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Kindergeldanrechnung 2015 - Druckversion

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RE: Kindergeldanrechnung 2015 - i-wahn - 22-09-2015

[quote='beppo' pid='164695' dateline='1437598950']
Ich habe gelesen, dass die Bundes... das gerne so möchte.
Aber ich habe nichts gelesen, was meinen Titel ändern würde,
Da steht immer noch, ich darf das halbe KG abziehen.
Und das werde ich tun.

Und ich freue mich über jeden, der das auch so macht.
[/

Ich habe auf die Hinweise hier auch einfach das halbe Kindergeld abgezogen. Die Beiständin macht massiv Druck. Habe schon den dritten Brief erhalten und schon zwei mal geantwortet, dass mich das Begehren auf 2 € mehr völlig kalt lässt. Bekomme aber doch etwas kalte Füße. Will wegen den paar € eigentlich keine ganz großen Scherereien. Geht aber auf der anderen Seite doch ums Prinzip. Keinen Schritt zurückweichen.

Hat schon jemand echte Ergebnisse/Erfahrungen?


RE: Kindergeldanrechnung 2015 - Frank123 - 30-09-2015

Mich hat das nicht interessiert. Ich habe die Erhöhung rückwirkend abgezogen. Alles schön aufgelistet und Kopie vom Titel mit reingepackt in den Brief. In meinem Titel steht das das hälftige Kindergeld angerechnet wird. FERTIG!

Die Mutter war natürlich voller Unruhe und hat gedroht und Jugendamt hat mit gemacht. Ich bin hart geblieben. Wir Männer werden schon genug ausgenommen. Irgendwann ist mal SCHLUSS!! Jedenfalls habe ich seit 4 Wochen keine Briefe mehr bekommen.


RE: Kindergeldanrechnung 2015 - i-wahn - 21-10-2015

Jetzt wird mit Zwangsvollstreckung gedroht. Ob das bei "ordnungsgemäßer" Bedienung des Titels möglich ist?


RE: Kindergeldanrechnung 2015 - i-wahn - 15-11-2015

[quote='i-wahn' pid='169648' dateline='1445455805']
Jetzt wird mit Zwangsvollstreckung gedroht. Ob das bei "ordnungsgemäßer" Bedienung des Titels möglich ist?


Nächster Brief, nächste Drohung mit Zwangsvollstreckung. Was passiert eigentlich wenn der Gerichtsvollzieher dann tatsächlich plötzlich in der Tür steht? Lässt der sich überhaupt auf Diskussionen ein? Wie beweisen, dass man im Recht ist und die Zwangsvollstreckung nur ein Fehlauslegung der Gesetzeslage?


RE: Kindergeldanrechnung 2015 - JonDon - 15-11-2015

(21-10-2015, 21:30)i-wahn schrieb: Nächster Brief, nächste Drohung mit Zwangsvollstreckung. Was passiert eigentlich wenn der Gerichtsvollzieher dann tatsächlich plötzlich in der Tür steht?

Bei manchen fliegt da schneller die Faust.
Trotzdem mach dich so Arm das im Fall der Fälle, nichts, absolut nichts zu holen ist.


RE: Kindergeldanrechnung 2015 - i-wahn - 15-11-2015

Bei manchen fliegt da schneller die Faust. 

Trotzdem mach dich so Arm das im Fall der Fälle, nichts, absolut nichts zu holen ist.

Das wird bei mir nichts. Als Angestellter bin ich so transparent wie Plexiglas. Und es geht hier ja auch nur um 2€ pro Monat und um das Prinzip. Das zahle ich natürlich aus der Portokasse. Aber ich will nicht!


RE: Kindergeldanrechnung 2015 - JonDon - 15-11-2015

Kann jeder entscheiden wie er will.

Und wenn es nichts zu holen gibt, zudem der "Zwangsvollzieher" mit Gewalt in die Tür ist, da wird er seine erste andere erfahrung machen bei manche wie gesagt.


RE: Kindergeldanrechnung 2015 - beppo - 16-11-2015

Ich würde warten bis der Gerichtsvollzieher sich meldet.

Der soll dir mal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er etwas anderes als den Wortlaut des Titels vollstrecken will.

Und wenn der was von seinem Job versteht, wird er seinem Auftraggeber erklären, dass das nicht geht.

Bisher ist es ja auch nur eine (leere) Drohung.


RE: Kindergeldanrechnung 2015 - i-wahn - 20-11-2015

(16-11-2015, 14:50)beppo schrieb: Ich würde warten bis der Gerichtsvollzieher sich meldet.

Der soll dir mal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er etwas anderes als den Wortlaut des Titels vollstrecken will.

Und wenn der was von seinem Job versteht, wird er seinem Auftraggeber erklären, dass das nicht geht.

Bisher ist es ja auch nur eine (leere) Drohung.

OK, ich werde mal abwarten. Bin aber trotzdem gerne vorbereitet. Wie wehrt Mann denn ggf. eine Zwangsvollstreckung ab? Ist das dann eine "einstweilige Verfügung" oder sowas?


Kindergeldanrechnung 2015 - CheGuevara - 20-11-2015

Gerichtsvollzieher dürfte sich ja anmelden;

Dann ist es irgendwas aus 765a ff ZPO; Vollstreckungsschutzklage ...