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Forderung Beistandschaft Ü18 - Druckversion

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Forderung Beistandschaft Ü18 - RunningMan - 12-06-2020

Hallo Zusammen
Mein Sohn wurde letzten Monat 18. Jetzt hatt mir die Beistandschaft mitgeteilt dass ihre Zuständigkeit mit dem 18 Geburtstag meines Sohnes endete und gleichzeitig fordern sie dass ich die behaupteten Rückstände in Raten auf das Konto der KM abstottern soll.

Soweit ich weis gehören die  Rückstände, wenn vorhanden, dem Kind und auch nur dieses kann nach dem 18 Geburtstag noch fordern.

Was jetzt tun? Antworten oder einfach ignorieren


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Newton - 15-06-2020

Das Kind kann sich noch bis 21 vom JA vertreten und helfen lassen.


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Austriake - 15-06-2020

Verlange von deinem Sohn eine eigene Bankverbindung. Dorthin überweist du ihm den laufenden Unterhalt. Wegen der Rückstände lässt sich eventuell eine Vereinbarung treffen? Denn zu wenig gezahlter Unterhalt ging zu Lasten der Mutter, sie hat den Sohn wohl doch irgendwie ins Zielalter gebracht. Jeder Euro, den du auf die Rückstände zahlst, kommt jetzt direkt deinem Sohn zugute.


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Momik - 15-06-2020

Newton schrieb:Das Kind kann sich noch bis 21 vom JA vertreten und helfen lassen.

helfen lassen: ja, vertreten lassen: nein.

Oder hat sich da was geändert?


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - p__ - 15-06-2020

Hat sich nicht geändert.


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Vater Morgana - 15-06-2020

(15-06-2020, 12:00)p__ schrieb: Hat sich nicht geändert.
Abwarten...  Wink

VM Cool


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Newton - 15-06-2020

Na ja, wo ist da denn der Unterschied?


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Momik - 15-06-2020

Newton schrieb:Na ja, wo ist da denn der Unterschied?

Der/Die Volljährige muss nun einen Anwalt anheuern wenn er/sie Forderungen gerichtlich durchsetzen will. Und da das Jugendamt immer gemäß Unterhaltsmaximierung berät, geht das halt auch mal in die Hose und wird dann teuer (selbst erlebt, aber auf mich wollte das Kind ja nicht hören).

Ergänzung zu oben: "helfen" ist im Sinne von "beraten" gemeint.


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Arminius - 15-06-2020

(15-06-2020, 13:47)Momik schrieb: Der/Die Volljährige muss nun einen Anwalt anheuern wenn er/sie Forderungen gerichtlich durchsetzen will. 

Das Kind darf auch nicht die gleiche Kanzlei oder Rechtsanwälte nehmen die die Kindesmutter vertreten haben. 

Ist das richtig und noch gültig ?


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Newton - 15-06-2020

Was bedeuten eigentlich die "21 Jahre" genau?
Sobald das Kind 21 wird, ist das JA komplett raus?


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - p__ - 15-06-2020

Am 21. Geburtstag ist Schluss.


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Gast1969 - 15-06-2020

(15-06-2020, 10:27)Austriake schrieb: Verlange von deinem Sohn eine eigene Bankverbindung. Dorthin überweist du ihm den laufenden Unterhalt. Wegen der Rückstände lässt sich eventuell eine Vereinbarung treffen? Denn zu wenig gezahlter Unterhalt ging zu Lasten der Mutter, sie hat den Sohn wohl doch irgendwie ins Zielalter gebracht. Jeder Euro, den du auf die Rückstände zahlst, kommt jetzt direkt deinem Sohn zugute.

Naja, aber der Sohn kann die Kohle durchaus an die "arme" Mutter weiterleiten........................


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - p__ - 15-06-2020

Das ist dann seine Sache.


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Simon ii - 15-06-2020

(15-06-2020, 17:48)Gast1969 schrieb: Naja, aber der Sohn kann die Kohle durchaus an die "arme" Mutter weiterleiten........................

Er kann es aber auch lassen.

Und in diesem Fall müßte die Kindesbesitzerin dann gegen ihn klagen.

Wie p schon geschrieben hat: Es ist Sache des Sohnes und darauf hast Du keinen Einfluß.


RE: Forderung Beistandschaft Ü18 - Austriake - 16-06-2020

(15-06-2020, 17:48)Gast1969 schrieb: Naja, aber der Sohn kann die Kohle durchaus an die "arme" Mutter weiterleiten........................

Das ist dann seine Entscheidung.

Er ist volljährig, alt genug um zu wählen und in den Krieg zu ziehen. Da wird er auch in finanziellen Dingen für sich alleine entscheiden müssen.