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Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? (/showthread.php?tid=2242) Seiten:
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RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - p__ - 26-01-2011 Die Schulden bestehen in Deutschland natürlich weiter, auch wenn das für ihn keine Rolle mehr spielt. Auch der Wechsel der Staatsbürgerschaft spielt in der ganzen Geschichte finanziell keine Rolle, Vollstreckung und Verjährung gelten für alle gleichermassen, egal mit welche Staatsbürgerschaft der Schuldner hat. Die neue Staatsbürgerschaft hat nur den Effekt, dass über verweigerte Ausweise kein Druck mehr auf ihn ausgeübt werden kann. So wie es aussieht, war die Unmöglichkeit der Schuldenvollstreckung den Deutschen durchaus bewusst, denn sie haben ja nie einen Versuch unternommen, an sein Geld ranzukommen. Da es auch sonst keinen Versuch gegeben hat, ihn zu kontaktieren, wird wohl auch kein Interesse an ihm bestehen. Ob der Staat überhaupt etwas ausgelegt hat, ist genauso fraglich. Vielleicht war die Mutter längst wieder verheiratet und hat einen neuen Unterhaltstrottel angezapft. Geld und Aufwand kostet man das System am meisten, wenn die Gegenseite in immer neue Hoffnungen und Vollstreckungsversuche gelockt wird. RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - Hasserfuellter - 26-01-2011 So wurscht ist das nicht; bei Rentenansprüchen pfändet das Regime bis zum absoluten Existenzminimum; glaube so um die 450 € Was den Tunesiern gelang sollte doch hier auch gelingen....... RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - heiter_bis_wolkig - 26-03-2011 (25-01-2011, 10:48)gleichgesinnter schrieb: Ganz klar, der Unterhalt ist in Spanien nach 5 Jahren verjaehrt (Art. 1966 Codico Civil) und kann nicht mehr vollstreckt werden. Kannst du vielleicht näheres zu Punkt 2 sagen. Bei mir gibt es noch keinen Titel, aber sollte es mal einen geben, muss man dann selbst (innerhalb bestimmter Fristen?) aktiv werden um einen Titel oder dessen Vollstreckung nicht anzuerkennen, oder reicht da schon die Zahlungsverweigerung als Ausdruck der Nichtanerkennung? |