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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Druckversion

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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Pombat - 22-05-2019

(22-05-2019, 12:27)Nappo schrieb: Sich selbst anzeigen. Tse... Ja, ich weiß, dieser Tipp geistert noch herum.
Kann man mal machen, wenn man den Ausgang eines solchen Verfahrens schon kennt.
Die Faustregel dazu dürfte simpel sein. Kann man laut Papier zahlen (oberhalb Pfändungsgrenze) und tut es nicht, dran. Sonst?

Nur das du jetzt auch noch eben mal einen gelungenen Ausgang gelesen hast, Zahlesel_RUS.
Ich hatte mich nicht selbst angezeigt, aber die Unterhaltsberechtigten jagten mich unerbitterlich. Ein Gericht befand im Vorfeld, ich wäre leistungsfähig nach Stufe 9 von 10. Ich konnte mit dem Ergebnis nicht umgehen und durfte nun noch dagegen angehen, hatte es aber nach all den vorangegangen Ohrfeigen/Verfahren einfach pikke pakke satt und schmiss mein Brot. Schulden türmten sich, da rollte der 170er auch schon heran. Das Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft bat dann gemeinsam mit dem Gericht das Verfahren einzustellen, da kein entsprechendes Einkommen mehr im besagten Zeitraum vorhanden war. Auf anraten leistete ich unverzüglich eine Unterschrift und blieb ein freier Mann.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 22-05-2019

Ich praktiziere ja das Wechselmodell.3 Jungs 50% Zeit bei mir.
Netto 2000 immer noch mit Lohnsteuerklasse 3 1.600 + hälftiges Kindergeld(309). Eigentlich bin ich in Harz4 Bereich.(Wohnung 690EUR +Gas/Strom)
Mal schauen wie der Staatsanwalt 35K von mir bekommen soll.
Ihm ist auch die Information wegen dem Wechselmodell ab dem 15.10.2018 bekannt....


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Mercedes_AMG - 22-05-2019

Vielleicht sollte noch erwähnt werden dass der LD Blog reine Satire ist und der Betreiber mindesten Strassenabitur gemacht hat.
Im Fall einer Anzeige muss ein besonders guter RA her, nicht son Jammerlappen RA der während der Verhandlung nichts sagt und keine Beweisanträge stellt. Wenn Du nen Verteidiger vom Gericht bekommst, geht das Richtung Jammerlappen RA der mit dem Staatsanwalt und dem Richter im selben Club rudert.

Ob Du das hinbekommst, ja da mache ich mir so meine Gedanken. Im Zweifel hältst Du einfach die Klappe und verweigerst die Aussage.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 22-05-2019

was kann am schlimmsten für mich rauskommen? Bewehrung? 30 Jahre Verjährung für Unterhaltsrückstand habe ich schon Smile
Tausende Stunden Strafarbeit parallel der Berufstätigkeit wird es wohl nicht geben odrr?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Karl - 22-05-2019

Hier mein Vorschlag an dich: Geh einfach 3 Monate in den Knast. Für einen Mann der verheiratet war ist der Knast ein Sanatorium. Danach lässt du dir vom Seelenklempter das Holocaustsyndrom und Paranoia diagnostizieren, rahmst die Diagnosen ein und hängst es an die Wand neben die Gläubigertitel und Diplome. Dann fliegst du erstmal 3 Wochen nach Bali, denn die Seele braucht Streicheleinheiten. Wenn du zurück kommst, hast du deine Ruhe. So liefs zumindest bei mir ab und hab seit 4 Jahren meine Ruhe und gehe voll arbeiten für 1000 € netto *hust* ^^


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 22-05-2019

Ich würde gern 3 Monate im Knast auf Staatskosten verbringen. Aber meine Texte liest wohl keiner.
Ich versorge/erziehe/betreue seit dem 15.10.2018 meine drei Jungs(7,7,14) im Wechselmodell. So habe ich keine Zeit für Sanatorium.
Mir ist auch nicht klar, was der Staatsanwalt von mir will. Wie soll ich in jetziger Lage 35.000 EURonen aus der Tasche rausholen


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - kay - 23-05-2019

Du hast Dich selbst immer weiter mit Deiner Sturheit in die Sch.... reingeritten. Unendliches Glueck scheinst Du bisher mit der Exe zu haben, wenn die nur etwas boesartiger und geschickter waere, wuerdest Du statt Wechselmodell jetzt Annaeherungsverbot haben. Das mit der Selbstanzeige hast Du Dir auch selbst eingebrockt. Dir haben hier erfahrene Maenner Tips gegeben. Nimm diese an und handel danach, viel mehr ist dazu wohl nicht zu sagen.

Es hat mich schon immer gewundert wie viel mehr Glueck als Verstand Du bisher hattest. Du bist ziemlich beratungsresistent und ich kann nur hoffen dass es so fuer Dich in meiner Heimatstadt mit so viel Glueck weitergeht.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Mercedes_AMG - 23-05-2019

Wenn die Kinder dieser Pappnase nicht mehr im WM betreut werden können, ist das kein Problem. Dann kommen die Kinder entweder zur Mutti oder gehen ins Heim. Es würde mich nicht wundern, wenn der Staatsanwalt im Gericht die grosse Show abzieht. Mit Screenshots aus dem Forum, um den Täter als Querulanten darzustellen. Ich würde das so machen. Das kommt bei jedem Richter gut an.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Bitas - 23-05-2019

@Zahlesel hat bisher mehr Glück als Verstand gehabt, das ist jedem hier klar, nur ihm nicht.
Das fatale aber ist, das er anderen Trennungs Vätern Hilfe anbietet.....die Rechnung wird am Ende gemacht!


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-05-2019

Viele sind hier entweder Angsthasen oder Theoretiker, deswegen mich interessiert nur Praxis.
Wechselmodell ohne RA hat geklappt: Wohnung in der nähe von Ex und flexible Arbeitszeiten obwohl ich keinen Cent von Unterhat bezahlt habe. Ratschläge wie nimm einen guten Anwalt habe ich ignieriert, da es keinen Guten geben kann, wenn nich ein Freund oder Verwandter, der an deinem Prozess interessiert ist.

Jetzt bin ich im zweiten Schritt. RA sagt keine Pflichtverteidigung, da nicht so schlimm. Ok, dann brauche ich keinen Anwalt.

Die zwei Punkte aus Dino Artikel (9,10) finde ich gut, besonders 9. Das ist schon ein gutes Ergebnis von dieser Diskussion.

Mich Interessiert in der Praxis, was hat ein Vater, der die Kinder im Wechselmodell betreut, bei Gerichtsverhandlung rauskommen?
Geld habe ich nicht und ich bin bereit zu bezahlen
1. Wenn die Beträge richtige von JC und JA berechnet sind
2. Natürlich nur wenn das Geld da ist Smile (meine Schätzung 4-6 Jahre), dann kann ich 30EUR monatlich zahlen Wink

Wunsch vom Staatsanwalt ist die 35K von mir zu bekommen. Wozu? Wenn JC und JA sowieso hinter mir 30 Jahre lang laufen werden


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Austriake - 23-05-2019

Wunsch vom Staatsanwalt ist, dich zu bestrafen. Die 35K Unterhaltsschulden sind dem egal, denn er bekommt dieses Geld sowieso nicht.
Und wenn Du wehrlos vor Gericht erscheinst, geht das auch kurz und zackig.

Zu den Angsthasen hier: ich habe zwei Verfahren nach §170 StGB hinter mir, du noch keines. Aber du hast die dickeren Eier, schon klar.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-05-2019

@Austriake
und wie war deine Bestrafung, wie hast du dich verteidigt? was ist us den Restschulden geworden?
War der Staatsanwalt glücklich nach der Verhandlung?
Bis auf den Knast sind mir alle Strafen egal, und Knast nur, weil ich die Kinder betreuen muss/will


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 23-05-2019

(23-05-2019, 07:27)Austriake schrieb: Zu den Angsthasen hier: ich habe zwei Verfahren nach §170 StGB hinter mir

Mann, dafür stehe ich gar nicht erst auf... Big Grin


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-05-2019

@Arminius
und wie war die Strafe?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 23-05-2019

(23-05-2019, 08:51)Zahlesel_RUS schrieb: @Arminius
und wie war die Strafe?

Strafe? was ist das ?...Ganz im gegenteil hat mir sogar weitergeholfen...


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-05-2019

könntest du bitte genauer erzählen, was passiert ist, was ist daraus geworden?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 23-05-2019

(23-05-2019, 09:35)Zahlesel_RUS schrieb: könntest du bitte genauer erzählen, was passiert ist, was ist daraus geworden?

Das kann ich im Augenblick leider nicht...ich zahle bis heute keinen einzigen Euro unterhalt! Nur soviel die Unterhaltsvorschusskasse und der Rechtsanwalt haben sich danach bis aufs Blut bekriegt.

Zitat Richter am LG: "...[...]...sowas noch nie gesehen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-05-2019

Danke für null Info, was für Sinn sollen deine Posts in diesem Thread ergeben?
"Ich bin Cool ich zahle nix und erzähle auch nichts" kannst du in jedem Thread schreiben, es passt immer


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Karl - 23-05-2019

Ich kann dir sagen welche Strafe ich bekommen hab: 3 Monate Urlaub auf Staatskosten. Wenn du Eier hast, stellst du jede Kommunikation mit Ämtern, Behörden usw. ein, bleibst unentschuldigt der Verhandlung fern, verzichtest auf einen Anwalt, kassierst ein Versäumnisurteil mit folgendem Bewährungswideruf und fährst paar Monate ein. Die Kinder werden es schon verkraften wenn du kurz mal weg bist und später werden die mal sagen, dass ihr Vater Eier hatte und sich nicht einschüchtern lassen hat. Viel Spaß Big Grin


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Mercedes_AMG - 23-05-2019

Das Problem ist: Der TE hat definitiv keine Eier. Smile


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 23-05-2019

Im Gegensatz zu früher hat er jetzt was zu verlieren. Das Wechselmodell.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Surajin - 23-05-2019

Das so jemand überhaupt Wechselmodell bekommt ist mir unbegreiflich


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-05-2019

genau, früher war mir alles egal, jetzt aber nicht mehr.
Versäumnisurteil brauche ich nicht.

@Bodenseebursche
wie kommst du auf diese Behauptung? darfst du deine Kinder soviel Zeit wie die Mutter erziehen? ohne 2 Jahrelang unterhalt zu bezahlen?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 23-05-2019

Jedenfalls ist das Thema Unterhaltspflichtverletzung sehr ausführlich in der faq behandelt und mein verlinkter Artikel ist noch ausführlicher. Wenn da etwas unklar ist, frage.

Eine Beurteilung, wie es dort laufen könnte ist nicht möglich. Sicher hast du oder dein Anwalt wie empfohlen Akteneinsicht genommen, dann wisst ihr ob der Staatsanwalt etwas mit Substanz vorbringen kann. Was dein Anwalt drauf hat, weiss ich auch nicht. Und auch nicht, ob du schon mal mit dem Strafrecht zu tun hattest. Es ist ein Unterschied, ob man zum ersten Mal Angeklagter ist oder schon etwas auf dem Kerbholz hat. Letzteres wäre ein Nachteil für dich.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Alifka - 23-05-2019

(23-05-2019, 09:35)Zahlesel_RUS schrieb: könntest du bitte genauer erzählen, was passiert ist, was ist daraus geworden?
Wenn so einer wie Dino der die Helferindustrie bis aufs Hessblüt provoziert nix ernsthaftes, außer der Durchsuchung zwischen 4 und 6 Uhr morgens bekommen hat, hast du als ottonormalpreller nichts ernsthaftes zu befürchten... so die Theorie aber du bist ja Praktiker und ich flesiger Leser, also lass es uns sehen was draußen wird, womöglich wirste auch so Prominent