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Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - Druckversion

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Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - Neunziger - 01-12-2023

Hallo, ich muss für ein 10-jähriges Kind Kindesunterhalt zahlen und bin in der erfreulichen Situation, dass die Kindesmutter nach diversen Streitigkeiten aktuell nicht darauf pocht, dass dieser in der Höhe gezahlt wird, welche die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Das heißt, ich zahle, aber deutlich zu wenig. Langsam fühle ich mich unwohl mit dem Risiko des Zu-wenig-Zahlens und möchte gern vermeiden, dass ein Streit entsteht. Daher erwäge ich, zum Jahresanfang 2024 kommentarlos selbst eine Erhöhung vorzunehmen. Was haltet ihr von dem Gedanken? 

Konkret ist es so: Seit Jahren zahle ich für die betreffende Altersgruppe weniger als die niedrigste Stufe der Tabelle. Das liegt daran, dass ich früher, wegen einer beruflichen Krise mit Arbeitslosigkeit, einmal den Betrag der niedrigsten Stufe begonnen habe, zu zahlen, und danach mich nicht mehr darum gekümmert habe, trotz hohen Erwerbseinkommens. Mein Plan wäre, aus der 2024er Tabelle den Betrag der niedrigsten Stufe zu zahlen, obwohl ich einkommensmäßig in eine deutlich höhere Stufe einzuordnen wäre.

Was ist riskanter? Nichts tun und die Ex damit weiter "provozieren" (falls sie mal darüber nachdenkt und es ihr auffällt) oder ihr plötzlich etwas Gutes tun und mehr zahlen?


RE: Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - p__ - 02-12-2023

Wenn du mittlerweile von deinem Einkommen her in einer der höheren Stufen einsortiert wärst, würde ich auf den Mindestunterhaltsbetrag gehen. Das verringert das Risiko unangenehmer Überraschungen beim nächsten Streit. Sei froh, dass nichts tituliert ist.


RE: Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - Neunziger - 05-12-2023

Danke, in der Tat ist nichts tituliert. Ich würde dann kommentarlos ab Januar den Mindestunterhaltsbetrag abzüglich hälftigem Kindergeld, also 426€, zahlen. Ich hoffe, durch die Erhöhung nicht schlafende Hunde zu wecken in dem Sinne, dass die KM sich veranlasst sieht, nachzuprüfen, ob sie nicht noch mehr fordern könnte. Ich hoffe, sie freut sich einfach nur, dass ich mehr zahle.


RE: Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - stayFather87 - 05-12-2023

Zahl doch einfach weiter den Betrag den du eh schon zahlst. So lange von ihr nix kommt, genießen. Kosten hast du doch genug bei den steigenden Verbraucherpreisen.


RE: Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - Neunziger - 06-12-2023

(05-12-2023, 21:42)stayFather87 schrieb: Zahl doch einfach weiter den Betrag den du eh schon zahlst. So lange von ihr nix kommt, genießen. Kosten hast du doch genug bei den steigenden Verbraucherpreisen.

Ich will eigentlich die Initiative behalten und verhindern, dass sie die Initiative ergreift. Die "steigenden Verbraucherpreise" betreffen ja auch die Kosten fürs Kind und dessen Bedarf. Ich möchte nicht, dass der KM irgendwann auffällt "Oh, es gibt eine starke Inflation, aber der Kindesunterhalt wurde seit > 3 Jahren nicht erhöht". Dann wäre es ihr Impuls, zu prüfen, was das zu zahlende Minimum wäre, ggf. zum Anwalt zu gehen und erst mal Auskunft über mein Einkommen zu verlangen. In der Vergangenheit hatte ich auch von mir aus schon mal erhöht, und es gab auch schon etliche Streitigkeiten. Falls ich zumindest das Minimum zahle, kann sie zumindest denken "Aha, er verdient wohl in der geringsten Einkommensklasse", "das Minimum wird ja gezahlt" und "Er kümmert sich selbst darum; es läuft alles". Das senkt das Risiko einer Titulierung.

Insofern bin ich, meiner Idee entsprechend, eher bei p__.


RE: Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - p__ - 06-12-2023

Es ist so oder so unkartiertes Gebiet, man kann nur Risiken abschätzen. Gerade zum Jahreswechsel werden viele viele Rechnungen fällig und damit erhält die Ex schon ein paar Schubser in eine für Neunziger nicht so gute Richtung, zumal es ja schon Streit gab. Dazu kommen noch die üblichen Jahreswechsel-Meldungen. Was ändert sich? Zum Beispiel die Düsseldorfer Tabelle, die sich um 10% erhöht.

Eine Unterschrift reicht und sie geht eine Beistandschaft ein, maximal vier Wochen später hast du einen dynamischen unbefristeten Titel am Hals incl. voller Auskunft.


RE: Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - Neunziger - 08-02-2024

Update: Bislang gab es nach zwei Monaten erhöhter Zahlung keine Reaktion der Kindesmutter. Weder hat sie sich provoziert gefühlt, sogar noch mehr zu fordern, noch hat sie sich bedankt, noch hat sie es angesprochen. Dies hatte ich auch so erwartet. Ich denke, ich habe mein Risiko gesenkt, dass es Streit über Geld gibt. Parallel gibt es schon genug Streit bezüglich des Kinds.


RE: Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? - p__ - 08-02-2024

Wenn Geld kein weiteres Streitthema geworden ist, dann ist das die bestmögliche Entwicklung.