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Geheimnisverrat zwecks Unterhaltsmaximierung: Anwältin verurteilt - Druckversion

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Geheimnisverrat zwecks Unterhaltsmaximierung: Anwältin verurteilt - p__ - 27-02-2017

https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/geheimnis-verraten-anwaeltin-verurteilt-7431323.html

Wegen Parteiverrat muss eine 61-Jährige Anwältin eine Strafe von 9800 Euro bezahlen, vielleicht verliert sie sogar die Zulassung. Ehepaar will sich scheiden lassen, der Mann ist Mandant der Anwältin, lässt sich von ihr den an die Ex zu zahlenden Unterhalt ausrechnen. Schickt ihr eine Trennungsfolgenvereinbarung, damit sie ihm sagt, ob die okay sei. Sie sagt "ist okay".

Später dann, als das scheidungswillige Ehepaar gemeinsam bei ihr einen Termin hat, klärt sie die Frau auf, dass sie viel mehr hätte rausholen können. "Der Puchheimer war entsetzt: „Ich hatte das Gefühl, die Anwältin wollte einen Keil zwischen mich und meine Ehefrau treiben, um später im Scheidungsverfahren mehr Geld verdienen zu können.“ Für die Rechtsanwaltskammer stand fest: Wenn der Unterhalt als zu gering vereinbart war, hätte die 61-Jährige dies ihrem Mandanten im Vorfeld mitteilen müssen, wie es in ihrem Schreiben an die Staatsanwaltschaft hieß."

Diesmal lief die Unterhalts- und Kostenmaximierung aber schief. Sie wird angezeigt (von einer Kollegin, nicht vom Mandanten!) und verurteilt.