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Alleinverdienerehe: Nach 36 Jahren unbegrenzt Unterhalt. - Druckversion

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Alleinverdienerehe: Nach 36 Jahren unbegrenzt Unterhalt. - Sixteen Tons - 01-12-2021

Wie lange muss ein bislang Alleinverdiener der Ex-Frau nach 36 Ehejahren Unterhalt zahlen? Wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, gibt es keine zeitliche Begrenzung, so ein Gericht.

www.mz.de/amp/leben/alleinverdienerehe-nach-36-jahren-unbegrenzt-unterhalt-3284427


RE: Alleinverdienerehe: Nach 36 Jahren unbegrenzt Unterhalt. - p__ - 01-12-2021

Das ist der weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkten Reform zum 01.03.2013 des § 1578 b BGB verdanken. Zudem stellt das nicht einmal auf die Krankheit ab, sondern bereits die reine Ehedauer reicht als Kriterium.

In der damaligen Begründung stand eine Ehezeit von mehr als 20 Jahren. Das hat das Juristengesockse seither wie üblich eigenmächtig verschoben, ebenfalls wie üblich gemäss dem Unterhaltsmaximierungsprinzip. Mittlerweile reichen schon 15 oder sogar weniger Jahre.


RE: Alleinverdienerehe: Nach 36 Jahren unbegrenzt Unterhalt. - Austriake - 02-12-2021

Es reicht die Behauptung der Frau, es habe sich von Anfang an um die klassische Einverdienerehe gehandelt, und sie habe deshalb berufliche Nachteile erlitten. Zum Beispiel keine eigenen Rentenverischerungsbeiträge erwirtschaften können. Reicht.


RE: Alleinverdienerehe: Nach 36 Jahren unbegrenzt Unterhalt. - p__ - 02-12-2021

Ja, das reicht rechtlich. Krankheit brauchts gar nicht mehr dazu. Ist bei langen Ehen so, siehe § 1578b BGB.

Um das zu reformieren würde man wahrscheinlich viel Benzin und Hanfstricke brauchen, um die Ursachen angemessen und wirksam zu "behandeln". Von den fünf Parteien, die an der Macht waren und damit befasst waren ist keine davon abgewichen.