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Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge - Druckversion

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Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge - tumi - 27-04-2015

Pressemitteilung Nr. 3/15 vom 18.02.2015


Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/schichtzulagen-sind-unpfaendbar-und-koennen-nicht-abgetreten-werden/


RE: Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge - Antragsgegner - 27-04-2015

Genau deswegen war ich auch vorm Arbeitsgericht. Leider war beim Termin dann die Pfändung schon zu Ende weswegen ich meine Klage zurück zog.