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§ 235 StGB Kindesentziehung - Druckversion

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§ 235 StGB Kindesentziehung - ecila - 19-01-2016

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-frau-zieht-mit-sohn-nach-kanada-wegen-kindsentziehung-verurteilt-1.2823330

Ist das bitter. So ein extrem krasser Fall, die Mutter hat im Prinzip keine Strafe bekommen und dann wird es noch als Fortschritt gefeiert.


RE: § 235 StGB Kindesentziehung - kay - 19-01-2016

Der uebliche BS in Deutschland, die Olle hat offensichtliche psychische Problem, bekommt und vor allem behaelt selbst nach der Tat das Sorgerecht. Das stinkt sowas zum Himmel, es ist unglaublich!