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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Druckversion

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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 30-10-2019

Wer ist der Gläubiger für laufenden Unterhalt und den Rückstand? Unterschiedliche Personen?
Die sollen es selbst klären, wer wichtiger ist Smile und dementsprechend Pfänden/ Pfändung aufteilen


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 30-10-2019

Jungs, Danke !

Habe gerade  den Pfüb vom Vollstreckungsgericht zugeschickt bekommen.
Die Kanzlei hat völlig falsche Anträge gestellt und der Pfüb ist auch falsch. Die Kanzlei ist wohl davon ausgegangen das "automatisch" der 850 d zpo angewendet wird.

siehe dazu p_....

Klasse...da dürfte mein Kind wohl Schadensersatzansprüche haben...

Zitat: "Ich weiß gar nicht was ich Ihnen dazu noch sagen soll"...

Lg


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 08-01-2020

Moin, es ist morgen soweit.
Mein Anwalt hat sich vorgestern nach 5 Monatenseit meiner letzten E-Mail mit der Revisionsanfrage, gemeldet(er war lästig mit Emails und Anrufversuchen), .
Ich habe das Mandat beendet. So einen brache ich nicht.
Status
Die 3 Kinder leben weiterhin im Wechselmodel
Die 19 jährige Stieftochter macht Ausbildung
JC hat von mir Abrechnungen bekommen, es wird kein Unterhalt gefordert (seit einem Jahr ruhe)
Die Mahnung vom Staat März 2019 (14k Unterhaltsvorschussrückforderung) habe ich mit einem Wiederruf gestoppt. Seit dem gibt es auch keine Meldung mehr
Inkasso Arbeitsagentur- seit Monaten versuchen sie von mir 10k zu bekommen, ich habe 25€ monatlich angeboten, sie wollen es nicht und wollen alle meine Unterlagen. Mein Letztes Angebot war 3k sofort oder sie sollen vor Gericht gehen. Ich warte auf die Rückantwort.

Mal schauen wie es morgen endet Smile

Letzter Beschluss:
6Monate Haft zur 36 Monaten auf Bewährung und 1000€ monatlich soll ich die 3 Jahre bezahlen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 08-01-2020

Du gehst zum OLG ohne Anwalt ? Huh  Das nen ich Humor  Big Grin ...Aber warum nicht...

Haben die überhaupt eine Revisionsbegründung?

Der Termin ist noch aktuell ?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 08-01-2020

Mal sehen. Falls du morgen nicht gleich im Gerichtssaal festgenommen und weggesperrt wirst, bin ich auf deinen Bericht gespannt :-)


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 08-01-2020

es ist kein OLG sondern Landgericht


Zitat:Verbot der Schlechterstellung bei der Berufung
Tatsächlich sieht das Strafgesetzbuch ein Verbot der Schlechterstellung bei der Berufung vor (§331 StPO). Danach darf ein Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des veruteilten Mandanten durch das Berufungsgericht abgeändert werden.



RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 08-01-2020

Viel schlechter gehts auch auch nicht mehr.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 08-01-2020

ich kann keine 1000EUR monatlich zurückzahlen, egal wie man es dreht.
Vollzeitarbeit (ca.2300netto)=ein Sohn immer noch im Wechselmodel, kein Wechselmodel für Zwillinge = 600 Unterhalt, was natürlich zuerst bezahlt werden soll Smile 

Widerrechtliche Auflagen müssen nicht erfüllt werden
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/widerrechtliche-bewaehrungsauflage-muss-nicht-erfuellt-werden/


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 08-01-2020

(08-01-2020, 14:44)Zahlesel_RUS schrieb: es ist kein OLG sondern Landgericht

Also keine Revision sondern Berufung...wie p schon schreibt viel schlechter geht es auch nicht mehr. Das einzige was ich hier sehe ist tatsächlich die heftige Strafe der Vorinstanz die könnte das Gericht senken...


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Karl - 08-01-2020

Ich wünsche dir Glück. Sei aber jederzeit auf die Verhaftung von der Stelle weg bereit. Deswegen rate ich dir aufrichtig, pack einen Koffer mit vielen Büchern und eimerweise Tabak, der auch falls du nicht rauchen solltest, ein sehr begehrtes Tauschgut im Knast ist. Und behalte diesen Koffer immer in deiner Nähe. Mich wunderts eh, dass du noch frei rum läufst mit Bewährungswiderruf.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 08-01-2020

In der Knasthitliste soll Berlin Moabit der mieseste Knast Deutschlands sein, Castrop-Rauxel der beste. Nur für den Fall:-)


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 08-01-2020

Es droht kein Knast...sonst Pflichtverteidiger. Wir sind zur Motivation da Big Grin


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 08-01-2020

(08-01-2020, 16:34)Karl schrieb:  Mich wunderts eh, dass du noch frei rum läufst mit Bewährungswiderruf.
Berufung=Bewährungsauflage ist noch nicht rechtskräftig!

(08-01-2020, 15:25)Arminius schrieb: Das einzige was ich hier sehe ist tatsächlich die heftige Strafe der Vorinstanz die könnte das Gericht senken...
sonst gehe ich in die Revision Wink


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 08-01-2020

(08-01-2020, 17:40)Arminius schrieb: Es droht kein Knast...sonst Pflichtverteidiger. Wir sind zur Motivation da Big Grin
Danke
"sonst Pflichtverteidiger" gibt es nur ab 12 Monate Knast, also ich bekomme keinen.
steht natürlich kaum im Internet, da die Anwälte mit solchen Informationen das Taschengeld verdienen


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 09-01-2020

Ich komme gerade aus dem Gerichtssaal.
Ich habe meine Berufung zurückgezogen.
Sonst hätte die Staatsanwältin aus 36k noch mehr gemacht.
Für Strafrichter hat der laufende Titel über 1300€ die Kraft, sonst nichts.
Die Auflage 1000€ werde ich beim Bewährungsgericht anpassen müssen, es geht.
Ich muss mein Einkommen vorlegen usw.
Das hätte mir auch mein Anwalt sagen können, hat er aber nicht.
Deswegen lieber zahle ich 200€ für diese Sitzung statt an den Anwalt, der meine Freiheitsstrafe zur Geldstrafe umwandeln wollte, dies hätte laut dem Richter nicht gegeben.
Also ich habe eine vernünftige Rechtsberatung von den richtigen Personen bekommen.

Ah ja, wo der Richter fragte, was ich von dieser Verhandlung erwarte, habe ich natürlich Freispruch erwähnt Smile
Sonst war der Beschluss nicht rechtskräftig, da dort etliche Fehler drin waren. Z.B. waren drei statt vier Kinder aufgelistet. Das hat natürlich mein Anwalt nicht gesehen. Wozu denn, wenn er sowieso sein Geld bekommen hätte.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 09-01-2020

(09-01-2020, 11:50)Zahlesel_RUS schrieb: Z.B. waren drei statt vier Kinder aufgelistet.

Das hättest du auch sehen müssen!
Überlebst du das Ergebnis denn finanziell? Es sind ja nun trotzdem massiv Kosten aufgelaufen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 09-01-2020

Was hätte ich den in diesem Fall machen können, wenn es Fehler im Beschuss gegeben hat?
Gäbe es dann eine zweite Verhandlung oder einfache Korrektur?

Wenn du Gerichtskosten meinst 500 € für beide Shows habe ich.
Für den Anwalt habe ich 600€ vorausbezahlt und hoffe, dass er für Aktensicht und zwei Termine plus Berufungsschreiben keine extra kosten verlangen wird.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 09-01-2020

So offensichtliche sachlich-rechtliche Fehler können Gründe sein, dass das Urteil in der Revision aufgehoben wird. Allerdings ist eine Revision immer anspruchsvoll, wenn der Anwalt nicht qualifiziert ist und dahinter steht, geht es meistens schief.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 09-01-2020

(09-01-2020, 11:50)Zahlesel_RUS schrieb: Ich komme gerade aus dem Gerichtssaal.
Ich habe meine Berufung zurückgezogen.
Sonst hätte die Staatsanwältin aus 36k noch mehr gemacht.
Die Staatsanwaltschaft ist also auch in Berufung gegangen ??????????...und genau in dem Augenblick hättest Du die Eier haben müssen zu sagen NEIN !.
Für Strafrichter hat der laufende Titel über 1300€ die Kraft, sonst nicht.
Welche Berechnung wurde zugrunde gelegt ??????????um dem § 160 StPO zu genügen. Der zivilrechtliche darf nicht unüberprüft übernommen werden.
Die Auflage 1000€ werde ich beim Bewährungsgericht anpassen müssen, es geht.
Ich muss mein Einkommen vorlegen usw.
Das hätte mir auch mein Anwalt sagen können, hat er aber nicht.
Deswegen lieber zahle ich 200€ für diese Sitzung statt an den Anwalt, der meine Freiheitsstrafe zur Geldstrafe umwandeln wollte, dies hätte laut dem Richter nicht gegeben.
Also ich habe eine vernünftige Rechtsberatung von den richtigen Personen bekommen.
Ah ja...das hast Du!!!!
Ah ja, wo der Richter fragte, was ich von dieser Verhandlung erwarte, habe ich natürlich Freispruch erwähnt Smile
Humor hast Du !
Sonst war der Beschluss nicht rechtskräftig, da dort etliche Fehler drin waren. Z.B. waren drei statt vier Kinder aufgelistet. Das hat natürlich mein Anwalt nicht gesehen. Wozu denn, wenn er sowieso sein Geld bekommen hätte.
Und jetzt ?????????

Kann natürlich sein das ich hier einiges Falsch sehe (ich kenne die Akten nicht)...aber ich denke Du wurdest einfach nur abgewickelt.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 09-01-2020

Zitat:Die Staatsanwaltschaft ist also auch in Berufung gegangen ??????????...und genau in dem Augenblick hättest Du die Eier haben müssen zu sagen NEIN !.

Ich habe die Berufung zurückgezogen, da ich keinen Sinn von der Neuberechnung gesehen habe.
Die Zahlen haben mich nicht erschreckt, die 36K kriegen sie von mir in der Jahren sowieso nicht.

Zitat:Welche Berechnung wurde zugrunde gelegt ??????????um dem § 160 StPO zu genügen. Der zivilrechtliche darf nicht unüberprüft übernommen werden.
Aus dem Titel 1300 x 30 Monate

Zitat:Und jetzt ?????????
Beschluss abwarten an Bewährungsrichter mein Einkommen zukommen lassen, für die Korrektur der Bewährungsauflage

Das der Betrag nicht stimmt und die Dauer hat keinen Interessiert, auch meinen Anwalt.
Hier ging um die Strafe für mein ansichtiges Nichtszahlen


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 09-01-2020

(09-01-2020, 12:23)p__ schrieb: So offensichtliche sachlich-rechtliche Fehler können Gründe sein, dass das Urteil in der Revision aufgehoben wird. Allerdings ist eine Revision immer anspruchsvoll, wenn der Anwalt nicht qualifiziert ist und dahinter steht, geht es meistens schief.

Damit ist alles gesagt....


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 09-01-2020

Wegen der Revision, habe ich ja meinen Anwalt im August angeschrieben. keine Antwort.
Es ist seine Arbeit die Akten zu lesen und Beschluss sowieso.
Ich habe verloren und wieder etwas dazugelernt. TRAU NIE DEINEM ANWALT Smile


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 09-01-2020

Anfangen hats mit einer Selbstanzeige, nicht mit einem Anwalt...


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 09-01-2020

klar, ich wollte Erfahrung für meine Söhne sammeln.
Jetzt bin ich ein Profi Smile
Da die Gesetze sich in 20 Jahren nicht ändern, kann ich die Jungs in der Zukunft gut beraten.
Auch mit dem Tipp: bitte keine Selbstanzeige


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 18-02-2020

wollte mich mal wieder melden.

der Richter will 1000 EUR monatlich Wink

im Antwortschreiben habe ich geschrieben, dass ich seit mehr als zwei Jahre in Teilzeit arbeite und das war die "Vorraussetzung" für Wechselmodell.(aus meiner Sicht ist es so)
Habe Ihm nochmal Abrechnungen vom 10.2018 und 1.2019 bereitgestellt. Und falls er mir weiterhin nicht glaubt, er soll bei meinem Chef anrufen und beim Jobcenter um zu erfahren wie ich arbeite und in welcher Höhe laufender Unterhalt beim Wechselmodell mit meinem Gehalt bezahlt werden soll.
Er hat natürlich die Abrechnungen von der Staatsanwältin 11.2016-4.2019, ihm ist es wohl bei der Verhandlung nur Vollzeit aufgefallen Wink trotz meinen Schreien: Ich verdiene 2000 Brutto!!!!
2500 Netto war mein Gehalt im December 2016 mit Lohnsteuerklasse 3!!!!