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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt (/showthread.php?tid=13994) Seiten:
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - CherryMenthol - 15-12-2025 Nochmal für absolute Dummies wie mich:
RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - Alimen T - 15-12-2025 (15-12-2025, 13:31)PeterPP schrieb: Danke! Prüfen kann und werde ich auch nicht. Danke für den Beitrag. Wenn ich das richtig verstehe, ist ein befristeter Titel genau so teuer, als wenn man gar keinen erstellt ? RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - PeterPP - 15-12-2025 (15-12-2025, 21:16)Alimen T schrieb: Danke für den Beitrag. Wenn ich das richtig verstehe,Fast richtig. Eine Befristung kann genau so teuer werden. Nämlich wenn die Befristung vor Gericht erfolgreich angefochten wird. Siehe Streitwert im Falle des oben verlinkten Beschlusses vom OLG Bamberg. Der Vater dort hat für rein gar nichts kräftig Geld verbrannt! RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - Nintendo - 15-12-2025 Aber warum warten bis Fristsetzung? Wenn das Jugendamt oder Notar wochenlang keine Zeit hast du es selbst vermasselt. RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - CherryMenthol - 16-12-2025 (15-12-2025, 22:15)Nintendo schrieb: Aber warum warten bis Fristsetzung? Wenn das Jugendamt oder Notar wochenlang keine Zeit hast du es selbst vermasselt. Ich habe schon einen Termin, das war nur hypothetisch gesprochen. Der titulierte Mindestunterhalt erreicht rechtzeitig die gegnerische Anwältin. Habe nochmal die Emails durchgelesen und entdeckt, dass die Frist sich auf meine schriftlichen Zustimmung zum von KM Anwalt errechneten KU+BU bezieht, nicht auf den Titel selbst. RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - PeterPP - 16-12-2025 (15-12-2025, 20:25)CherryMenthol schrieb: Hast du die Urkundsperson im Jugendamt vorher informiert, dass du die Urkunde bis zur Volljährigkeit befristen lassen möchtest? Man hört immer wieder, dass diese Personen das ablehnen. Der Grund dürfte sein, dass sie in ihrer Hauptfunktion als Beistand etliche Kinder vertreten und deren Unterhaltsansprüche geltend machen. Das haben die ständig in der Birne. Aber eigentlich müssen sie den Wünschen entsprechend beurkunden. Ich rate hier zwar nicht zur Befristung, aber ich würde mir generell eine Beurkundung im Jugendamt gar nicht mehr antun. Entweder würde ich einen Notar nehmen oder zum Rechtspfleger im nächstgelegenen Amtsgericht gehen. Ein Stempel des Amtsgerichts unter einer Beurkundung des Kindesunterhalts macht doch viel mehr her als irgendeine schlappe Jugendamtsurkunde.
RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - Blan - 17-12-2025 Blöde Frage, aber hat nachweislich regelmäßig gezahlter Mindestunterhalt nicht die gleiche Wirkung auf den Streitwert wie ein Titel? RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - p__ - 17-12-2025 Nein, das Juristenpack erfindet natürlich den Titel selbst als Streitgegenstand und nicht das unstrittige Geld, das durch die Zahlung und Realität bewiesen ist. Zum Klagegegenstand machen, abzocken, ehrlos und zerstörerisch. RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - Nintendo - 19-12-2025 (17-12-2025, 14:48)Blan schrieb: Blöde Frage, aber hat nachweislich regelmäßig gezahlter Mindestunterhalt nicht die gleiche Wirkung auf den Streitwert wie ein Titel? Explizit einfach nein! Wegen fehlenden Titel musste ich das Unterhaltsverfahren zahlen. Das Verfahren hat die ex angestoßen und der Richter hat meinen Unterhalt herabgesetzt, was ich nicht mal beantragt hatte. Ich hatte Unterhalt immer gezahlt. Aber weil der Titel fehlte muss ich das Verfahren zahlen. . |