![]() |
|
Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! (/showthread.php?tid=13442) |
RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - p__ - 05-02-2026 Anwälte schieben sich gegenseitig ungern BGH-Beschlüsse zu. Das wissen sie alles sowieso. Was genau euer Anwalt geschrieben hat, weiss ich nicht, aber vermutlich ist darin schon alles vorgebracht, was relevant ist. Neuerliche Anträge oder ein Briefspiel fortführen sind vermutlich überflüssig, der nächste Schritt ist dann der mündliche Termin. Man kann auch dort etwas entgegnen und darf auch aus BGH Beschlüssen vorlesen, wenns was bringt wie man hofft. RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - Alimen T - 05-02-2026 sirius83 dateline='[url=tel:1770242539' schrieb: 1770242539[/url]'] Also, vielleicht wurde nur um Stellungnahme Von euch gebeten. Vielleicht lehnt der Richter das noch ab . So lief es bei mir zumindest ab bezüglich BU RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - sirius83 - 16-04-2026 Hallo, weiß jemand hier, was genau es bedeutet, wenn das JA ankündigt, den Unterhaltsanspruch "zu sichern" ? Lt. Schreiben haben die das Recht, eine Kontenabfrage zu stellen. Das ist auch kein Problem, weil da nix zu holen ist. Angeblich liegen dem JA keine Einkommensauskünfte aus den letzten Monaten vor, obwohl ich regelmäßig Updates schicke an unseren Anwalt mit der Bitte um Weiterleitung. Ich glaube er hat da irgendeine Frist nicht beachtet, weshalb wir kürzlich in Kopie ein Schreiben vom Arbeitsamt an das Amtsgericht erhalten habe, mit der Aussage, dass mein Sohn nicht wegen Unterhaltsverweigerung belangt werden kann, weil er sein Geld vollumfänglich für den eigenen Lebensunterhalt benötigt. Wow, das erste Mal, dass sich eine Behörde für IHN einsetzt. Ich mache mir nur Sorgen, ob sich die Aktivitäten des JA auch auf andere Portale erstrecken, ist es z.B. für potentielle Arbeitgeber möglich, Auskunft über so etwas zu erlangen ? Und können oder sollen wir darauf bestehen, dass diese "Sicherung" zurückgenommen wird ? Aktuell läuft auch ein Unterhaltsverfahren vor Gericht, welches die Gegenseite angestrengt hat, unser Anwalt hat das JA darauf verwiesen und ist zuversichtlich, dass sich das Gericht der Gesetzgebung des BGH anschließt, wonach berufliche Erstausbildung Vorrang vor (auch gesteigerten) Unterhaltsansprüchen hat. Mein Sohn sucht aktuell einen Nebenjob um seine schulische Ausbildung zu finanzieren und ich überlege gerade, ob Bewerbungen keine Aussicht haben wegen der "Anstrengungen" des JA, den Unterhalt zu sichern. RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - p__ - 16-04-2026 (16-04-2026, 12:11)sirius83 schrieb: Hallo, weiß jemand hier, was genau es bedeutet, wenn das JA ankündigt, den Unterhaltsanspruch "zu sichern" ? Das bedeutet, der Unterhaltsanspruch soll durchgesetzt werden, auch mit Gewalt. Titel schaffen, Verjährung verhindern, aktiv sein. Ich verstehe das Schreiben aber nicht - das Jugendamt hat doch schon ein Gerichtsverfahren angestrengt, das noch läuft? Mehr Durchsetzung und Sicherung geht doch gar nicht. RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - sirius83 - 16-04-2026 Hi, das Gerichtsverfahren wurde von dem Anwalt der Gegenseite angestrengt, nicht vom JA. Anscheinend wussten die das nicht, da unser Anwalt das JA jetzt darauf hingewiesen hat. RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - p__ - 16-04-2026 Dann ist das so: Es besteht ja nach wie vor keine Beistandschaft. Damit macht das Jugendamt nur für die Höhe des Unterhaltsvorschuss Unterhalt geltend. Für eventuelle Beträge darüber macht die Ex, vertreten durch den Anwalt Unterhalt geltend. Es können also sogar zwei Verfahren laufen. Nichts davon ändert aber die Rechtslage. Neues gibt es nicht. Es kann aber sein, dass hier etwas durcheinanderging. Auskunft wurde zum Beispiel nicht dem Exenanwalt erteilt, aber nicht dem Jugendamt. |