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Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter - Druckversion

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RE: GESCHIEDEN! - Austriake - 14-04-2021

...noch zum Thema Mietvertrag der alten Wohnung:

ich würde Variante B empfehlen. So lange Du noch im Miertvertrag stehst, haftest du auch für jeden Scheiß, den Exe alleine oder mit Mr. Next oder eventuell Mr. Next alleine (wenn Exe von ihm die Schnauze voll hat und einfach abhaut) mit der Wohnung noch so alles anstellen. Könnte unter Umständen teuer werden.
Ich würde zur Sicherheit einfach förmlich kündigen, mit Einhaltung der Fristen usw. Begründung: Auszug wegen Scheidung. Und natürlich Mietzahlungen einstellen (sofern du noch zahlst) und Rückzahlung der Kaution fordern, am Besten gleich mit Angabe deiner Kontonummer.
Ob der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag mit der Exe macht, ist dann nicht mehr dein Problem.


RE: GESCHIEDEN! - tony30 - 16-04-2021

(14-04-2021, 15:37)p__ schrieb: Aha, Danke. Kein Versorgungsausgleich, kein Zugewinnausgleich. Damit waren die grössten und teuersten Problembrocken weggeräumt, gut. Wie siehts mit Unterhalt aus? Und die Anwälte.... keine Ausnahme, was du da erlebt hast.

Sein froh um den Next, auch wenn er offenbar die falschen Spiele im Schlafzimmer spielt, da wüsste ich anderes wie ein rauschender Kindersarg mit Lenkrad dran. Das hält die Ex (hoffentlich) beschäftigt und friedlich.

Klingt alles so, als wärst du mit der trennungsbedingten Neuausrichtung ganz im Plan.

Unterhalt, diese Mindestsumme. Da ist nichts mehr. Bin wegen dem ganzen Durcheinander ja nicht auf Einmal von heute auf Morgen Firmeninhaber eines Ingeneurbüros geworden ...

Ne, gegen Next ist nichts zu sagen. Durch die Umtriebigkeit meiner Erzeugerin in meinen ersten 8 Lebensjahren (danach wurde es die kommen 6 sehr ruhig durch "Mr. Right", kenne ich selbst genügend Antibeispiele. Und schlimmer als ich - kann es statistisch gesehen auch nicht kommen. 
So lang er am zocken ist, ist er auch ruhig und bringt sicher auf fleissig den Müll runter, und was man sonst so als guter Mitläufer so sein ganz leben lang eingetrichtert bekommt. 

Bin mir sicher, Ex genießt es täglich ans Schuhe zubinden zu erinnern Wink

Ja, unsere deutschen Männchen über 30 ... ich denke, wenn er nen Gaming Lenkrad hat, spielt er sicher das richtige... Bei mir war das anders. Da wars Joystick und Bomben über Afghanistan abwerfen, Mechs steuer - aber ok. Mit 27 konnt ich mir dann den digitalen Blödsinn nicht mehr antun. Hab spannendere Hobbies gefunden. Mit Brüsten. Echten Smile


KM erwartet Unterstützung bei Krankheit wegen neuem Job - tony30 - 06-12-2022

Sicher habt ihr da eine Empfehlung.

Aktuell hätte die KM wohl ab Januar einen neuen (ihren ersten...) Teilzeitjob.
Jetzt stellt sich die Frage was tun wenn Kind krank ist. Sie hat das mal so nebenbei fallen gelassen.
Meiner Recherche gibt es 40, bis April 2023 sogar 60 Krankheitstage. Ich denke das war ihr nicht bekannt.
Aber selbst wenn: sie will mit Sicherheit auch im neuen Job "Glänzen", ist ja klar... Hübsch aussehen, auch wenns praktisch wertlos ist.
Und bis zum 1. Lohnzettel, und Sie merkt: Mit Hartz2023 wär 100€ mehr übrig...
Egal. 

Ich bin selbständig, selbst wenn ich mich krank schreiben lassen würde, gäbe es ab dem 30. Tag einen Ausgleich...
Und weil Kind ja nicht bei mir im Haushalt lebt, wird die Krankenkasse auch nicht am 1. Tag was an Krankheitstage zahlen...
Also ist das Thema raus.

Ihr ratet da auch ab, dass man da die "Last" der KM abnimmt und in der Krankzeit beruflich kürzer tretet oder?

Oder gibt es da irgendein Kompromiss, beispielsweise auszuhelfen, bis die Probezeit rum ist oder eine Kindersitterin 50/50 mitzuzahlen (das wär mir am liebsten - einfach Geld drauf schmeissen und Ruhe ist)?

Vielleicht habt ihr noch ne andere Idee. Erfahrungsgem. fahr ich bei der Dame die Jahre am besten mit 9 Mal ja sagen, 1/10 mal NEIN sagen und ansonsten einfach Geld drauf werfen.


RE: KM erwartet Unterstützung bei Krankheit wegen neuem Job - Simon ii - 06-12-2022

Grundsätzlich finde ich es gut, daß sie anscheinend tatsächlich arbeiten will.

Wie alt ist denn das Kind?

Wieso rechnest Du mit so vielen Krankheitstagen?

Ist das Kind kränklich veranlagt?


RE: KM erwartet Unterstützung bei Krankheit wegen neuem Job - tony30 - 07-12-2022

Das King ist 3.

Wir hatten DIESES Jahr Erkältungswelle...
Also einmal so richtig alle von uns.....
Ich war knapp 3 Monate insgesamt erkältet immer wieder in Wellen und einmal 6 Wochen am Stück..
Die KM hatte sich sogar "richtiges" C eingefangen.
Das Kind hatte dieses jahr 5 - 6 x Husten/Schnupfen.

Ich rechne jetzt nicht mit massivem Ausfall.

Die Kleine kam dieses Jahr in den Kindergarten, davor war garnichts. Aber seit Kindergarten, ich glaub manchmal diese Aufbewahrungsanstalten - das ist einfach zuviel. Sie ist da auch aktuell die Maximalzeit.

Ich finde es (leider) auch gut, dass sie RICHTIG arbeiten gehen will - also nicht so mit Praktikum zum Spaß, sondern nach 4 Wochen merken, wie garnichts vom Gehalt übrig bleibt.

Ich konnte mir in dem ganzen Jahr "Ehe" mit ihr permanent anhören, welche Probleme /sie/ mit Geld hat, und dass "Geld" bei mir so einen hohen Stellenwert hat.

Naja, aber nächstes Jahr ist dann "Germoney" vorbei - und es steht Sklavenarbeit an.

Ich hab jetzt mal noch mal intensiv recherchiert:
Da das Kind ja bei KM lebt, bekommt sie den doppelten Satz an Kranktagen.
Und andere sagen ja auch: Unterhaltspflicht, Umgangspflicht, aber kein


RE: KM erwartet Unterstützung bei Krankheit wegen neuem Job - p__ - 07-12-2022

Löse nicht die eventuellen Probleme der Kindsmutter. Sie wollte das Kind und sie wollte es weiterhin alleine, alles ihre Sache. Kein Geld draufwerfen, sondern Geld entziehen. Betreuungsunterhalt zum 3. Geburtstag beenden.


RE: KM erwartet Unterstützung bei Krankheit wegen neuem Job - tony30 - 09-12-2022

Ich hab mir da noch ein paar Tage darüber Gedanken gemacht.
Die Sache ist erledigt. Ich bekomme auch kein Cent wenns Geschäft nicht läuft, Kunden abspringen, oder die Miete erhöht wird.
Und SIE hat damals den Rauswurf unterschrieben. Sie wollte das damals, mit Ihrer Unterschrift so.
Und wenns ihr ja nicht passt und Unterschicht-in-20-Jahren-garantiert-Karriere so wichtig iost, kann ja gerne selbst Unterhaltspflichtig werden, ausziehen und sich ne kleine gammlige WG suchen ... die "Ex" Wohnung ist auch immer noch auf meinen Name

Ich hatte auch ganz vergessen, dass ab Schulpflicht 75 Tage Schulfrei sind.. Da ist ja auch dann halb halb :/

Also, ne. Standard, wie es in der Umgangspflicht ist. Muss da halt sachlich bleiben.


RE: KM erwartet Unterstützung bei Krankheit wegen neuem Job - p__ - 09-12-2022

Gute Entscheidung. Du emanzipierst dich.


RE: Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter - p__ - 12-02-2026

Zu https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14027 , willkommen zurück:

(Vor 8 Stunden)tony30 schrieb: Privat läuft es zum Glück stabil. ❤️

Am stabilsten läuft es, wenn man frei ist, aber das klingt nach einer neuen Dame, nach der du gegriffen hast. Hoffentlich nicht wieder von der Müllkippe. Gefahr besteht ja jetzt nicht mehr so stark, da du schon abgeerntet und pleite bist, das bremst diesbezügliche Ambitionen. Lass dich von ihr anstellen :-)

(Vor 8 Stunden)tony30 schrieb: Die Lage im digitalen Arbeitsmarkt in Deutschland ist deutlich schlimmer, als öffentlich erzählt wird. Nicht nur die Prozesse sind kaputt – auch die Kommunikation und der Umgang miteinander.

Es schlägt jetzt durch, was schon lange sichtbar war und das wird auch nicht wieder besser, im Gegenteil. Das Land ist am Ende, abgesägt an der Wurzel.

Bei dir kommen noch mehrere Probleme obenauf. In deinem Alter in deinem Bereich sind lange Lücken tödlich, das wird mit jedem Tag schlimmer. Ich kenne einige, die einfach nirgends mehr reingekommen sind, einer hat sich dauerhaft mit Bürgergeld eingerichtet, zwei sind verheiratet und engagieren sich mit erweiterten Hobbys um nicht zu vertrocknen. Schwierig auch, dass du örtlich nun gebunden bist, grosse räumliche Sprünge sind da nicht mehr drin und 100% Heimbüro-Stellungen nach Wechsel sind eine Utopie.

Es kann sinnvoll sein, auch unterhalb der Qualifikation zu suchen. Das ist immer noch besser wie die Lücke tiefer und länger zu machen.


RE: Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter - tony30 - 12-02-2026

Hallo zusammen,

wie wird es in der Praxis gehandhabt, wenn jemand Bürgergeld bezieht und noch etwas Erspartes innerhalb der Karenz-Freibeträge hat?

Zahlt man vorsorglich weiter Unterhalt – ggf. Mindestunterhalt – aus dem Vermögen?

Und gibt es Auswirkungen auf den Bürgergeld-Bezug, wenn man aus Erspartem weiter Unterhalt zahlt? Ich hörte mal: BG + irgendwie vom "Girokonto" weiterhin Mindestunterhalt zu bezahlen ist nen sehr kritisches Vorgehen ...

Oder lässt man die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen und wartet die Leistungsprüfung durch das Jugendamt ab? (Laut meiner Recherche das bessere Vorgehen, da dann man entweder Teilbeträge oder sogar gar kein Vermögen verbrennen muss).


RE: Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter - p__ - 12-02-2026

Wenn ein Titel über den Kindesunterhalt besteht, gilt der weiter egal ob und welches Einkommen du gerade hast, der müsste erst erfolgreich abgeändert werden. Irgendein Schonvermögen gibt es nicht bei Kindesunterhalt im Mangelfall.

Hättest du so etwas wie eine Teilzeittätigkeit bei Kaufland als Regaleinräumer, könntest du aufstocken, der Unterhalt fliesst also weiter auf indirekt Staatskosten und du hast noch genug Zeit, dich weiter auf Wunschpositionen in deinem eigentlichen Beruf zu bewerben.


RE: Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter - Sixteen Tons - 12-02-2026

Während des Bezugs von Bürgergeld wird der Betrag vom Titel einkommensmindernd von deinem
auf Bürgergeld anrechenbaren Erwerbseinkommen abgezogen. Sofern der denn tatsächlich gezahlt wird.
Du musst nicht aus deinem Vermögen in Vorleistung gehen. Den Unterhalt bezahlst du laufend aus deinem
monatlichen Erwerbseinkommen, Lohn, Gehalt, was auch immer.
Sobald du einen Bescheid vom Jobcenter bekommen hast, gilt das auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Es kann zwischen Antragsstellung und Bescheid einen Gap geben, das dauert mal 4-5 oder auch 6 Wochen. Wenn du
in der Zwischenzeit "in Vorleistung" gegangen bist, wird dir das trotzdem positiv angerechnet und du erhältst mit dem
Bescheid rückwirkend mehr Leistungen vom Staat, quasi als Nachzahlung.