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BAFÖG / Fachartikel im Spiegel - Druckversion

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BAFÖG / Fachartikel im Spiegel - hans2000 - 10-11-2015

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/einkommensnachweis-fuer-bafoeg-verweigert-die-eltern-verklagen-a-1059603.html

So läuft das


RE: BAFÖG / Fachartikel im Spiegel - p__ - 10-11-2015

Bitte keine nackten Links abkippen. Fasse zusammen, was da drin steht und kommentiere es. Ziehe ein Fazit, gib einen Rat für Väter.


RE: BAFÖG / Fachartikel im Spiegel - Bruno - 11-11-2015

(10-11-2015, 14:31)hans2000 schrieb: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/einkommensnachweis-fuer-bafoeg-verweigert-die-eltern-verklagen-a-1059603.html
So läuft das

In kommentarlos reingeworfenen Link wird am Beispiel von zwei Studenten dargestellt wie unterschiedlich sich diese beiden dabei verhalten "Ausbildungsunterhalt" von ihren Zahlvätern ein zu fordern.

Der Artikel trägt folgende Bezeichnung:
"Recht auf Geld fürs Studium: Studenten, die ihre Eltern verklagen"


Ohne das jetzt werten zu wollen. Hab gerade einen Artikel bei SPON gelesen der den Eindruck erweckt, dass man in fast allen Situationen des Lebens ein Stipendium bekommen kann wenn man es nur beantragt. Zu diesem Zweck führt der SPON Artikel diverseste Adressen an bei denen man vermeintlich Stipendien bekommen kann wenn man ein solches nur beantragt.

Eventuell sollte man sein Sprößling hier mal nachdrücklich an die Hand nehmen und auf eine angemessene Beantragung eines Stipendiums drängen. Zur Motivation kann man, z.B. zum beidseituigen Vorteil, 50 % des von dem eingesparten monatlichen vom Erzeuger forderbaren Betrag, freiwillig auf den monatlichen vom Erzeuger zustehenden Betrag drauf legen, so lange der Sprößling dieses oder ein anderes durch ihn proaktiv zu beantragendes Stipendium bezieht.  

"Stipendium fürs Studium: Hier findet fast jeder Student sein Stipendium"
Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/stipendium-fuers-studium-41-stipendien-im-ueberblick-a-985188.html



RE: BAFÖG / Fachartikel im Spiegel - hans2000 - 12-11-2015

Im Spiegel Artikel wird genau beschrieben, wie Kinder die Mutter auf Unterhalt für Studium und Lehre verklagen können.
Wenn Mutter nicht will, können die Kinder die Ansprüche ähnlich wie beim UVG abtreten.
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Das mit den Stipendien ist natürlich Blödsinn.
Die sind doch gar nicht für jedermann erreichbar.
Steht da auch wenn man auf die Stipendien durchklickt ....

Der Artikel zu den Stipendien ist reine Ablenkung der feministischen Bewegung.
Damit die Kinder nur nicht die Mütter auf Unterhalt verklagen ....
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Der BAFÖG Artikel verweist auf weitere Möglichkeiten, wie Kinder über viele Jahre hinweg von Mutter Unterhalt erstreiten können.
Siehe auch in den zahlreichen Kommentaren ....
Erst Lehre mit Verlängerung, dann ein aufbauendes Studium zur Lehre mit Verlängerung, dann ein Fehlgriff...
Etwa 12 Jahre / monatlich 500,00 Euro = 60.000,00 Euro erscheinen möglich.
Studium muss nicht in Deutschland erfolgen.
Uganda geht auch, dort reichen 500,00 Euro monatlich ....
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Also erst Ausbildung zum Krankenpfleger mit Verlängerung, dann Facharzt an der Uganda-Kampala University, mit Wechsel der Fachrichtung, ... Zeugnisse kann man dort evtl auch auf anderen Wegen erhalten ....