dort finden sich aber andere Begründungen, die schwer anzufechten sind.

Da ich zu dem Zeitpunkt an die Geschichte mit 1/3 der Ehedauer glaubte und an sonstige Geschichten, habe ich mir eine Zweitmeinung von einem anderen Anwalt eingeholt. Dieser meinte direkt, dass ich froh sein kann, dass es so gekommen ist, denn im Falle einer Ehe mit Kindern wird Betreuungsunterhalt in den meisten Fällen nach Eheverhältnissen für die Zeit einer Ehedauer gewährt wird. Mit einer Abänderungsklage (gegen Ehegattenunterhalt) hätte man erst nach der Grundschule eine Erfolgsaussicht.
Als Begründung für diese "milde" Entscheidung hat das Gericht angegeben, dass ich mein Kind mit 10 Tagen im Monat viel betreue und dass ich bereits 3 Jahre Trennungsunterhalt bezahlt habe.

Die Gerichte entscheiden nicht überall gleich in Deutschland. Die theoretische Grundlage für eine für dich günstigere Entscheidung ist da. Trotzdem würde ich mich auf den ungünstigsten Fall einstellen. Im Übrigen habe ich das während meiner Scheidung versucht und es ist mir nicht gelungen, da im Gericht es nicht so läuft, wie es im Internet steht.

Das Thema Geld ist das, was dem Mann während der Scheidung am meisten Grübeleien, unnötigen Stress und schlaflose Nächte bereitet. Im Nachhinein weiß man, dass es kaum Spielraum gab, weniger bezahlen zu müssen.


RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - kay - 21-04-2024

Auch wenn das nur ein ganz kleiner Trost ist, weil Schlimmer geht immer. In Spanien waerest Du bei den Vorwuerfen wahrscheinlich zumindest fuer kurze Zeit schon im Knast gelandet. Das bleibt Dir wenigstens in Deutschland erspart. Meiner Meinung nach solltest Du versuchen sich mit dem Zierfisch irgendwie zu einigen. Denen geht es ja meistens nur um Kohle. Ob Du das der Kindesaustraegerin bezahlst oder Awaelten und Gericht ist letzendlich egal. Nur koenntest Du so das ganze abkuerzen und Deine Nerven schonen.
Ist die Gutste aber psychisch krank, kannst Du das vergessen. Deiner Schilderung nach, klingt da was nach Borderline Syndrom bei der Exe.