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S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. (/showthread.php?tid=5297) Seiten:
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RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Clint Eastwood - 24-05-2012 (23-05-2012, 17:30)Leutnant Dino schrieb: Vorsicht - der Lada hat Euro IV, aber kein ABS, keine Klima, kein ESP, kein Airbag, keine Servo, keine Zentralverriegelung, keine elektr. Fensterheber, aber er fährt Der Lada ist eigentlich ein FIAT, bin erst kürzlich wieder in so einem Ding gefahren, irgendwo in der CIS. Was mich am meisten beeindruckt hat ist, wie Lada es schafft, etwas aus Metall so weich werden zu lassen.. Muss wohl am Frauenanteil der montierenden Belegschaft liegen.. ![]() RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 25-05-2012 Auch hier ein kleines Update. Das Sozialgericht hat meinen Urlaub schriftlich genehmigt. Der Gutachtertermin findet erst danach statt. Nun weiss ich natürlich nicht, ob das Sozialgericht darin einen sozialmedizinischen Grund sieht. Wenn, dann hätte der Gutachter in meiner Strafsache eine falsche Meinung abgegeben. Camper RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 29-05-2012 Nun findet das Gutachten doch ortsnah statt. Da mein Fahrzeug für Augsburg eine Ausnahmegenehmigung zum Aufsuchen von Ärzten hat, auch kein Problem und für den Freistaat Bayern wesentlich billiger. Camper RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 10-07-2012 Auch hier mal ein kurzes Update. Bisher bin ich im Grunde genommen keinen Schritt weiter. Das Gericht hat entschieden, dass die Gutachter in München wegen des hohen Aufwandes für den Freistaat Bayern (Taxikosten oder Leihwagen) vom Gutachterauftrag entbunden wird, obwohl er für morgen 11.07.2012 angesetzt war. Eben habe ich die Email von der Entbindung des Gutachters von meinem Anwalt bekommen. Da ist das Sozialgericht aber früh dran. Nun werden wohl neue Gutachter gesucht, die von mir ohne Öffis erreichbar sind. Hoffentlich erleb ich den Gutachtertermin noch ![]() lg Camper RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Bernie - 10-07-2012 Hallo ![]() na dann bin ich mal gespannt wie schnell die jemanden finden ![]() ![]() nicole RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 30-11-2012 Im Haupttread steht ja das Gutachten. Anerkannt sind bis jetzt Ein Einzel - GdB von 30 für meine Herzerkrankung Ein Einzel-GdB von 20 für meine Arterienverschlusserkrankung Ein Einzel-GdB von 30 für meine psychische Behinderung Gesamt-GdB von 50 Die Klage wird nicht zurück genommen. RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 22-12-2012 So, hier ein kurzes Update Natürlich brachte meine Dienstaufsichtsbeschwerde keinen Erfolg. War ja auch vorhersehbar. Etwas interessantes hat mir der Vorsitzende des Sozialgerichtes aber mitgeteilt. Die Formulare, die man bekommt, indem man seine Klagerücknahme erklärt sind vom Landessozialgericht abgesegnet. Ebenso, dass eine Entscheidung schon vor Abschluss eines Klageverfahrens mitgeteilt werden darf. Daraufhin habe ich an den Präsidenten des Sozialgerichtes geschrieben, dass ich gespannt bin, ob das auch dann noch zutrifft, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft wird, und dass ich auf jeden Fall vor habe, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollten die unteren Instanzen, einschliesslich BSG, die Mitteilung der Richterin für sachlich richtig befinden. RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 15-01-2013 So, auch hier ging gestern die Stellungnahme meines Anwaltes heraus. Er hat beantragt, die ergänzende Begutachtung durch den Gutachter im Fall des Verfahrens gegen die Rentenversicherung mit einzubeziehen. Ebenso hat er beantragt, ein Internistisches Gutachten erstellen zu lassen, da der Erstgutachter ja bereits gesagt hat, dass er aus neurologischer Sicht nur einen Behinderungsgrad von 20 sieht, was meine periphere Arterielle Verschlusserkrankung betrifft, er aber es dem Gericht überlässst zusätzlich ein internistisches Gutachten einzuholen, da meine schmerzfreie Gehstrecke von 50 für ihn glaubwürdig ist. Sicher werden sich nun einige der Leser fragen, was da der Unterschied ist. Wenn das Internistische Gutachten meine Wahrnemung bestätigt, dann steigt alleine dieser Behinderungsgrad von 20 auf 50 - 60 an. Meinen Herzfehler von Geburt an mit einbezogen, sowie meine psychischen Störungen dürfte dann der Gesamtbehinderungsgrad bei 100 liegen. Fraglich ist dann nur noch, wie hoch er 1971 war. Ich klage ja auch rückwirkende Anerkennung meiner Behinderung bis 1971. RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 16-02-2013 Hierzu einmal ein etwas längeres Update. Zunächst hat einmal der Senat gewechselt, der für dieses Verfahren zuständig ist. Statt dem 11. Senat, ist jetzt der 8. Senat dafür zuständig. Und nun die Beweisfragen, die ein Gutachter (Welcher ist noch nicht klar, Erklärung dazu folgt später) beantworten soll. Zitat:Beweisfragen Nun hat mein Anwalt für dieses Gutachten denselben Gutachter beantragt, der auch das Zweitgutachten für die Rentenversicherung erstellen sollte. Erwartungsgemäß hat er auch diese Gutachten abgelehnt und wie folgt begründet: Zitat:Betr.: S 8 SB 555/11 So ist der derzeitige Stand. Mein Anwalt hat nun bis 8. März Zeit, einen Gutachter zu benennen. lg Robert RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Jigsaw - 16-02-2013 Was hältst du davon wieder fitt zu werden? Man hat den Eindruck, dass dir deine Krankheiten durchaus "gefallen". Jetzt ohne dir zu nahe treten zu wollen. Denk aber mal darüber nach. RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Absurdistan - 16-02-2013 Krankheiten sind heilbar Störungen nicht. Man kann mit viel Aufwand irgendwie versuchen mit ihnen zurecht zu kommen. Verschwinden wird die Störung nicht. Was aber nicht heisst das man nicht dran arbeiten kann. Ich kenne Fälle da haben die Leute ihre Störung so gut im Griff das sie so gut wie nicht auffällt. Dazu braucht man Erkenntnis und Willen. RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Skipper - 16-02-2013 Störung und Krankheit sortiere ich anders! 'Störung' beschreibt Vorgang und Zustand ganz allgemein. Also das Einwirken auf ein System, sodaß ein Zustand eintritt, der erheblich von der Norm abweicht. Ein System kann so konzipiert sein, daß es aus sich heraus wieder in den Normbereich zurück steuert. Ist die Einwirkung/Störung so goß, daß dies nicht mehr gelingt, dann bedarf es der Hilfe, des Eingriffes von außen. Ist auch das nicht mehr möglich, dann ist das System zer-stört und muß repariert oder entsorgt werden. Nach Einwirkung/Störung: System - regelt selbständig in den Normbereich zurück, clever konstruiert - stabil außerhaolb der Norm > Mechniker, Klempner kommt - instabil, ohne Eingriffe droht Zerstörung > Task-Force - zerstört > Ersatzteilträger, Verschrottung Analog ist das auf das Spezialsystem übertragbar: Mensch - regelt selbst > gesunde Abwehr, wird wieder gesund - stabil im pathologischen Zustand > Arzt heilt, Therapie führt zurück ODER lindert, wenn nicht rückführbar, erhält so gut es geht - instabiler Zustand, der ohne Hilfen zum Tod führt > Feuerwehr, Notarzt, Akut-Medizin - zerstört, tot > 'Ersatzteilträger' als Organspender oder Objekt für Medizinstudenten, Bestattung . RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 16-02-2013 (16-02-2013, 12:42)Jigsaw schrieb: Was hältst du davon wieder fitt zu werden? Man hat den Eindruck, dass dir deine Krankheiten durchaus "gefallen". Jetzt ohne dir zu nahe treten zu wollen. Denk aber mal darüber nach. Du wirst lachen, ich schaue fit aus und ich fühle mich auch fit, sofern ich meine Angsstörungen mit meinen Mitteln bekämpfe, sprich Situationen zu vermeide, dass es überhaupt zu diesen Angsstörungen kommt. Was meine Gehwerkzeuge betrifft, bräuchte ich nur einen Bypass oder Stent legen lassen, und auch diese Behinderung wäre für den Moment weg. Nun ist es aber so, dass da erst mal ein Gutachter her muss, der bestätigt, dass ich eine Durchblutungsstörung habe. Wenn die Operation dann erledigt ist, schreibt der Gesetzgeber eine Heilungsbewährungszeit von mindestens 2 Jahren vor. Das Versorgungsamt hat aber schon im Jahr 2006 eine Heilungsbewährungszeit verneint und mich für "gesund" in dieser Hinsicht erklärt, weil ich die Operation machen lies, sobald es festgestellt war. Jetzt warte ich erst einmal das Gutachten ab. Mich stört es ja auch weniger, da ich kaum mehr als 50 Meter an einem Stück gehe und davor habe ich ja auch keine Probleme. Der Behinderungsgrad würde aber alleine für diese Störung lt. Versorgungsmedizinverordnung bei 50 - 70 liegen. Zurzeit liegt mein Gesamt-GdB bei 50, während ich von einem Gesamt-GdB von 100 + Merkzeichen G ausgehe. Warum soll ich also auf etwas verzichten, was mir gesetzlich zusteht? lg Robert RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Das Nerdliche Orakel - 16-02-2013 (16-02-2013, 16:27)Camper1955 schrieb: Warum soll ich also auf etwas verzichten, was mir gesetzlich zusteht?Pass auf, dass dich das Streben nach dem, was dir gesetzlich zusteht, nicht so sehr belastet, dass du weniger davon hast, als wenn du es nicht tätest. Auf jeden Fall hast du den Juristen ihre Existenz gerechtfertigt. Großartig! RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 16-02-2013 (16-02-2013, 17:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: Pass auf, dass dich das Streben nach dem, was dir gesetzlich zusteht, nicht so sehr belastet, dass du weniger davon hast, als wenn du es nicht tätest. Anderenfalls würde ich eventuell die Existenz von Klinikpersonal in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik sichern. (Tagessatz ca. 200 €) Da ist mir mein Weg lieber und für den steuer- und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch günstiger lg Robert RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Das Nerdliche Orakel - 16-02-2013 (16-02-2013, 17:46)Camper1955 schrieb: Anderenfalls würde ich eventuell die Existenz von Klinikpersonal in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik sichern. (Tagessatz ca. 200 €)Ich kenne viele junge Leute, die keine Probleme haben, die 382 Euro abzugreifen, und nicht arbeiten. Irgendwas machst du falsch. Warum fährst du eigentlich noch Taxi? Würdest du das Taxi dabei kaputt machen, müsstest du es nicht mehr. RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 16-02-2013 (16-02-2013, 18:11)Das Nerdliche Orakel schrieb:(16-02-2013, 17:46)Camper1955 schrieb: Anderenfalls würde ich eventuell die Existenz von Klinikpersonal in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik sichern. (Tagessatz ca. 200 €)Ich kenne viele junge Leute, die keine Probleme haben, die 382 Euro abzugreifen, und nicht arbeiten. Weil ich Kontakt auch zu anderen Menschen, als dem privaten Umfeld brauche. Es sind außerdem nur 14 Stunden in der Woche. Den Rest darf ich mich (unter anderem auch hier) anderweitig "austoben". lg Robert RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - Camper1955 - 19-12-2013 Auch hier gibt es ein Update. Zunächst hat das Sozialgericht Augsburg meine Klage verworfen, weil das Geld für den von mir beantragten Gutachter nicht rechtzeitig eingegangen ist. Darauf hin bin ich in Berufung gegangen und heute habe ich folgendes Schreiben des Landessozialgerichtes auf meinem PC. Zitat:Az.: L 16 SB 161/13 lg Robert |