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Kein angemessener Wohnraum für Umgangskinder 08.04.19 VG-Berlin - Druckversion

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Kein angemessener Wohnraum für Umgangskinder 08.04.19 VG-Berlin - Absurdistan - 21-04-2019

Maßgeblich sei, wo sich die Kinder „überwiegend” aufhielten. Das sei im Streitfall der Haushalt der Mutter.


https://www.gegen-hartz.de/urteile/keine-groessere-sozialwohnung-wegen-umgangsrecht?fbclid=IwAR1pg6pW-oywO8NaFgEyJRAGl4suqfpwhX4L-7MwRe_smR-hqST-jSj_lLw


RE: Kein angemessener Wohnraum für Umgangskinder 08.04.19 VG-Berlin - Olivier - 21-04-2019

Ich würde einen Antrag auch Wohnungswechsel machen, dass in der Zeit der Betreuung des Vaters er in der Wohnung der Mutter leben muss und wegen so traurig es auch ist, der Behinderung keine Wahl habe. P.S. Bitte leeren Kühlschrank hinterlassen.


RE: Kein angemessener Wohnraum für Umgangskinder 08.04.19 VG-Berlin - Mercedes_AMG - 22-04-2019

Kinder haben auch keinen rechtlichen Anspruch darauf, unter optimalen Bedingungen während der Besuche zu leben.


RE: Kein angemessener Wohnraum für Umgangskinder 08.04.19 VG-Berlin - Absurdistan - 22-04-2019

von optimal spricht ja keiner! Kinder haben aber Grundbedürfnisse. Diese und die Lebensqualität hängt nun mal mit dem Kindeswohl zusammen.