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KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Druckversion

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RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - kay - 17-11-2016

s. mein Beitrag 23 von oben, sie wird immer einen Sponsor finden! Der naechste weisse Ritter wird frueher oder spaeter kommen, dann spielt ihre Insolvenz keine Rolle mehr. Ihr braucht im uebrigen nicht zu hoffen, dass die Sozialbetruegerei grossartige Konsequenzen fuer die "Dame" haben wird.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

Ok - vielen Dank.

Dann fasse ich mal zusammen und hoffe, dass es so passt:

Die KM hat aus irgendeinem Grund ALG2 zugesprochen bekommen. In welcher Höhe auch immer.
Das Jobcenter wird (irgendwann) auf den KV zukommen - und prüfen, warum er den Unterhalt (anscheinend) nicht bezahlt.
Dann wird der KV nachweisen (Kontoauszüge), dass er ALLES bezahlt hat.
... und dann werden wir sehen, ob irgendwas passiert - Konsequenzen für die KM - oder eben nicht.

Gleichzeitig kämpfen wir an der Front der Anzeige wegen "Unterhaltspflichtverletzung" und hoffen, dass der Staatsanwalt bald Licht im Dunkel sieht.

Vielen Dank für Eure Kommentare!

LG


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - hans2000 - 17-11-2016

(17-11-2016, 10:51)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: @hans: so einfach wird das nicht. Weisst Du, da muss sie über ein paar Jahre mit relativ wenig Geld auskommen ... das kann sie nicht! Was passiert dann?
Und: die Kinder tragen wieder einmal den Schaden davon ...

Falsch und Falsch.
- Sie legt das aktuell erbeutete Geld einfach unter ihr Kopfkissen. Das reicht jahrelang.
- Bitte das neue UVG Gesetz gültig ab 01.01.2017 mit einbeziehen. Die Kinder nehmen sicherlich keinen Schaden.

Was würde passieren, wenn KV 3 Monate lang nicht zahlt ?
Der Gerichtsvollzieher hat eine lange Bearbeitungszeit. Das kann wochenlang dauern bis da was kommt.
Und KV kann immer noch kurzfristig nachbessern und zahlen.

Ich würde der KM das Geld vorenthalten.
Aber es gibt sicherlich bessere Lösungen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

@hans: hier wird die Annahme nicht stimmen mit dem erbeuteten Geld. Sie hat es TATSÄCHLICH nicht, weil sie es ausgibt. Detektei TSDE von Euros. Gerichte ... Honorarklagen alter Anwälte (bisher 5 verschlissen) ...
Sie kann mit Geld nicht umgehen - egal wieviel man ihr gibt.

Vorenthalten wird er es nicht! Das ist seine Entscheidung. Er macht es der Kinder wegen nicht.
Wobei Du Recht hast - die Auswirkung für ihn wäre zeitversetzt und Nachbesserung jederzeit möglich.

LG

UVG - ist das Unterhaltsvorschuss-Gesetz?
Warums sollte sie diesen bekommen, wenn der KV 160% von DD bezahlt?


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - karlma - 17-11-2016

Zunächst einmal: Einen Antrag stellen ist nicht strafbar!
Wenn der Unterhalt nicht spezifiziert ist, für wen der gedacht ist, rechnet sie das alles als Einkommen der Kinder, das sie natürlich nicht für sich selbst in Anspruch nehmen kann, so dass die Kinder zwar reich sind, sie aber arm und hilfsbedürftig, wie alle anderen ALLEINERZIEHENDEN auch.

Der übliche Reflex der Sachbearbeiter ist die bereitwillige Hilfsbereitschaft und gerade die können Bordis gut mobilisieren. Ich habe auf der Grundlage viele falsche, unhaltbare Bescheide erlebt und es ist mühselig, die immer wieder wieder richtig zu stellen. Das geht kaum, ohne bald als Querulant zu gelten.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

@karlma: der Unterhalt ist spezifiziert, weil es viele unterschiedliche Überweisungen sind! Keine Gesamtsumme auf einmal...
Ja, die Hilfsbereitschaft der Sachbearbeiter wird es sein.

LG


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Sixteen Tons - 17-11-2016

(17-11-2016, 11:23)karlma schrieb: Das geht kaum, ohne bald als Querulant zu gelten.

Das schreiben Sie dir als Leistungsempfänger sogar in deinen Stammsatz in der EDV, den du nie auf Papier zu lesen bekommst. "Querulatorisch" (kennt seine Rechte) ist ein Parameter, der auf das behördliche Ermessen durchaus Einfluß hat.

Zitat:Wenn der Unterhalt nicht spezifiziert ist, für wen der gedacht ist, rechnet sie das alles als Einkommen der Kinder, das sie natürlich nicht für sich selbst in Anspruch nehmen kann, so dass die Kinder zwar reich sind, sie aber arm und hilfsbedürftig, wie alle anderen ALLEINERZIEHENDEN auch. 

Naja, aber sie könnte ggf. Wohngeld beantragen, was eine vorrangige Leistung vor ALG II wäre. Da ist da Kindereinkommen überhaupt nur die Grundlage für den Wohngeldanspruch, wenn die Ex kein eigenes Einkommen hat. Hat meine Ex eine Zeit lang so praktiziert. Der Vorteil dabei ist, daß man nicht auch noch die Jobcenterleute an der Backe hat und nicht mehr vom Sofa runter muß. Ist aber auch fraglich, ob hier überhaupt ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, wenn der Haushalt mit diesem exorbitanten Unterhaltseinkommen ausgestattet ist. Anders als bei im ALGII wird das dann voll auf den Wohngeldanspruch aller Haushaltsmitglieder angerechnet.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - karlma - 17-11-2016

(17-11-2016, 11:28)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: der Unterhalt ist spezifiziert, weil es viele unterschiedliche Überweisungen sind! 

Da steht "Unterhalt für..." drauf?


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

Genau:
hier ein Beispiel: Unterhalt Tochter NAME von Papa NAME monatlich im Voraus an KM NAME

Oder eben:
Ehegattenunterhalt für NAME von NAME aktueller Monat im Voraus

Oder:
Krankenversicherung für NAME von NAME und Monat

usw.

@karlma: genau so ist JEDE Überweisung der 2 Jahre seit der Trennung gelaufen.
Immer extrem detailliert beschriftet

LG


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - karlma - 17-11-2016

Gut. Kein Spielraum für Interpretationen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 18-11-2016

Heutige Rückmeldung vom Anwalt: aufgrund der Nachweisbarkeit aller Unterhaltszahlungen wird es voraussichtlich KEINE Forderung des Jobcenters gegen den KV geben.
Wir können somit zunächst mal Entwarnung geben und uns etwas entspannen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - fragender - 18-11-2016

(18-11-2016, 10:29)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: ... und uns etwas entspannen.

Habt Ihr euch verdient. Ist halt fraglich ob, nicht wieder in ansehbarer Zeit aufschlägt. Das Schlimme ist, obwohl meist eine Seite zumindest am Anfang noch versucht anfallende Dinge friedlich oder logisch zu befrieden, versucht die andere Seite meist immer und immer wieder "einfach nur Schaden" zu verursachen.
Aber da verbitterte JA Mitarbeiter und Anwälte mit solchen Personen Ihr Geld verdienen, wird sich diese Spirale für alle weiterdrehen.

Von daher: Genießt die Ruhe, Sie wird nicht von Dauer sein.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 29-11-2016

@alle:

Unsere Anwältin (Fam.Recht) hat uns heute darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, bereits vorab die geleisteten Unterhaltszahlungen dem Jobcenter der KM zu melden.
Sie meinte, das wäre besser, als wenn es dann "irgendwann" zufällig herauskommt, dass die KM falsche Angaben gemacht hat bzw. das Jobcenter dann Rückforderungen versucht beim Vater zu holen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 29-11-2016

@alle: noch etwas Aktuelles zum Schmunzeln:

Heute hat die KM eine Email an noKids gesandt. Mit einer angefügten Rechnung des von ihr beauftragten Umzugsunternehmens! Über 1500 Euro.
Mit folgendem Text:

Die angehängte Rechnung überweist Du mir für mich und die Kinder.
Der Umzug war aufgrund Deiner andauernden Unterhaltspflichtverletzung unvermeidbar geworden.
Unterhalt fehlt bis dato für August und November.

Die ist echt IRRE...
1. haben wir uns keine Spedition leisten können und wollen. Freunde haben geholfen.
2. es ist eine von IHR bestellte und in Anspruch genommene Dienstleistung
3. noKids hat JEDEN Unterhalt VOLLSTÄNDIG bezahlt
4. das ist der Nächste, der einen Titel und eine Pfändung erwirken wird gegen sie ...

Aktuell überschlagen sich die Ereignisse bei uns


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - p__ - 29-11-2016

Lasst sie toben und schreiben und fordern. So etwas wird nicht durch eMails entschieden. Mehr als ein Dokument ihrer gesammelten betrügerischen Aktionen ist das nicht.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - kay - 29-11-2016

Das Jobcenter ueber die geleisteten Zahlungen zu informieren, ist sicherlich nicht falsch.

Auf die freche Email der Kindesbesitzerin antwortet ihr hoffentlich nicht. Sowas ignoriert manN einfach. Erstens ist jede Minute die manN mit der Anwort vergeudet komplett verschwendete Zeit und zweitens bringt das Borderlinerinnen richtig schoen auf die Palme wenn sie keine Reaktion auf ihren Muell bekommen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 29-11-2016

Genau!
Wir ignorieren Sie völlig in diesem Fall.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - kay - 29-11-2016

Je mehr Ihr sie ignoriert, desto mehr ueberreisst sie es. Nichts hassen Borderlinerinnen mehr als keine Aufmerksamkeit zu bekommen. Alles was nicht absolut fuer Gericht und Helferindustrie relevant ist, komplett ignorieren. Auf keinen Fall rumdiskutieren, sich rechtfertigen oder versuchen die Gestoerte von irgendwas zu ueberzeugen. Bringt alles nichts, ist nur verschwendete Zeit. Da kann manN gleich mit einer Parkuhr diskutieren, die beleidigt und beschimpft einen wenigstens nicht.