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Bereinigung des Nettolohns - Druckversion

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Bereinigung des Nettolohns - Velocat - 08-09-2018

Hallo zusammen,

werden bei der Bereinigung des Nettolohns  Kosten zugelassen die nicht von der Krankenkasse bezahlt  werden?
Ich benötige mal wieder eine neue Brille. Was auch eine Ersatzbrille und ne Sonnenbrille nach sich zieht.
Kann ich diese Kosten ansetzen in die berechnung einfliessen lassen?


RE: Bereinigung des Nettolohns - p__ - 08-09-2018

Um was geht es, Kindesunterhalt? Wenn du durch solche Kosten zum Mangelfall wirst, wirst du Probleme haben sie geltend zu machen.

Ansonsten gibts den Begriff des krankheitsbedingten Mehraufwandes. Dazu ist ein Nachweis der konkreten Aufwendungen und ihrer ärztlichen Notwendigkeit nötig, wenn sie nicht von der Krankenkasse ersetzt werden. Es reicht also nicht, eine Rechnung der Sonnenbrille vorzulegen, sondern der Arzt muss bestätigen, dass du auch eine Sonnenbrille brauchst.

Brillen und Gläser haben extreme Preisunterschiede. Die Notwendigkeit einer Brille lässt sich sicher nachweisen, aber die Notwendigkeit einer teuren Brille sicher nicht.


RE: Bereinigung des Nettolohns - Velocat - 08-09-2018

Es geht um Kindesunterhalt für eine Volljährige.   Ich liege weit über dem Mindestunterhalt  Stufe 4/5 ungefähr.
Der Preis  pro Brille liegt bei ca 320 Euro. Ich würde sagen im Mittelfeld. Ersatzbrille brauch ich ja auch immer.