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Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - Druckversion

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RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - JonDon - 27-03-2015

Darf man wenn man Antrag auf Umgangsrecht stellt, gleichzeitig noch andere Anträge stellen?

Wenn ja. Müssen Sie separat sein oder ist es erlaubt Antrag auf Ordnungsgeld, Antrag auf herausgabe des Kindes, alles in einem Antrag.


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - Panum - 27-03-2015

mal nebenbei bemerkt- ich habe nirgends geschrieben das ich das GS wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte!
ich habe auch nie geschrieben das ich das alleinige ASR möchte!
Das mal wieder zum Thema missverstehen!
wäre ich ein kleines trotziges kind, hätte ich schon lange meiner Ex auf Teufel komm raus den Krieg erklärt und dabei keine Minute an unsere Tochter gedacht!
Ihr wisst doch alle nur ein Bruchteil von meiner Situation- nehmt euch aber raus über mich- teilweise auch schon sehr persönlich- zu urteilen!
nicht umsonst rät mir mittlerweile mein kompletter Freundeskreis dazu mir nicht mehr alles gefallen zu lassen, ständig angegrochen zu kommen wenn die KM Hilfe brauch, den Weg über das Gericht zu gehen und und und. weil sie merken wie ich innerlich zerbreche und vollkommen lustlos und verschlossen geworden bin. das sind teilweise auch Personen die auch zum Freundeskreis der KM gehören und die dazu gehörenden genauen Geschehnisse kennen.
es ist ein öffentliches Forum, habe auch niemanden irgendetwas verboten zu schreiben oder angegriffen,
sondern nur meine Ansicht vertreten, wie es sich für ein öffentliches Forum eben gehört!
ihr gebt mir doch auch fast alle Tipps. nehme mir diese doch auch gerne zu Herzen.
ich habe schließlich nirgends geschrieben das ich auf Teufel komm raus morgen das GS beantrage. ich höre zu und vertrete weiterhin meinen Standpunkt!
was ist daran verkehrt?
Grüße


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - p__ - 27-03-2015

Kämpfe nicht gegen für dich unbrauchbare Ratschläge, sondern kämpfe für das gemeinsame Sorgerecht.


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - Skipper - 27-03-2015

Streiche "kämpfen", setze "sich einsetzen".

Wer "kämpft" verliert, wer sich für das Kind einsetzt, findet eher Gehör.

S.


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - blue - 27-03-2015

(27-03-2015, 19:53)Panum schrieb: Das mal wieder zum Thema missverstehen!
Benutze den Antrag von @p.
Alles andere wird Dich noch viel weiter runterziehen.


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - the notorious iglu - 27-03-2015

Du vermischt hier verschiedene Ebenen. Das ist das Problem. Du hast das rechte Bein gebrochen und willst dir das linke eingipsen lassen. Kann man machen, wenn man einen entsprechenden Arzt findet. Hilft aber nichts.

Es hat keiner gesagt, dass du dir Dinge gefallen lassen musst. Du hast dich mit irgendeinem Blödsinn, den die Mutter ausgeschwitz hat, abspeisen lassen und hast die Hände in den Schoß gelegt. Und jetzt bist du frustriert. So stellt es sich dar.

Wenn du mehr Umgang willst, dann hol ihn dir. Daher Ziele setzen und klug umsetzen. Pack es an!


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - blue - 27-03-2015

(27-03-2015, 21:39)raid schrieb: Auf keinen Fall darfst Du anklingen lassen, dass Du die Kindesmutter in Bezug auf das Kind irgendwie kontrollieren möchtest.

Wenn dann noch das Wort "Kindesmutter" durch "Mutter" ersetzt werden würde, würde ich persönlich die
Erfolgsaussichten für eher erfolgreicher erachten.
Angry


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - kay - 28-03-2015

Ich wuerde da garnicht solange rumfackeln, Du moechtest es und hast dafuer Deine Gruende. Punkt. Mach es kurz und knapp wie hier vorgeschlagen, Du hast nichts zu verlieren. So wie Du Deine Situation hier schilderst, geht das eh noch mir anderen Dingen vor Gericht und dann kann Dir dann niemand einen Vorwurf machen Du haettest ja noch nicht mal das gemeinsame Sorgerecht. Das ist wie Wackelpudding schon geschrieben hatte, der erste Schrift fuer eventuell weitere.


Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - CheGuevara - 28-03-2015

Die KM tanzt Dir auf dem Kopf herum, weil Du in der Vergangenheit zu willfährig mit ihr umgegangen bist.

Du kannst diesen Zustand nicht von jetzt auf gleich ändern. Das ist ein mindestens dreijähriges Projekt und wird viel Energie kosten:

1. gSR durchsetzen - Anregungen hast du hierzu bekommen
2. einen Monat nach Teilziel 1.: Umgangsregelung im Dreisprung
3. irgendwann nach Teilziel 2., wenn Kind in Schule ist und Probleme bekommt, weil KM es nicht unterstützen kann/will: Antrag auf paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell).

Gehe weiter freundlich mit KM um. Sobald sie Schwierigkeiten macht, erklärst Du ihr, dass auch die Kindsthemen ein Geben und ein Nehmen sind. Nur Nehmen ist einseitig und wird nicht fortgesetzt.

Du brauchst viel Kraft - die wünsche ich Dir!

Nimm eine Woche Auszeit und überlege, ob Dir die paritätische Elternschaft das Wert ist.

Es besteht die Gefahr des Scheiterns, das ist bei jedem Unternehmen der Fall! Sonst würde es Unterlassen heißen!

LG
Che


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - Absurdistan - 28-03-2015

Amtsgericht hat bei mir jetzt 2 Jahre gedauert. Abgelehnt weil angeblich kein Mindesmaß an Komm. und weil lt. Richter ich nicht beim Kurs Kinder im Blick war. Da war ich zwar und hat mein Anwalt auch 2 mal geschrieben vorher, aber Schriftsätze werden teilweise überhaupt nciht gelesen. Bei der Anhörung war ich nur der Angeklagte. Der Richter fragte die Richterin warum sie nicht will. Darauf der Richter der zu mir: " Was haben sie das und das getan" kurz gerechtfertigt und vorbei wars.
Beschwerde ist raus.
Viel Glück bei deiner Vaterprüfung
lg

Größter Fehler war wohl vorher VKH zu beantragen und der Mutter damit gelegenheit zu geben noch einen Schriftsatz abzugeben mit Behauptungen.


RE: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht - Skipper - 28-03-2015

Moin raid.

Sei aus Deiner Vorstellungswelt heraus doch bitte konsequent:

Es fehlen der Kniefall vor dem Richter, das Küssen seiner Füße, zumindest unterwürfig das des Saumes seines Talars.

Diese/Deine Haltung paßt als Schlüssel im Übrigen nahezu perfekt in eine SM-Beziehung.  Wink

S.