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Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin - Druckversion

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Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin - sorglos - 15-01-2017

Das ist bemerkenswert: Wenn der andere Elternteil (meist der als "familienfern" diffamierte Vater) mehr als 1/3 mitbetreut, dann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt werden.

Zitat:Leitsatz

1. Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE160017459&doc.part=L&doc.price=0.0
vom 27.09.2016 Az: 21 K 111.16

Darin:
Zitat:Rd-Nr. 14

Die Kammer entnimmt den genannten, von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren.



D.h. bei Schreiben der UVG-Stelle oder Beistandschaft sollte man seinen Betreuungsanteil deutlich darlegen und ggfs. der Bewilligung widersprechen.


RE: Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin - p__ - 15-01-2017

Berufung ist aber zugelassen und der Widerspruch zu den Aussagen in BGH XII ZR 161/04 ist nicht aufgelöst. Ich fürchte, da kommt noch was nach.


RE: Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin - Antragsgegner - 15-01-2017

Wäre ja auch interessant für den Freibetrag für Alleinerziehende etc...


RE: Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin - p__ - 15-01-2017

Och, da hängt noch viel mehr dran. Der Kinderzuschlag zum Beispiel.