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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Druckversion

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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - herrx - 17-11-2020

(17-11-2020, 11:50)Zahlesel_RUS schrieb: FAZIT: Also Jungs, wer ein bisschen zahlt, kommt nicht in den Knast.

Bewährungsdauer wird sich sicherlich auf 5 Jahre verlängern

200€ finde ich kein bisschen sondern schon heftig, wenn man bdenkt dass du nur halbtags arbeitest.
Natürlich kein Vergleich zu vorherigen 1000€, aber zeigts sich wieder wie solche Summen einfach aus der Luft gegriffen werden.
5 Jahre Bewaehrung ist auch ubrigens sehr krass!

War's alles im Rahmen eines Vergleichs mit Rechtsmittelverzicht?
Ansosten wuerde ich 5 Jahre Bewaehrung keinesfalls akzeptieren.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Badman - 17-11-2020

Also Zahlesel_RUS hat ja mal richtig Eier.

Meine Hochachtung, ich verneige mich vor deiner Haltung!


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 17-11-2020

Da es nicht mehr gepfäntet wird, kann ich demnächst paar stunden mehr arbeiten. wichtig ist 13 und 14 Gehalt bleiben unberührt.

Wegen Rechsmittelverzicht hat Richter nichts gesagt und 5 Jahre meinte er maximales Dauer, weil es sonst mit 200EUR/M über 20 Jahre dauern würde Wink

Wenn Beschluss kommt, melde ich mich wieder.

Danke an alle, die an mich geglaubt haben!

hab noch das vergessen: UVK hat zugegeben 400 EUR an die EX zu unrecht bezahlt zu haben und meine Schulden werden um 400EUR(4 Raten) geringer Smile
obwohl ich immer noch der Meinung bin, dass UVK hat in der Zeit, wo ich die Kinder mehr als 30% betreut habe, zu unrecht bezahlt.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - herrx - 17-11-2020

(17-11-2020, 11:50)Zahlesel_RUS schrieb: Bewährungsdauer wird sich sicherlich auf 5 Jahre verlängern

Aber als Frau haettest du wenn uberhaupt nur maximal eine Geldstrafe und 1 Jahr Bewährung bekommen:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Totes-Kita-Kind-Bewaehrung-fuer-Betreuerinnen,krippe248.html


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 21-11-2020

[Bild: IMG-1582.jpg]

HAPPY END
so kann ich sogar Vollzeit arbeiten gehen und trotzdem nur 200 EUR bezahlen Wink
ein Bewährungsjahr ist fast um, ist das nicht toll?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 21-11-2020

Gratuliere, Verurteilter.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 21-11-2020

Danke!
sogar die Verurteilung kann man positiv sehen.
Falls ich nach 5 Jahren arbeitslos bin, wird es sehr schwierig gut-bezahlten Vollzeit Job zu finden Wink
Jetzt habe ich Zeit in Ruhe mit JC und UVK meine Schuldenhöhe zu bestreiten und wer weiß, vielleicht kommt es zur Fallwiedereröffnung.
Dies ist aber nicht so wichtig, also keine Prio 1 Sache

Nach meinen Abenteuern wissen wir alles über Strafverfolgung von Vätern und wie man es vermeiden kann
Tipp 1 keine Selbstanzeige erstatten
Tipp 2 10 EUR monatlich ich schon eine Knast Befreiung, da du zahlungswillig bist


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 21-11-2020

(21-11-2020, 13:14)p__ schrieb: Gratuliere, Verurteilter.

Oh lieber Gott im Himmel... Angel .... Big Grin


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 21-11-2020

Der erste Richter hat mit seinem bombastischen Getue Dank seiner Realitätsblase vernachlässigt, machbare Auflagen zu erteilen und hat sich stattdessen auf unmögliche Auflagen verstiegen. Jetzt sind die weg und es gibt keine anderen, schön :-)


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 21-11-2020

(21-11-2020, 13:49)p__ schrieb:  Jetzt sind die weg und es gibt keine anderen, schön :-)

Da kann man nicht Widersprechen... Big Grin


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 21-11-2020

es war derselbe Richterpräsident, aber er war anders drauf.
Vielleicht wegen Berufung, Beschwerde und dem Befangenheitsantrag Wink

ich habe nicht verstanden, warum "es gibt keine anderen" die Auflagen sind doch klar 200EUR Monatlich mit einem Beweis, was ich schon in den Briefkasten reingeworfen habe.
Bei dem Verwendungszweck steht zusätzlich "Zahlung unter Vorbehalt", das spricht doch nicht gegen unserer Vereinbarung oder? Wink


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 21-11-2020

(21-11-2020, 16:10)Zahlesel_RUS schrieb: ...[...]...die Auflagen sind doch klar 200EUR Monatlich mit einem Beweis, was ich schon in den Briefkasten reingeworfen habe. 

Das steht NICHT in dem geänderten Bewährungsbeschluss...Lese Dir den Text  nochmal Wort f. Wort durch !...


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Asltaw - 21-11-2020

Die Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung muss du jeweils gegenüber dem Geldempfänger erklären und auch schon eine erste Begründung mitliefern. Bei jeder Überweisung beziehst du dich dann immer auf diese Erklärung (z.B. Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung laut Schreiben vom TT.MM.JJJJ)


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 21-11-2020

(21-11-2020, 18:45)Arminius schrieb: Das steht NICHT in dem geänderten Bewährungsbeschluss...Lese Dir den Text  nochmal Wort f. Wort durch !...
Also es gibt also gar keine Auflage mehr... WOW! JACKPOT
Nur 5 Bewährungsjahre ohne Verpflichtungen... COOL

@Asltaw
ok, ein bisschen kompliziert. 
ich anerkenne ja max 10.000 EUR Gesamtschulden, dies kann ich auch begleichen
Den Rest muss ich bestreiten, es ist aber allen bekannt sowohl JC als auch UVK dass ich mit deren Rechnungen nicht einverstanden bin. Dies ist auch schriftlich belegt. Die Schuldenhöhe habe ich nie anerkannt und irgendetwas für JC oder UVK unterschrieben.
mal sehen, was daraus wird


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 21-07-2021

okay ich bin einen Schritt weiter:
wenn es keine Auflage gibt, kann ich den Termin für die mündliche Klärung,
warum ich an den JC nur 10 EUR seit 6 Monaten zurückzahle,
ignorieren?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 14-08-2021

[Bild: 2021-08-14-14-16-58.jpg]

[Bild: 2021-08-14-14-17-06.jpg]

dass es keine Auflage mehr gibt, war eine Fehlinformation


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - ExistenzImSack - 14-08-2021

Dann gehts wohl endgültig hinter schwedische Gardinen, war abzusehen. Wünsche dir viel Glück.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 14-08-2021

Erstmal die Ladung zum Haftantritt abwarten. Bei so kurzen Strafen machen sie auch gerne offenen Vollzug.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Austriake - 14-08-2021

Lies noch mal Post #10 in diesem Faden.

Hättest Du alles einfacher haben können.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Surajin - 15-08-2021

Echt traurig, du kannst deine Kinder wenigstens noch betreuen und setzt es so dermaßen in den Sand
Inhaftiert ist kein Wechselmodell mehr möglich, das kannst du also nun vergessen.

War es das wirklich wert?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 15-08-2021

Wie gesagt: Abwarten. Solche Fälle eigenen sich für den offenen Vollzug. Informier dich, wie man sich dafür begünstigend zu verhalten hat. Da gibt es mehrere Punkte, die man nutzen kann.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Surajin - 16-08-2021

Trotzdem schließt ein offener Vollzug das Wechselmodell aus.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 16-08-2021

Ja, in diesem Fall soll ich 900 EUR Unterhalt bezahlen und werde keine 200 EUR an Jobcenter/JA zurückzahlen können


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Austriake - 16-08-2021

(16-08-2021, 09:34)Zahlesel_RUS schrieb: Ja, in diesem Fall soll ich 900 EUR Unterhalt bezahlen und werde keine 200 EUR an Jobcenter/JA zurückzahlen können

Nun ja,

Alternativen gibt es jetzt wohl keine mehr. Wie zahlst Du Unterhalt aus der JVA heraus? Nicht? Dann bist Du ja ein Wiederholungstäter, und man kann dich gleich ein zweites Mal aburteilen, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gem §170 StGB im Zeitraum ab Haftantritt bis zur neuen Hauptverhandlung.
Dass Du während deiner Haftstrafe kein Geld verdienst um Unterhalt zahlen zu können, ist deine Schuld! - du hast diesen Zustand vorsätzlich herbeigeführt.

Das ist die deutsche Juristenlogik.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Durchschnitt072 - 16-08-2021

Hey,

ziemlich übel gelaufen aber was mich interessieren würde wäre wenn du die Haft antrittst was mit der Wohnung passiert. Übernehmen die ARGE die Wohnkosten? Also kein Lebenshaltungssatz sondern nur die Wohnkosten für 6 Monate? Ich denke die Lebenshaltungskosten (Leistungssatz) dürften wegen Unterbringung in einer Haftanstalt nicht gewährt werden aber zur Sicherstellung der Wohnung dürften die Kosten bestimmt übernommen werden oder liege ich da falsch?

Nachtrag: Google hat mir gerade als ersten Vorschlag das geliefert. Man kann also bei kurzer Haft die Wohnkosten übernehmen lassen um nicht Wohnungslos zu werden. 

Mietuebernahme bei Haftaufenthalt