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keinen Anspruch auf Unterhalt, weil feste Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt - Druckversion

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keinen Anspruch auf Unterhalt, weil feste Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt - Zahlesel_RUS - 24-07-2019

kennt jemand diese Option?
Zitat:Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht zwar vor, dass der Unterhaltsanspruch verfallen kann, wenn "der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt". Dieser Verwirkungsparagraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute, wie die Gerichtssprecherin erklärte.
https://www.haz.de/Mehr/Familie/Aktuelles/Mutter-steht-Unterhalt-trotz-neuer-Partnerschaft-zu


RE: keinen Anspruch auf Unterhalt, weil feste Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt - Einszweidrei - 29-07-2019

Alt und nichts Neues.

Es ist schwierig dies der Ex nachzuweisen.


RE: keinen Anspruch auf Unterhalt, weil feste Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt - Zahlesel_RUS - 29-07-2019

ich kannte diese Option nicht und für mich klingt sie zu unrealistisch. Es geht hier auch um Kindesunterhalt oder?
Es ist noch nicht mein Fall, aber nach der Neuehe bekommt Mutti kein Geld. Es muss sicherlich noch der Titel geändert werden und sicherlich von dir und nicht von der Mutti


RE: keinen Anspruch auf Unterhalt, weil feste Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt - Einszweidrei - 30-07-2019

Nein, KIndesunterhalt ist davon ausgenommen.


RE: keinen Anspruch auf Unterhalt, weil feste Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt - Zahlesel_RUS - 30-07-2019

alles klar, danke!