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Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - Druckversion

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Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - riccati - 12-09-2018

Hallo zusammen,

Die Mutter meiner Tochter hat über ihren Anwalt Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse verlangt, um ihre (nacheheliche) Unterhaltsforderung gegen mich ermitteln zu können. Da ich eine eigene Firma besitze, die letzten 3 Jahre.

Ich möchte meinerseits Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Frage: Kann ich die Herausgabe meiner Steuererklärungen, Bilanzen, Lohnsteuernachweise verzögern, bis ihre Informationen vorliegen? Es wäre ja sinnvoll, da sich der Unterhalt aus beiden Einkommen abzüglich des Kindesunterhaltes berechnet.

2. Frage

Mich drohen ihre Unterhaltsforderungen finanziell zu strangulieren. Ich habe vor 2 Jahren meine Arbeit verloren und bin seither selbständig, kann aber das Einkommen, das ich als abhängig Beschäftigter hatte nicht erwirtschaften. Ihr Anwalt will mich zwingen wieder eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen, ich will das aber nicht mehr, da das Arbeiten dann nur aus Slebstbehalt+Unterhalt besteht und ich meine Lebenszeit ehlich gesagt besser zu verbringen weiß. Ich habe mich auf die Pfändung vorbereitet - ich besitze noch ein Auto, meine Firma mit ein paar Reserven für meinen Lohn (das Asset dabei bin ich und wenn sie die bekommt kündige ich) und einen Kleiderschrank mit Kleidern. Ich plane (bzw. überlege ich ernsthaft) die Welle über mich rollen zu lassen, da ich dank des Einflusses der KM und ihres Lebensgefährten auch zunehmend die Beziehung zu meiner Tochter verliere. Es macht einfach keinen Sinn mehr sich irgendwie berechnend auf die Verhältnisse, ein Erwerbsleben o.ä. zu beziehen. Im Augenblick wohne ich bei meiner Freundin deshalb:

Frage Nr. 3

...hat die was zu befürchten, wenn der Gerichtsvollzieher hier aufschlägt?


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - Mercedes_AMG - 12-09-2018

Bist Du Angestellter Deiner GmbH oder AG?


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - riccati - 12-09-2018

Ja, ich bin geschäftsführender alleiniger Gesellschafter.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - p__ - 12-09-2018

1. Wenn sie Auskunft mit Fristsetzung verlangt, musst du Auskunft zu dieser Frist geben. Ein umgekehrtes Verlangen vor dir nach Auskunft über ihre Verhältnisse bricht diese Frist nicht.

2. Da sehe ich keine Frage?

3. Ist die Zuordnung von Eigentum zweifelhaft, dann ist es günstig Nachweise zu haben wem was gehört. Beim Gerichtsvollzieher gibts ansonsten keine Nachteile, aber sozialrechtlich bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, das hat durchaus Nachteile für dich und sie.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - Mercedes_AMG - 12-09-2018

Inhaber einer Gesellschaft ist eben immer schlecht, weil dann in diese vollstreckt werden kann und wird.
Wenn die Gesellschaft aber ohnehin überschuldet ist, dann wird das schwierig. In der Schweiz funktioniert das allerdings recht gut.
Auch die Strohmann Lösung.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - riccati - 12-09-2018

OK, 1 ist natürlich nicht die Antwort, die ich mir gewünscht habe. Gibt es andere Möglichkeiten die Herausgabe legal zu verzögern? Der Anwalt hat das Schreiben vor einer Woche geschickt und in einem Schreiben vom August darüber geschrieben, das er das demnächst verlangen wolle.

Die Frage bei 2. steckt in der Situation. Ich habe das Gefühl, dass ich ohne irgendws davon zu haben für die finaziellen Möglichkeiten meiner Ex und ihres neuen Freundes (beide erwerbsunfähig, Rente bzw. Hartz IV) sorgen soll. Mir ist es einfach etwas wert da einen Riegel davor zu bekommen. Den Unterahlt für meine Tochter zahle ich, um das gehts nicht. Sondern es geht um diese Unverschämtheit Familie zu soielen, meine Tochter gegen mich zu agitieren und dann noch Geld dafür zu verlangen. Ich wäre, da ich grundsätzlich auch im Knast (nach Strafverfahren) meine Zwecke verfolgen kann bereit da durchzugehen (falls es überhaupt soweit kommt). Ich brauche ein paar Bücher und was zu schreiben....und länger als z.B. 2 Jahre werden sie einen ja nicht einbuchten, wenn man alles verweigert - auch die Bewerbungen etc.... Hat das schon mal jemand gemacht? Gibt es da Erfahrungen?

Ich weiß, dass wir als Bedarfsgemeinschaft gelten. Davon kann meines Wissens aber nur mein Selbstbehalt reduziert werden. Die alternative wäre ausziehen und Hartz IV beantragen, wenn der Unterhalt so gegen mich beschlossen wird wie gefordert.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - p__ - 12-09-2018

1. Um Fristverlängerung bitten. Begründen, dass Unterlagen XY nicht so schnell zu beschaffen sind.
2. Dich stört es also, Unterhalt an die Ex zu zahlen und du würdest das lieber nicht tun :-) Willkommen im Trennungsväterboot, da bist du in guter Gesellschaft mit ein paar Millionen, die das ebenso stört. Sicher kannst du die Zahlung unterlassen. Es folgt die Pfändung bis auf unter 800 EUR. Ist nichts zum pfänden da, dann laufen Schulden auf, die dir bleiben. Kommst du damit klar, auch wenn das Jahrzehnte dauert?


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - riccati - 12-09-2018

Bei 2. wäre es halt interessant zu wissen, was mit den aufgelaufenen Schulden passiert, wenn die Ex stirbt. Sind diese Ansprüche vererbbar, oder werden sie dann gestrichen?


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - Theo - 12-09-2018

Rückständiger Unterhalt ist vererbbar.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - p__ - 12-09-2018

Forderungen gehören so wie Vermögen oder Verbindlichkeiten zum Erbe.


Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - CheGuevara - 13-09-2018

Wenn Ex mit Next zusammen lebt, könnten deren Unterhaltsansprüche verwirken.

Setzt verfestigte Lebensgemeinschaft voraus. Da knüpfen Gerichte üblicherweise 3 Jahre zusammenleben.

Kannst mal nach 1579 BGB googeln.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - p__ - 13-09-2018

Das geht sogar schneller.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - riccati - 13-09-2018

Naja, der "Next" wohnt pro forma in einer anderen Wohnung. faktisch ist er aber seit Jahren immer da. Es kommt also bei dem Verfahren vor dem Familiengericht, für das ich mich entschlossen habe darauf an, das wirklich nachzuweisen. Ich bin schon lange geschieden und habe bisher immer meinen Unterhalt bezahlt, kann das aber, was den nachehelichen Unterhalt betrifft im Moment nicht mehr. Die Perspektiven, die sich dann eröffnen sind ziemlich trostlos - ich tendiere dabei eher zur Aufgabe meines bisherigen Lebens, muss aber noch eine Weile aushalten.

Dehalb: Weiß jemand Möglichkeiten ein Unterhaltsverfahren in die Länge zu ziehen - ich würde gern ein halbes oder ein Jahr gewinnen, da ich noch ein Verfahren am Laufen habe , von dem ich mir Einkünfte verspreche. Alternativ wäre ein möglichst anonymes Auslandskonto denkbar, das ein GV nicht ohne weiteres ermitteln kann (sowas wie Postbank in CH). Gibts Länder und Banken, die da zu empfehlen sind? Wie sieht es mit Bankschließfächern im Ausland aus? Besteht da in einem Betreibungsverfahren Meldepflicht durch die jeweilige Auslandsbank.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - Zahlesel_RUS - 13-09-2018

Bekommt deine EX HARZ IV?


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - riccati - 13-09-2018

Nein, die ist Rentnerin. Ihr Freund inszwischen auch.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - p__ - 13-09-2018

Bei einer verfestigten Lebengemeinschaft ist "zusammen wohnen" nur ein Faktor, aber nicht entscheidend.

Die Auskunft verzögern kannst du, indem du keine Auskunft gibst. Dann wirst du verklagt und du gewinnst die Zeit bis die Klage im Gerichtssaal ist. Das kostet dich aber Geld, Anwalts- und Gerichtskosten.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - Zahlesel_RUS - 13-09-2018

Ich würde die Anzeige gegen Ex erstatten wegen Sozialbetrug (Ex wohnt mit einem Anderen und gibt es nicht ein). Ermittlung wird sehr lange dauern und dies als Grund für Verweigerung der Aunskunftsangaben beim Familiengericht (Falls Antragt von Gegenseite gestellt wird) angeben


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - Austriake - 13-09-2018

Wenn die Ex schon Rente bezieht, wieso bist du dann noch unterhaltspflichtig zu nachehelichem Unterhalt? Wurde der unbefristet, also lebenslänglich ausgeurteilt?


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - riccati - 13-09-2018

Ja, ich habe wegen Wechselmodell einen Scheidungsfolgevertrag unterschrieben, in dem er nicht befristet ist.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - p__ - 13-09-2018

Anwaltlich sehr, sehr schlecht beraten.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - Austriake - 13-09-2018

(13-09-2018, 21:06)riccati schrieb: Ja, ich habe wegen Wechselmodell einen Scheidungsfolgevertrag unterschrieben, in dem er nicht befristet ist.

Anfechten. Du warst damals in einer psychischen Ausnahmesituation, und schwer traumatisiert.


RE: Auskunft wirtschaftl Verhältnisse - riccati - 14-09-2018

Klar versuche ich jetzt bei dem Verfahren irgendwas rauszuholen. Die Chancen stehen aber nicht gut und daraus ergeben sich dann eben die eher trüben Aussichten. Es läuft bei mir wirklich auf eine Aufgabe meines bishergen Lebens hinaus. Ich bin ehrlich gesagt sogar ein bisschen neugierig, was jetzt alles passiert. Ich muss sehen in welche Richtung ich ein paar finanzielle Möglichkeiten entwickeln kann. Life goes on.

Der größte Schmerz bei der ganzen Angelegenheit ist das Verhältnis zu meiner Tochter. Ich habe aber in den letzten Jahren da so viel durchstehen müssen, dass absehbar ist, dass ich das keine 4 oder 5 Jahre mehr aushalte ohne ein Fall für das Gesundheitssystem zu werden. Und dann bereut man irgendwann die Reißleine nicht gezogen zu haben. Ich habe den Fehler erst letztes Jahr gemacht und mich um das Verhältnis zu meiner Tochter halten zu können in ein finanzielles Abenteuer gestürzt, das am Ende ruinös für mich ausgegangen ist.

Vielen dank für die Antworten. Die Seite ist wirklich inspirierend.