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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern (/showthread.php?tid=6648) |
RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Dzombo - 16-11-2012 Na die CDU/CSU geht da in ihrem Kommentar anlässlich der ersten Lesung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (26.10.12/Deutscher Bundestag) offensiver vor: Zitat Dorothe Bär: "Auch nach dem neuen Gesetz zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern bleibt es grundsätzlich dabei, dass unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht haben...." Was der CDU/CSU in ihrer LANGEN Auseinandersetzung zu diesem WICHTIGEN Thema wichtig war? Lest selbst nach hier: http://www.cducsu.de/Titel__neuregelung_des_sorgerechts_nicht_miteinander_verheirateter_eltern_ist_gelungener_kompromiss/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__23411/inhalte.aspx Und was sagt eigentlich die Oposition zum Thema, das ja laut Aussage der CDU/CSU aus deren Sicht ja nachlesbar FAKTISCH so gut wie entschieden ist? http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38738436_kw17_de_sorgerecht/index.html PS: Sagt mal. Könnt ihr euch unverheiratete Mütter VORSTELLEN, die vor dem Hintergrund der Tatsache des praktizierten Familienrechts für eindeutig zu Gunsten von Müttern JETZT sowieso schon! nach der Neuregelung VERSÄUMEN werden, dem Antrag des Vaters zu WIDERSPRECHEN? Ich mir nicht so recht. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 21-11-2012 Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 28.11.2012 sind nun erste Stellungnahmen lesbar. Rechtsanwalt Kleinwegener: für einen Automatismus http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/32_Sorgerecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Kleinwegener.pdf Josef Linsler, ISUV: SR steht den Eltern gemeinsam zu, mit Gerichtsvorbehalt http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/32_Sorgerecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Linsler.pdf Der ISUV-Stellungnahme, die immer wieder auch auf die DGFT-Kinderrechtekommisions-Papier verweist, kann man sich rundum anschließen. Finde ich gut gelungen! Von der FamRichterin Hensgen und vam(v)-Schwab werden wohl negative bzw. mutterkultzentrierte Elaborate kommen. Gespannt bin ich ja, ob sich Willutzki klar positioniert. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - beppo - 21-11-2012 Stimmt. Die ISUV-Stellungnahme ist sehr schlüssig und lässt sich sicher nur schwer mit sachlichen Gegenargumenten verweigern. Einzig die Tatsache, dass der §1671 weiter erhalten bleiben soll ist idiotisch. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Skipper - 21-11-2012 Auch mir macht der 1671 Sorgen. Denn was nützt das schönste automatische Sorgerecht, wenn es an niedriger Schwelle genommen werden kann. Weg mit dem 1671, der 1666 reicht! Auch das dümmliche Väter-Totschlag-Argument vom Streit, fehlender Kooperation der Eltern gehört verboten. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 21-11-2012 @beppo, @skipper Man sollte jetzt eng bei der "Zugangs"-Frage bleiben. Die "Aufhebungs"-Frage ist ein anderes Feld. Und zwei Fronten waren immer aufreibend. Beim Zugang machen mir die "Teilungs-Spielchen" echtes Magengrimmen. Die Öffnung zur Teilung der elterlichen Verantwortung bereits beim Zugang führt leicht zur Atomisierung, bzw. zur Verlagerung auf das ABR. Das Tor bleibt leider in der ISUV-Stellungsnahme offen. Aber sonst wirklich stringent und grundrechtslogisch argumentiert. Mal sehen, ob von mütterzentrierter Seite mehr als Gejammer kommt. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Absurdistan - 22-11-2012 Die ISUV-Stellungnahme gefällt mir auch. Z.B der Hinweis das es absurd ist seine im selben Haushalt lebende Lebensgefährtin auf gem. Sorge zu verklagen und der Hinweis das in den meisten EU-Ländern eheliche und nichteheliche Väter gleichgestellt sind. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Skipper - 22-11-2012 Meiner Ansicht nach geht Art. 6 GG von einer natürlichen Elternschaft aus. Eltern sind für mich demnach die Personen, die das Kind gezeugt haben. Im dem Moment wächst vor- und überstaatlich das Eltern- und damit das Sorgerecht und die Pflicht beiden Eltern gleichermaßen zu - und im Übrigen auch dem Kind korrespondierende Grundrechte und Schutz vor staatlichen Übergriffen. Ein Gesetz, das diesen erlangten Status infrage stellt, entzieht bereits vielseitig! Von daher stellt sich Frage des Entzuges nicht isoliert erst später, sondern ist sofort und sogar vorrangig die andere häßliche Seite der Reform. . RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Skipper - 23-11-2012 Zu weiteren sachverständigen Stellungnahmen bitte hier entlang. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Skipper - 24-11-2012 Wegen der enormen Resonanz hier... ![]() Liste an Stellungnahmen zum Referentenentwurf, die offenbar der der BGH anforderte. Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 28. November 2012, 12.00 Uhr. Ist bekannt, wer diese Listen mit welcher Legitimation und nach welchen Kriterien erstellt? . RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - lordsofmidnight - 24-11-2012 Da wird Frau Schwab in der Liste der "Sachverständigen" geführt, obwohl sie doch gar keinen Sachverstand hat. Vermutlich nicht einmal Verstand an sich... Nunja, sie dürfte da einen recht einsamen Kampf führen. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Bluter - 27-11-2012 Der Bundesvorstand des VafK, Rainer Sonneberger, ruft zur Teilnahme an der Alibiveranstaltung des Rechtsausschusses des Deuteschen Bundestages auf. Wer sich die Zeit nehmen kann, sollte dies auch tun. Wenn Mütter aber nicht Väter aktiv an der Scheindebatte teilnehmen können, so können sie wenigstens vor den Türen und in den Zuschauerrängen präsent sein und Seifenblasen pusten. Wichtig ist der Hinweis auf die vorherige Anmeldung und das Mitführen des Persnoalausweises. Ich werde zu diesem Termin mal wieder arbeiten und nicht teilnehmen können. Zitat:Lieber Herr Bluter RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 27-11-2012 Was ist die Alibiveranstaltung? Wer ist der Zaungast? ![]() RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - lordsofmidnight - 27-11-2012 Warum tut der VAFK sich das überhaupt noch an? War es nicht so, daß der VAFK und die Regierung sich in den letzten Jahren etwas näher gekommen sind? Der VAFK dürfte nicht ohne Grund in den erlauchten Kreis des Bundesforums Männer aufgenommen worden sein. Und dann bekomme ich heute morgen so eine mail, daß der VAFK zu seinem ureigensten Kernthema, dem Sorgerecht, nicht gehört wird? Der VAFK sollte seine Konsequenzen daraus ziehen, aus dem Bundesforum für alle außer Männer austreten und der Regierung die Zusammenarbeit aufkündigen, anstatt sich weiterhin im Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 27-11-2012 (27-11-2012, 17:19)lordsofmidnight schrieb: Der VAFK sollte seine Konsequenzen daraus ziehen, aus dem Bundesforum für alle außer Männer austreten und der Regierung die Zusammenarbeit aufkündigen, anstatt sich weiterhin im Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen.Der VAfK -wie auch der ISUV- beschränkt sich hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche auf ein nach ihrer Vorstellung durchsetzbares Machbares, das mit zunehmender Zeitvergeudung immer geringer wird. Mir ist in diesem Zusammenhang auch nicht klar, warum man auf der Ebene überhaupt noch Stellungnahmen abgibt, wenn der Zug bereits abgefahren ist. In dieser Situation das vermeintlich Machbare zu fordern, nennt man "sich anpassen", weswegen die an anderer Stelle hochgelobte Stellungnahme des Isuv besser unterblieben wäre. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Bluter - 27-11-2012 Zumindest haben die Zaungäste der Alibiveranstaltung den Weg in die überregionale Online-Presse geschafft. Ich bin gespannt ob die Kommentarspalte mit ähnlicher Süffisanz gefüllt wird, oder gar nicht, oder, oder. http://www.welt.de/newsticker/news3/article111566927/Vaeterorganisation-protestiert-gegen-Bundestags-Anhoerung.html Aber was mach´ ich mir eigentlich nen Lockenkopf? Ich hab´ doch das ganz große Sorgerecht! ![]() Ich selbst bin auch gespannt, was nach dem Reförmchen aus dem VafK wird. Diese Angelegenheit wird auf keinem Fall ganz ohne Austritte und hitzige Debatten ausgehen. Und dann werden die Karten wohl neu gemischt... RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 27-11-2012 Die Welt mag mich offenbar nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, das mal ein Kommentar von mir veröffentlicht wurde. Habe es mir trotzdem nicht verkneifen können dort die Frage zu stellen, warum ausgerechnet jene, die den Zug in die falsche Richtung abfahren lassen haben, nun noch als Zaungäste seine Fahrtrichtung ändern wollen? Über lange Zeit hinweg war dem VAfK die Sorgerechtsproblematik offensichtlich nicht wichtig genug. Nun ist der Zug pfeiffend abgefahren und hat dabei Schlafende geweckt? RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - blue - 27-11-2012 (27-11-2012, 18:51)Bluter schrieb: Diese Angelegenheit wird auf keinem Fall ganz ohne Austritte und hitzige Debatten ausgehen. Und dann werden die Karten wohl neu gemischt...Zumindest was die neuen Karten angeht, erwarte ich ganz kräftigen Gegenwind unseres djb. Aus dem heutigen Newsletter: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hält es für nicht hinnehmbar, an das Schweigen eines Elternteils so gravierende Folgen für das Kind zu knüpfen, zumal für diesen Fall im gerichtlichen Verfahren weder eine Anhörung des Jugendamtes noch eine persönliche Anhörung der Kindeseltern vorgesehen ist. Das verletzt verfahrensrechtliche Mindeststandards, da das Familiengericht nach geltendem Recht die zur Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen selbst durchführen hat. Davon ist nicht abzurücken. http://www.djb.de/Kom/K2/pm12-30/ Dieses "verfahrensrechtliche Mindeststandards" möchte ich gerne in den Vordergrund stellen. Heißt es doch, dass diese "Standards" an einem gleichberechtigten Elterntum bisher und auch in Zukunft vorbeigegangen sind und und gehen sollen! Ohhh, heilige Kuh Mutter! RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 27-11-2012 Hitzigkeiten und Wallungen in einem Verein werden sicher ausgestanden werden. Das ist doch ein typisch deutsches Muster, dass politischer Protest in der Befindlichkeit von Vereinen und deren Vereinsmeiereien absorbiert, abreagiert und neutralisiert werden. Eher ärgerlich ist der aufgebaute Popanz "Väter gegen Mütter" der hier instrumentalisiert wird, um ein Plätzchen zu reklamieren im Geplapper einer Fassadendemokratie. Der "nichtgeladene Väterverbände" ist die Botschaft, nicht die fehlende Gleichstellung der Kinder in ihrem Anspruch auf Erziehung gegen ihre beiden Eltern. Das Drama ist das Zeitfenster für unsere Kinder. Da ist mir egal, wer den Politikern beim Keinen-Mut-zur-Gleichstellung-haben geladen zuschaut. Norbert Geis und 17 linke Geislein bauen eine Rampe des Generalverdachts zur Selektion der Väter. Die SPD möchte eine Umleitung durch die muffigen Korridore des Jugendamts einbauen. Der DJB findet schweigende Mütter (die sich nicht äußern) unerträglich, aber schweigende Väter (die sich nicht äußern) völlig selbstverständlich. Die Mutterkreuz-Union bindet in ihr ausuferndes Präsentkörblein für die neue Mutti neben Putzgutschein, Rentenextras, Hütegeld sicher auch noch ein Anwältinnenscheckheftlein. Und in der Kombination beider Gesetzentwürfe, die diese Woche recht ausschüsslich diskutiert werden, ergibt sich ein Beschneidungsprivileg, exklusiv für die nichtverheiratete Mutter. Die gleiche Alleinerziehende, welche binnen Tagen über eine irreversible Taufe oder Beschneidung entscheiden kann (und religionsdifferenziert angeblich soll), kann sich unmöglich in mehreren oder noch mehreren Wochen eine Meinung über ein reversibles Sorgerecht bilden. Hurra. Zum schmerzfreien Mindestwohl! Da wird eine Demonstration der Seifenblasenbläser sicher den Tag retten. (Wenigstens was zum gucken, wenn´s denken gerade wehtut) RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - p__ - 27-11-2012 Wer vom djb noch nicht genug hat, darf sich noch das Werk des vamv reinziehen, datiert von letzter Woche, frisch aus der Alleinerziehenden-Hölle: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/32_Sorgerecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Schwab.pdf RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - beppo - 28-11-2012 So etwas kann ich meinem Blutdruck nicht mehr antun. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Dzombo - 28-11-2012 @Ibykus... Doch, die ist dem vafk wichtig und sogar so sehr, dass er spotan alle seine TShirt-tragende Mitglieder "Alle Kinder beide Eltern" gestern 11 Uhr per Email dazu aufrief, heute mal eben fix nach Berlin zu kommen, um dort ab 11:30 Uhr am am Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Straße 1 kund zu tun, dass die Väterverbände nach wir vor draußen sind. Es ist ja Anhörung von Experten durch Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in Sachen Reform des Sorgerechts angesagt. Und ALLE außer die Väterbände dürfen ja irgendwie dabei sein. Hier ein Auszug aus der Email des vafk, der mich vor 1 Stunde errreichte. "Wir brauchen dringend Eure Hilfe und Unterstützung. Wer kann am kommenden Mittwoch mit nach Berlin kommen? An diesem Tag hört der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Experten zur Reform des Sorgerechts an. Neben diversen Experten ist auch der Verein alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) geladen, der dieser Reform bekanntermaßen sehr kritisch gegenüber steht. Ein Vertreter eines Väterverbandes wurde trotz mehrfacher Nachfrage und Bitte nicht geladen. Wir werden den Politikern und der Presse zeigen, dass die Väterverbände lediglich Zaungäste bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sein dürfen. Das lässt darauf schließen, dass Väter weiterhin Zaungäste beim Sorgerecht bleiben werden. Darum wollen wir kurzfristig an dieser Anhörung mit unseren T-Shirts "Väteraufbruch für Kinder - Allen Kindern beide Eltern" teilnehmen. Unser Bundesvorsitzender Rainier Sonnenberger wird für diese Aktion Buttons zum Anstecken mitbringen, die ausdrücken, wie wir zu dieser Anhörung stehen, und Seifenblasen-Fläschchenverteilen. Das geplante gemeinsame Sorgerecht ist nicht mehr als Seifenblasen, die platzen werden, wenn die Mütter die gemeinsame Sorge nicht wollen. ............ Rainer Sonnenberger Ich meine. Die Email bekam ich vor einer Stunde Und heute ist der 28.11.12. Das mag ja noch gehen. Aber dass ich bspw. drinnen zur Anhörung hätte mit dabei sein können, weil das eine öffentliche Sitzung ist, was ich nicht wusste, weil die Väterbände "null" was Wichtiges auf die Reihe kriegen, außer bspw. auf dem Famkogress geistigen "Dünnsxxxxs" zu labern ala RS, ist schon krass. Fazit: RS muss weg. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Dzombo - 28-11-2012 @all... Ich bekam gerade eine Email bezüglich der Anhörung des Rechtsausschusses in Berlin rein. Von einem Teilnehmer. Zitat:"6 von 8 Sachverständigen haben sich ohne wenn und aber und in aller Deutlichkeit für die gemeiname Sorge als Regelfall ausgesprochen. Mehrere haben das Antragsmodell dahingehend kritisiert, das der Gesetzgeber nicht gleich ohne Antrag die gemeinsame Sorge im Gesetz festgeschrieben hat. Eine Soziologin ging so weit, von einem "Übergang" zu sprechen, bis sowieso die gemeinsame Sorge der Regelfall sein werde. Frau Schwaab mußte erklären, "mehr Väter einbinden" zu wollen (!)" Was soll Mann nun davon halten? RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - wackelpudding - 28-11-2012 Wie ich bereits vor einiger Zeit schon einmal schrieb: Die Gegenseite hat den fachlichen Diskurs über das Thema verloren. Es gibt jetzt noch ein paar juristische und politische Dinosaurier, die in ihrem Sektor (noch) über Gestaltungsmacht verfügen, aber (s. Soziologin) über kurz oder lang aussterben werden. Insbesondere für die Parteien stellt sich die Frage, in wieweit sie glauben, dass ihre jeweiligen Dinosaurier zukunftsfähig sind.... RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Bluter - 28-11-2012 Aus Münchhaus... Schwab´s Abenteuer: Zitat:Der VAMV tritt seit Jahren für eine partnerschaftlichen Elternschaft ein.Schwab in der Rolle der Bundesvorsitzenden des VAfK? ![]() Zitat:Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen verfahrensrechtlichenSchnittmenge? ![]() Auf jeden Fall amüsant, wie die Vorsitzende immer wieder vor sich hin diriliert. Väter=Täter, Mütter=Opfer - immer mit allem überfordert, aber immer noch besser zur Ausübung der Alleinsorge geeignet, als jeder Täter. Im Laufe der Jahre irgendwie langweilig geworden, bis auf den obigen Partykracher. Cochem ist noch immer nicht der Rede wert, Mütter stressen niiiiiiiiieeeeeeee, § 1671 BGB kennt sie nicht! Beruft sich aber gerne auf bestehende Gesetze, wenn diese sexistische Handlungen gestatten, die den weiblichen Zweck heiligen: Zitat:Zudem stellt eine Antragslösung die notwendige Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit eines Elternteils nach Geburt für das Kind her, nach § 1591 BGB ist das die Mutter.Der Vater ist immer ungewiss. Eine zwar andere, aber eindeutige Interpretation. Sie sagt damit auch, dass - egal wie debil, streitbar oder promiskuitiv - nur die Mutter gewiss ist und schon deshalb nur sie die erste, alleinige Sorgerechtsinhaberin sein kann und folglich sein muss, mindestens bis die Mutterschutzfrist verstrichen ist. RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Pistachio 00 - 29-11-2012 (28-11-2012, 20:14)Game Over schrieb: Was soll Mann nun davon halten?Abwarten, Tee trinken und sich keinen falschen Hoffnungen hingeben ... |