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OLG Beschuss - OHNE Anhörung - Zurückweisung Antrag gemeinsame Sorge - Druckversion

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OLG Beschuss - OHNE Anhörung - Zurückweisung Antrag gemeinsame Sorge - DamnatioAdBestias - 29-08-2022

Hi,
ich erhoffe mir eine Info zur Juristerei von Euch.
Wenn ein Gericht (in meinem Fall ein OLG) sich dazu entscheidet ein Verfahren nur nach Aktenlage abzuschließen, hat es dazu eine Mitteilungspflicht?

Damit meine ich: Ist es verpflichtet die Verfahrensbeteiligten im Vorfeld darüber in Kenntnis zu setzen, dass es einen Anhörungstermin nicht geben wird?

In meinem Fall kam über meinen Anwalt - völlig unerwartet - eine Zurückweisung meines Antrags, ohne dass mir die Möglichkeit gegeben wurde mich abschließend zur Sache zu äußern.
Nach jahrelangem zähem Prozessieren mit zahllosen Zwischenstationen war der letzte mit bekannte Stand ein Telefonat zw. Jugendamt und Richterin, wonach dann letztlich aus heiterem Himmel der Beschluss erging. 

Ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass mein RA ein nutzloser, fauler Idiot ist.


RE: OLG Beschuss - OHNE Anhörung - Zurückweisung Antrag gemeinsame Sorge - p__ - 30-08-2022

Das OLG entscheidet selbst, ob mit mündlichem Termin oder nicht. Wenn nicht, wird auch keine "Ausladung" verschickt, weil es nie eine Einladung gab. Sie können durchaus das machen, was bei dir passiert ist: Entscheidung ergeht aufgrund der vorgelegten Unterlagen. In deinem Fall offenbar mit dem Ergebnis, die Anträge abzulehnen. Schuld des Rechtsanwalts ist das nicht, aber die sind im Familienrecht ohnehin generell sehr lustlos...