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Belegpflicht - i-wahn - 18-11-2022

Hallo zusammen,

es ist mal wieder so weit. Nach zwei Jahren kommt dass nächste Auskunftsersuchen. Hierzu habe ich mal eine Frage. Als Arbeitnehmer komme ich ja nicht darum herum, meine Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Zusätzlich wird aber routinemäßig ein Steuerbescheid gefordert. Es wäre besser für mich, den zu unterschlagen. Ich habe gerade mal nachgelesen, daß ich wohl eigentlich nicht zu einer Steurerklärung verpflichtet bin. Allerdings wäre es schon allein wegen meiner Altersvorsorge total dämlich keine Erklärung abzugeben. Vielleicht hat einer von Euch Erfahrung. Könnte der Hinweis "habe ich dieses Jahr vergessen" oder "ist mir zu lästig, mache ich nicht mehr" durchgehen? Oder fange ich mir da mehr Ärger ein. als ich vertragen kann?


RE: Belegpflicht - Nappo - 18-11-2022

Die Aussage, dass Du keine Steuer erklärt hast, kannst Du durchaus machen. Bei Vorlage der 12 Gehaltsabrechnungen reicht denen dies, ihre Ausrechnung zu machen. Habe noch nicht erlebt, dass Antwortschreiben kamen á la "Sie müssen aber...", oder "Das glauben wir aber nicht, also nun mal los...."

Wahrscheinlich hast Du auch in den letzten Jahren den Bescheid beigelegt. Jedenfalls fragen manche danach, andere nicht. Anfangs würde ich es schlicht drauf ankommen lassen. Da passiert nichts. Und wenn, dann kann man immer noch sagen: "Upps. Ich habe den Bescheid ja doch. Tja, kann man ja mal vergessen. Ich habe eh keine Ahnung davon."

Verpflichtet bist du nicht zur Abgabe (Stkl. 1 vermutlich). es sei denn, Du würdest explizit aufgefordert vom Finanzamt.

Nur wegen der Altersvorsorgeverträge die Erklärung zu machen, ist i.d.R kein Grund für sich alleine. Je nachdem, um welche Verträge es sich handelt, wirken sie sich ohnehin nur im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen unter Bezugnahme auf die pauschalierten Freibeträge aus. Wenn durch die Rückerstattung aber der Unterhalt steigen würde - also man deshalb alleine in die nächsthöhere Stufe rutschen würde, was auszurechnen wäre - lohnt sich das in der Gegenrechnung nicht.


RE: Belegpflicht - VivaAsia - 20-11-2022

ich kann nur von meine Fall reden. Man hatte mich aufgefordert Bescheid und Erklaerung zu senden. ich hatte denen geschrieben, dass ich das nicht habe. Dies wurde ignoriert und weiter gefordert. Spaeter Gericht hat gefordert, ich habe immer noch geschrieben, dass es den nicht gibt, dann habe ich 500 Euro Strafe bekommen weil ich etwas was ich nicht habe denen nicht geschickt habe. Die Strafe habe ich aber nie bezahlt. Ha ha
Aber so kann es kommen. Begruendung war ich haette laut denen zu viele Kapitalertraege, ka woher die das wissen.


RE: Belegpflicht - DrNewton - 21-11-2022

*fiktiv. das waren fiktive Kapitalerträge.
Bei mir war es ähnlich: Es wurde doch auch von der Roben-Tante kritisiert, dass ich dem JA und dem Gericht keine ausreichenden Unterlagen zur Beauskunftung zur Verfügung gestellt habe. Die gefertigte Steuererklärung, in Kopie, war denen wohl nicht genug. Es gibt Dinge in D, die muss man nicht verstehen ....


RE: Belegpflicht - i-wahn - 22-11-2022

(20-11-2022, 03:44)VivaAsia schrieb: ich kann nur von meine Fall reden. Man hatte mich aufgefordert Bescheid und Erklaerung zu senden. ich hatte denen geschrieben, dass ich das nicht habe. Dies wurde ignoriert und weiter gefordert. Spaeter Gericht hat gefordert, ich habe immer noch geschrieben, dass es den nicht gibt, dann habe ich 500 Euro Strafe bekommen weil ich etwas was ich nicht habe denen nicht geschickt habe. Die Strafe habe ich aber nie bezahlt. Ha ha
Aber so kann es kommen. Begruendung war ich haette laut denen zu viele Kapitalertraege, ka woher die das wissen.

Das könnte ich mir vielleicht so erklären: Wenn man Kapitalerträge hat, für die keine Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, dann ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Höhe der Kapitalerträge spielt dagegen nach meinem dafürhalten keine Rolle. Aber woher kann das JA von solchen Kapitalerträgen gewußt haben?