Trennungsfaq-Forum
Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? (/showthread.php?tid=12279)

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 16-08-2021

(16-08-2021, 09:34)Zahlesel_RUS schrieb: Ja, in diesem Fall soll ich 900 EUR Unterhalt bezahlen und werde keine 200 EUR an Jobcenter/JA zurückzahlen können

Ja, aber jetzt regiert "Strafe", nicht mehr "zurückzahlen". Ausserdem würde dir offener Vollzug die Zahlung durchaus ermöglichen, denn den gibts nur bei einem Arbeitsplatz oder einer festen Beschäftigung. Kannst du aber auch ablehnen. Würde ich aber nicht. Ist besser wie ständig die Seife für die Kumpels in Zellenblock C aufzuheben :-)


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Surajin - 16-08-2021

Das Argument, das du die Kinder betreust und deswegen nicht mehr zahlen kannst, zieht ja auch nicht mehr.
Offener Vollzug (wo man bei deiner Einstellung eher nicht von ausgehen kann) schließt Kinderbetreuung aus, die Schulden werden nicht verfallen, und selbst nach der Haft wirst du die Auflagen und die Zahlungen fortsetzen müssen, ohne jedoch das Argument der Kinderbetreuung zu haben das du nur verkürzt arbeitest.

Du hast dich dadurch gewunden, hast mehr als nur einmal Glück gehabt, aber das Endresultat lässt für mich nur einen Schluss zu:

Du wolltest das es so kommt, anderst kann man das einfach nicht erklären.
Bei manchen Aktionen kann man schon sagen, da hast du Eier gehabt, aber hier zuletzt wäre etwas mehr Hirn wohl besser gewesen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 16-08-2021

Jetzt bleibt nur noch § 452 StPO, § 455a und § 456 bis das jüngste Kind 12 ist :-)


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Alberto - 16-08-2021

die JVA Hannover hat eine Einrichtung für Mütter, die während der Haft Ihre Kinder betreuen müssen.
Glaube allerdings kaum, dass die Platz und Lust auf Unterhaltspreller haben.

Was sagt denn die Erzeugerin der Kinder zu Ihrem "Glück", dass die Betreuungsstelle "Vater" wohl bald längere Zeit ausfällt?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 16-08-2021

Dieser Thread zeigt von Anfang bis Ende wie man es nicht macht...
Sorry...Du hast es einfach übertrieben !


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 16-08-2021

(16-08-2021, 15:17)Alberto schrieb: Was sagt denn die Erzeugerin der Kinder zu Ihrem "Glück", dass die Betreuungsstelle "Vater" wohl bald längere Zeit ausfällt?
Ich habe sie noch nicht informiert, da es noch zu früh ist.
Sonst sie wollte ja die Kinder allein betreuen, sie wird sich sicherlich erfreueun Smile

(16-08-2021, 17:18)Arminius schrieb: Dieser Thread zeigt von Anfang bis Ende wie man es nicht macht...
Sorry...Du hast es einfach übertrieben !

ist okay, andere können daraus was lernen und ich auch

ich habe auch dich so verstanden, dass es gar keine Auflagen mehr gibt
[Bild: Bildschirmfoto-2021-08-16-um-18-30-15.png]


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 16-08-2021

Wenn du auf offenen Vollzug hoffst, mach nicht gleich den ersten Fehler. Folge der Ladung zum Haftantritt freiwillig, das ist die erste Voraussetzung für einen offenen Vollzug. Ein paar Wochen wirds noch dauern bis zur Ladung. Der Termin am grossen, schweren Stahltor ist dann 7-14 Tage später.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - wunder007 - 16-08-2021

Moin.

Kopf hoch nach max. 1 Monat schmeisen die dich aus dem Knast.
Dann würde ich meine Arbeitsleisung reduzieren und noch weniger verdienen.
Dann gehst du max. Noch einmal für einen Monat in den Bau und dann lassen die dich in ruhe.


Dir alles gute aus dem Ausland


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 17-08-2021

(15-08-2021, 22:52)Surajin schrieb: Echt traurig, du kannst deine Kinder wenigstens noch betreuen und setzt es so dermaßen in den Sand
Inhaftiert ist kein Wechselmodell mehr möglich, das kannst du also nun vergessen.
(16-08-2021, 03:03)Surajin schrieb: Trotzdem schließt ein offener Vollzug das Wechselmodell aus.
(16-08-2021, 14:11)Surajin schrieb: hast mehr als nur einmal Glück gehabt, aber das Endresultat
(16-08-2021, 17:18)Arminius schrieb: Dieser Thread zeigt von Anfang bis Ende wie man es nicht macht...
Sorry...Du hast es einfach übertrieben !

Hätte Zahlesel_RUS gar nicht erst so hartnäckig gekämpft, hätte er erst recht kein Wechselmodell.

Hey Zahlesel_RUS,
mein vollen Respekt hast Du. Für mich gehst Du als Sieger aus der Sache heraus, denn Du hast erfolgreich Dinge durchgezogen und erreicht, wovon viele andere Väter höchstens am Stammtisch reden, aber in der Realität stets gehorsam sind.

Trotzdem würde ich mir jetzt dringend (ganz dringend) einen Anwalt holen, der Dich durch das Formaljuristische durchboxt!

Das Wechselmodell, die Umgangsvereinbarung gelten...ich kann mir nicht vorstellen, dass ein guter Anwalt hier nicht noch Schlupflöcher findet. Auch hat der Staat ja eigentlich keine Lust auf Knaststafen, wegen der hohen Kosten.
Aber ziehe das diesmal nicht allein durch, sondern bezahle einen Anwalt.
Und Kreide fressen nicht vergessen. Gefügig sein. Einmal kann man das machen - ist eine gute Taktik. Das verwirrt den Gegner.
Der Mutter würde ich auch nichts erzählen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 17-08-2021

Ich habe sofortige Beschwerde eingereicht, mal schauen was daraus wird.
Wenigstens weiss ich, dass der JobCenter nicht pfändet, da die gar kein Recht auf 26.000 EUR haben.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 17-08-2021

Hast du das über einen Anwalt gemacht?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 17-08-2021

nein, selbst


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Austriake - 17-08-2021

(17-08-2021, 12:13)Ruckzuckmaschine schrieb: Hätte Zahlesel_RUS gar nicht erst so hartnäckig gekämpft, hätte er erst recht kein Wechselmodell.

So weit ich den Fall verfolgt habe und mich erinnere, hat er kein Wechselmodell vom Familiengericht geurteilt bekommen, sondern er "lebt einfach ein Wechselmodell von eigenen Gnaden". Wie sonst könnte er denn über die Betreuung hinaus unterhaltspflichtig sein?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 17-08-2021

Die Ex hat WM zugestimmt

[Bild: fetch?id=775&d=1547038163]

JobCenter interresiert dies aber nicht, die haben mir für ca. 2 WM Jahre 16k Schulden zugeschoben, weil es den Titel weiterhin existiert.
Den Titel rausgeben wollten sie nicht.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 17-08-2021

Titel ist nur nach erfolgreicher Klage weg oder freiwillig. Freiwillig wollten die nicht, also...
Ist jetzt eh egal. Jetzt gehts um ein halbes Jahr Urlaub mit Vollpension. Wir buchen, sie fluchen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 17-08-2021

(17-08-2021, 13:17)Zahlesel_RUS schrieb: nein, selbst

Hol Dir einen Anwalt.


In Familiensachen ohne Anwalt = alles gut.

In Strafsachen mit Knast ohne Anwalt = Griff ins Klo


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 17-08-2021

ich kenne nicht so viele Geschichte aus dem Forum.
Wer war im Knast trotz der geringen Zahlungen? Gab so etwas überhaupt?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 17-08-2021

(17-08-2021, 15:14)Zahlesel_RUS schrieb: Wer war im Knast trotz der geringen Zahlungen? Gab so etwas überhaupt?

Es gibt keine Zahlungsuntergrenze.
Du kannst auch für 1 Cent in den Knast gehen.
Du kannst auch jemanden wegen 1 Cent offener Rechnungen verklagen.

Hol Dir einen Anwalt.

Das ist keine Gesichte von Logik und Ermessen und Glauben, sondern es geht darum alle formaljuristischen Mittel auszuschöpfen.

So unsinnig Anwälte in vielen Familienverfahren sind (weil viel Gelaber und viel Ermessensspielraum) - so sinnig sind sie, wenn es gerade um diese formaljuristischen Angelegenheiten geht.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - herrx - 17-08-2021

(17-08-2021, 15:14)Zahlesel_RUS schrieb: ich kenne nicht so viele Geschichte aus dem Forum.
Wer war im Knast trotz der geringen Zahlungen? Gab so etwas überhaupt?

Sende deine Geschichte zu Sandro Groganz von freifam.de um die Sache mehr Publik zu machen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 17-08-2021

Meine Geschichte ist ja sehr speziell, nur Krieg mit dem JobCenter wegen 20.000 EUR zu viel in der Rechnung.
Beschluss wo schwarz auf weiss steht, dass nach SGB 2 wird nicht mit dem fiktivem Einkommen gerechnet, wird von JC ignoriert.
Wenn es nach dem Beschluss ginge, hätte ich gar keine Schulden beim JC.

33% Betreuung der Kinder hat UVK auch nicht interessiert.

Und Strafgericht interessiert nur der vorhandene Titel und alles was bis zur Verhandlung aufgelaufen ist, egal,
ob es schon Wechselmodell praktiziert wird und gar keine Schulden mehr enstehen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Gast1969 - 18-08-2021

Tja, die UVK.................................. die interessiert in der Tat nichts! Google mal nach diversen Arbeitsanweisungen der UVKs. Da wird Dir schlecht! DIE müsste man mal in den Medien öffentlich präsentieren!

Ich bin im Moment aus genau diesem Grund auch mit der UVK im Clinch. Wurden von mir schon im Dezember 2020 angeschrieben und darauf hingewiesen das deren Forderungen Verjährt bzw. Verwirkt seien. Nichts drauf gehört. Meine Anwältin eingeschaltet, mehrere Telefonate "jaja, wir schauen uns den Fall mal an. Wir schicken eine Stellungnahme. Blablabla", natürlich: keine Reaktion. Anschreiben meiner Anwältin mit Aufforderung Anerkennung der Verjährung und Titelherausgabe, keine Reaktion, mit Klageandrohung, keine Reaktion. Nach über einem 1/2 Jahr hat sich die SB mal zu einer schriftlichen Stellungnahme hinreissen lassen, die keine wirklichen Begründungen beinhaltete: man sähe keine Verjährung. Darauf aufmerksam gemacht, das deren Rechtsauffassung falsch sei, hat eine neue SBin eine Antwort geschrieben, wenn's nicht so traurig wäre könnt man ja drüber Lachen "ich bestreite durch Nichtwissen (!!); es entzieht sich meiner Kenntnis; es ist mir nicht bekannt; darüber weiss ich nichts, aber..............; usw. usw. Eine Verjährung liegt nicht vor!"

Da ich möglichst ein langwieriges gerichtliches Verfahren vermeiden möchte, legt meine Anwältin die aktuell richtige Rechtsauffassung noch einmal schriftlich dar das über den Sachverhalt schon sowohl seitens des BGH als auch des hiesigen zuständigen OLGs entschieden wurde, dass lt. einem solch bei mir vorliegenden Sachverhalt eindeutig Verjährung eingetreten ist. Sollten die, wie ich es schon erwarte, wieder keine Reaktion auf die Antwortfrist zeigen.................................. tja, dann muss ich wohl nochmals in ein Gerichtsverfahren. Freu mich jetzt schon........................nicht! Arxxxlöcher! Das so ein behördliches Verhalten in D offensichtlich überhaupt möglich ist :-(


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 18-08-2021

(17-08-2021, 15:50)Zahlesel_RUS schrieb: Und Strafgericht interessiert nur der vorhandene Titel und alles was bis zur Verhandlung aufgelaufen ist, egal,
ob es schon Wechselmodell praktiziert wird und gar keine Schulden mehr enstehen.

Ja, und das steht auch in gefühlt jedem zweiten Beitrag hier. Ein Titel ist eine Urkunde über eine damit eingetretene Vollstreckbarkeit. Er schafft eine eigenständige Tatsache, ein Recht. Wenn du von Hamburg nach München fährst oder gefahren wirst, dann bist du in München. Du bist auch dann dort, wenn dir bewiesen wirdoder du selber beweist, dass du gar nicht hättest fahren dürfen, dass dein Auto kaputt wäre, dass du eigentlich in Hamburg sein solltest und so weiter. Der weitere Umgang mit dir und deine eigenen Handlungen werden trotzdem von der Tatsache ausgehen, dass du dich in München befindest. Der Titel hat dich sozusagen nach München gebracht, dadurch ist eine eigene Tatsache entstanden.

Ich weiss, der Vergleich hinkt, weil er so einfach ist. Aber da dir dir Rechtsnatur eines Titels auch nach so lange Zeit nicht klargeworden ist, muss das Beispiel so einfach sein. Die juristischen Teile der Gefängnisbüchereien sollen übrigens besonders gut bestückt sein und Zeit ist dann ja auch vorhanden, Fortbildung lohnt sich :-)


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 18-08-2021

Hi Zahlesel_RUS,
was spricht für Dich gegen einen Anwalt?

Vielleicht kann man dann Dein Vorgehen mehr nachvollziehen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Austriake - 18-08-2021

(18-08-2021, 13:40)Ruckzuckmaschine schrieb: Hi Zahlesel_RUS,

was spricht für Dich gegen einen Anwalt?

Die eigene Selbstüberschätzung?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 18-08-2021

(18-08-2021, 13:40)Ruckzuckmaschine schrieb: Hi Zahlesel_RUS,
was spricht für Dich gegen einen Anwalt?

Vielleicht kann man dann Dein Vorgehen mehr nachvollziehen.

Ich mag sie nicht, wurde schon 2 mal verarscht.

Ich bin der Meinung, es wäre ein Problem wenn ich gar nichts an JC und JA bezahlt hätte, ist aber nicht so.
Wenn die Antwort auf die Beschwerde kommt, dann kann ich schauen, was zu tun ist.

GAb es hier viele die im Knast trotz der Zahlungen gelandet sind? Wer?
Ich hätte gern wenigstens ein Beispiel mit dem Sachstand wie es dazu gekommen ist.

Ich kenne es nur so: Knast droht dem, der nichts bezahlt und auf Schreiben nicht antwortet und oder bei der Verhandlung die Schuld nicht anerkennt und behauptet weiter hin nichts zu zahlen.